Frage über Geschwindigkeitsaufkleber an LKW
Neulich mal wieder an einem ausländischen (in dem Fall polnischen) LKW gesehen:
Ganz hinten auf dem Auflieger hat der LKW Aufkleber mit Geschwindigkeiten drauf. Wenn da jetzt ein Aufkleber wäre mit z.B. 60, dann wüsste ich, dass das KFZ nur 60 km/h fahren darf/kann/soll was auch immer...
Aber wieso um Himmels willen hat er vier verschiedene Aufkleber?
Bild siehe Anhang.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
aha, warum schreibst du dann:
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
anstatt "bei lkw's die in deutschland fahren...."Zitat:
Bei Deutschen Lkw ist dies nicht erforderlich dürfen eh nur 80 km/h laufen.
Ok, Du hast das Haar in der Suppe gefunden.
Hauptsache ist aber, dass die anderen User das sofort verstanden haben.😉
37 Antworten
Stvzo §57c
was in Deutschland zugelassen ist muss auf 90 km/h begrenzt sein, d.h. sie dürfen nicht schneller als 90 km/h laufen.
Zitat:
Original geschrieben von notting
<I-Tüpfeles-Schisserle>Zitat:
Original geschrieben von Howard Dillier
Mein Auto hat auch 210 Km/h im Schein eingetragen.
Trotzdem darf ich in der Schweiz nur 120 Km/h fahren. 😛
Also zumindest in D gibt's Möglichkeiten, außerhalb der StVO zu fahren, dann jucken keine Verkehrsregeln bzw. nicht vorhandene Fahrerlaubnis mehr, solange man nicht die Sachen anderer beschädigt oder gar jemanden verletzt/tötet.
</I-Tüpfeles-Schisserle>notting
Deine Denkensweise ist ja lustig 🙄. Nenn mir doch mal bitte einen Bereich der von der StVO "befreit" sein soll, außer einpaar "private" Industriegelände die man nicht betreten darf ohne Hausfriedensbruch zu begehen, es sein denn du hast eine schriftliche Erlaub des Hauseigentümers und dem Bereich außerhalb deines eigenen Privatgrundstücks.
Ich Deutschland gilt überall die StVO. Selbst in tiefsten Wald wo nur Forstwirtschaftliche Fahrzeuge reindürfen greift die StVO. Wenn du das nicht weißt, dann gehört dir der Lappen abgenommen.
Denn Rücksichtslose Autofahrer denen sämtliche Regeln und Gesetze sch...egal sind haben wir schon genug.
PS: "..solange man nicht die Sachen anderer beschädigt oder gar jemanden verletzt/tötet." Aber gefährden ist erlaubt oder wie?
Denk nach bevor du schreibst.
rennstrecken
industriegelände (mit einverständniss des besitzers und absperrung)
privatgrundstrücke (s.o.)
verkehrsübungsplätze
und da kommt so einiges zusammen
Aber auch nur wenn ein Zaun und Schranke da ist.
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Selbst auf Verkehrsübungsplätzen gilt die StVO.
Die sind schließlich dazu da, das Fahren außerhalb des Straßenverkehrs nach StVO zu üben.
Sonst würde es wohl kaum Verkehrsübungsplatz heißen.
Und auf fast allen Industriegeländen steht auch das Schild: "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung."
PS. Muß schon ein großes, privates Gelände sein um mal eben mit einem LKW so um die 100 zu brettern.😉
Ich glaube jedenfalls mal einpaar "private" Industriegelände gesehen zu haben bei denen sowas nicht dranstand. Kann mich aber auch irren. Aber es wäre logisch dass das auch da "überall" dransteht.
Bei vielen Firmen gibt es einen "Torpass" Da steht es meistens drauf. "Auf unserem gesamten Firmengelände gilt die StVO"
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Selbst auf Verkehrsübungsplätzen gilt die StVO.
Die sind schließlich dazu da, das Fahren außerhalb des Straßenverkehrs nach StVO zu üben.
Sonst würde es wohl kaum Verkehrsübungsplatz heißen.
dann darf dort aber auch niemand ohne führerschein fahren.
also schwachsinn.
wenn du den platz mietest kannst du dort selbst entscheiden was gelten soll.
bei sicherheitstrainings usw. wird sich auch nicht an immer an die STVO gehalten.
die klassischen plätze für fahranfänger mit schilderwald usw. haben ein eigenes regelwerk des betreibers, welches sich nur geringfügig von der STVO unterscheidet.
und wie schon geschrieben, auf industrie geländen welche abgesperrt sind kann mit einverständnis des besitzers auch ausserhalb der STVO gefahren werden, auf dem betriebsgelände meines onkels hab ich auch das fahren gelernt 😉
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Deine Denkensweise ist ja lustig 🙄. Nenn mir doch mal bitte einen Bereich der von der StVO "befreit" sein soll, außer einpaar "private" Industriegelände die man nicht betreten darf ohne Hausfriedensbruch zu begehen,Zitat:
Original geschrieben von notting
<I-Tüpfeles-Schisserle>
Also zumindest in D gibt's Möglichkeiten, außerhalb der StVO zu fahren, dann jucken keine Verkehrsregeln bzw. nicht vorhandene Fahrerlaubnis mehr, solange man nicht die Sachen anderer beschädigt oder gar jemanden verletzt/tötet.
</I-Tüpfeles-Schisserle>notting
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich rede nicht speziell davon, wo Privatleute außerhalb der StVO fahren können!
Ein Stahlwerk hier in der Gegend hat eine Privatstraße parallel zu einer öffentlichen Straße. Kaum einer der LKWs von denen hat ein amtliches Kennzeichen -> außerhalb der StVO, alles ok. Im Prinzip bräuchten die Fahrer nicht einmal einen LKW-Führerschein gemacht haben.
Zitat:
es sein denn du hast eine schriftliche Erlaub des Hauseigentümers und dem Bereich außerhalb deines eigenen Privatgrundstücks.
Ich Deutschland gilt überall die StVO. Selbst in tiefsten Wald wo nur Forstwirtschaftliche Fahrzeuge reindürfen greift die StVO. Wenn du das nicht weißt, dann gehört dir der Lappen abgenommen.
Denn Rücksichtslose Autofahrer denen sämtliche Regeln und Gesetze sch...egal sind haben wir schon genug.PS: "..solange man nicht die Sachen anderer beschädigt oder gar jemanden verletzt/tötet." Aber gefährden ist erlaubt oder wie?
Keine Ahnung, IANAL. Zumindest auf meinem Privatgrundstück würde ich solchen Hausfriedensbrechern was husten.
Zitat:
Denk nach bevor du schreibst.
Dito, siehe fettgedrucktes in den Zitaten deines Posting bzw. allgemein in meine Antworten.
notting
PS: Z. B. http://www.hockenheimring.com/Default.aspx?tabid=1503 ist auch so ein Privatgrundstück ohne StVO, wo man aber gegen Geld auch mal (mit-)rasen darf.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Aber auch nur wenn ein Zaun und Schranke da ist.
Aus der Fahrschule meine ich mich zu erinnern, dass sogar Absperrbänder, Pylonen etc. reichen. Bedingung ist aber immer, dass alle Zufahrten zur Straße abgesperrt sind.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Aus der Fahrschule meine ich mich zu erinnern, dass sogar Absperrbänder, Pylonen etc. reichen. Bedingung ist aber immer, dass alle Zufahrten zur Straße abgesperrt sind.Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Aber auch nur wenn ein Zaun und Schranke da ist.notting
Pylonen reichen nicht, da hier auch ein Fußgänger ungehindert durch kann.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Pylonen reichen nicht, da hier auch ein Fußgänger ungehindert durch kann.Zitat:
Original geschrieben von notting
Aus der Fahrschule meine ich mich zu erinnern, dass sogar Absperrbänder, Pylonen etc. reichen. Bedingung ist aber immer, dass alle Zufahrten zur Straße abgesperrt sind.
notting
Beim Absperrband theoretisch aber auch, aber wer solche Sicherheitsmaßnahmen illegal umgeht, ist IMHO selber schuld.
notting
Nein, denn über ein Absperrband muss ich erst rüberklettern, ebenso eine Schranke.
Durch Pylonen kann ich ungehindert mit dem Fahrrad durch und Kinder würden diese beim Spielen auch ignorieren.
Gitter, Pforte,Zaun usw. sind da besser geeignet.
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Denk nach bevor du schreibst.
Hallo TheBlackPlus
Du aber dann bitte auch.🙂
Wenn hier jemand angegriffen wird, dann endet der Thread (meistens) gleich.😉
Sonnigen Gruss Howard - Jenseits von Unrecht oder gar Recht.