ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage Geschwindigkeitsbegrenzung

Frage Geschwindigkeitsbegrenzung

Themenstarteram 7. August 2009 um 10:26

hallo leute,

es geht um eine straße die außerhalb geschlossener ortschaft ist, es befindet sich in beide richtungen kein geschwindigkeistschild am fahrbandrand, lediglich ein auf die straße gemalertes 50km/h zeichen. hat das genau die selbe gültigkeit wie die schilder am straßenrand? wurde dort nämlich geblitz und hab das auf der straße gemalerte schild erst ein paar tage später gesehen. da im berufsverkehr die vorausfahrenden fahrzeuge es mehr oder weniger verdecken.

lg

Beste Antwort im Thema

...diese zeichen als alleinige beschränkung sind m.w.n nicht bindend...allerdings werden diese bodenmalereien gerne als wiederholungszeichen verwendet und somit ist dieses zeichen nur ein hinweis auf ein im streckenverlauf bereits länger bestehendes limit...

...geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich bis zu ihrer aufhebung...aufgehoben werden sie bspw. durch vorbeifahrt an einem ortsschild, oder wenn sie nach einer offiziellen einmündung nicht wiederholt werden...klar, sonst wüsste ja ein an der einmündung einbiegender nichts von der begrenzung...

...im grossen und ganzen ist das eine sehr schwierige frage...afaik tauchen bodenmalereien nichtmal in der stvo auf...am besten du schaust mal, ob weit vorher eine begrenzung ausgeschildert war...

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

...diese zeichen als alleinige beschränkung sind m.w.n nicht bindend...allerdings werden diese bodenmalereien gerne als wiederholungszeichen verwendet und somit ist dieses zeichen nur ein hinweis auf ein im streckenverlauf bereits länger bestehendes limit...

...geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich bis zu ihrer aufhebung...aufgehoben werden sie bspw. durch vorbeifahrt an einem ortsschild, oder wenn sie nach einer offiziellen einmündung nicht wiederholt werden...klar, sonst wüsste ja ein an der einmündung einbiegender nichts von der begrenzung...

...im grossen und ganzen ist das eine sehr schwierige frage...afaik tauchen bodenmalereien nichtmal in der stvo auf...am besten du schaust mal, ob weit vorher eine begrenzung ausgeschildert war...

es kommt ich meine auf die Farbe an, es gibt ja auch Abgrenzungen für Radfahrer auf der Straße, diese zählen z.B. nicht, da dort das Fahrrad nicht auf blauem Hintergrund ist... war das Gemälde identisch zu dem Verkehrsschild, also ich nehme mal an roter Hintergrund ist dies bindend.

wenn du das nicht siehst, weil du zu dich auffährst ist das dein Problem^^ wenn der Abstand eingehalten werden würde, hättest du es gesehen!

am 7. August 2009 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von shakti01

...geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich bis zu ihrer aufhebung...aufgehoben werden sie bspw. durch vorbeifahrt an einem ortsschild, oder wenn sie nach einer offiziellen einmündung nicht wiederholt werden...klar, sonst wüsste ja ein an der einmündung einbiegender nichts von der begrenzung...

Letzteres ist falsch, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote und müssen explizit aufgehoben werden. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.

erkläre mal was daran falsch ist??? ich habe es auch so wie shakti01 gelernt, z.B. die Autobahn, nach jeder Auffahrt muss die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt werden, sonst würde die Auffährenden diese doch nicht kennen!

aber normal hilft ein Blick in die StVO wegen dem Gemälde, sollte dort zu finden sein, wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, ab zum Anwalt, sonst zahlen und gut ist

Themenstarteram 7. August 2009 um 11:06

die straße befindet sich nach einer autobahnausfahrt

sie ist definitiv außerhalb der geschlossen ortschaft

es befindet sich vorher kein anderes geschwindigkeitsschild

diese malerei sieht genauso aus wie ein 50km/h schild

zu dicht aufgefahren bin ich bestimmt nicht

lg

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

erkläre mal was daran falsch ist??? ich habe es auch so wie shakti01 gelernt, z.B. die Autobahn, nach jeder Auffahrt muss die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt werden, sonst würde die Auffährenden diese doch nicht kennen!

aber normal hilft ein Blick in die StVO wegen dem Gemälde, sollte dort zu finden sein, wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, ab zum Anwalt, sonst zahlen und gut ist

Richtig !

...wie gesagt...strassenmalerei ist halt so ne sache...

...ein überholverbotsschild sieht als schild auch anders aus, als der durchgezogene strich auf der strasse...;)

...und in der stvo nachzusehen bringt auch nicht wirklich neue erkenntnisse...afaik wird das nicht geregelt...

...aber klar...wenn der schrieb kommt, dann ab zum anwalt...;)

am 7. August 2009 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

erkläre mal was daran falsch ist??? ich habe es auch so wie shakti01 gelernt, z.B. die Autobahn, nach jeder Auffahrt muss die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt werden, sonst würde die Auffährenden diese doch nicht kennen!

I.d.R. werden Streckenverbote ja auch aus diesem Grund wiederholt. Ein Fehlen impliziert aber mitnichten eine Aufhebung, denn § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO besagt:

Zitat:

Streckenverbote

[...]Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.

Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.

Bzgl. des Verkehrszeichens auf der Fahrbahn besagt § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO:

Zitat:

Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen.

Demnach müßte die Geschwindigkeitsbeschränkung zuvor durch ein entsprechendes Schild eingeleitet worden sein. Durch die Fahrbahnbepinselung soll einem Ge- oder Verbot Nachdruck verliehen werden, AFAIK ist es als alleiniges "Vekehrszeichen" nicht wirksam.

Ich wurde auch mal in einer fremden Ortschaft gebltzt, da ich aus einer Einmündung kam und kein 30er Schild zu erkennen war.

Der Einspruch wurde angenommen, denn ich war Ortsunkundig.

Für Ortskundige also kein Problem, aber die StVO müsste hier bessere Klarheit schaffen...

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

erkläre mal was daran falsch ist??? ich habe es auch so wie shakti01 gelernt, z.B. die Autobahn, nach jeder Auffahrt muss die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt werden, sonst würde die Auffährenden diese doch nicht kennen!

Es ist dann aber so: Für diejenigen, die an der Kreuzung erst aufgefahren sind, gilt keine Begrenzung - für die anderen schon. Klingt etwas seltsam, aber nach der StVO wäre es so. Daher ist an solchen Stellen normalerweise auch ein Auflösungszeichen, damit es eindeutig ist für alle. Bei manchen Kreuzungen haben sie das aber eingespart.

am 7. August 2009 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Es ist dann aber so: Für diejenigen, die an der Kreuzung erst aufgefahren sind, gilt keine Begrenzung - für die anderen schon. Klingt etwas seltsam, aber nach der StVO wäre es so. Daher ist an solchen Stellen normalerweise auch ein Auflösungszeichen, damit es eindeutig ist für alle. Bei manchen Kreuzungen haben sie das aber eingespart.

Wobei das wiederum nur für Ortsunkundige gilt, Fahrer mit hinreichender Ortskenntnis müssen die Beschränkung beachten. Klingt ebenfalls seltsam, ist aber so...

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Letzteres ist falsch, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote und müssen explizit aufgehoben werden. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.

Kann ich mir so nicht vorstellen. Bei den Wanderbaustellen auf der Autobahn gibt es nie ein Schild, welches die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufhebt.

am 7. August 2009 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Kann ich mir so nicht vorstellen. Bei den Wanderbaustellen auf der Autobahn gibt es nie ein Schild, welches die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufhebt.

Weil es dort nicht notwendig ist, da das Ende des Gefahrenbereich eindeutig zu identifzieren ist, d.h. am Ende der Baustelle ist auch die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen an Baustellen werden ja zusammen mit dem Verkehrszeichen 123 "Baustelle" beschildert, d.h. die Beschränkung ist nur für diese Gefahrenstelle gültig. Folgen zwei Baustellen baulich getrennt unmittelbar aufeinander, wird daher die Geschwindigkeitsbeschränkung am Ende der ersten Baustelle explizit durch entsprechende Verkehrszeichen aufrechterhalten.

am 7. August 2009 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Kann ich mir so nicht vorstellen. Bei den Wanderbaustellen auf der Autobahn gibt es nie ein Schild, welches die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufhebt.

Weil es dort nicht notwendig ist, da das Ende des Gefahrenbereich eindeutig zu identifzieren ist, d.h. am Ende der Baustelle ist auch die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben.

Wenn ich das mal weiterdenken darf:

In unserem Nachbarlandkreis Sonneberg/Thüringen ist eine Umgehungsstraße gebaut worden. Auf dieser Straße gilt Temop 100. Vor Ampelkreuzungen ist Tempo 70 mit der Schilderkombi "Lichtzeichenanlage"(Zeichen 131) und "zul. Höchstgeschwindigkeit 70" ausgeschildert. Nach der Kreuzung ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht explizit aufgehoben. Wenn du jetzt recht hast, dann würde quasi das Ende der Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.

Oder hab ich da nen Denkfehler drin?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage Geschwindigkeitsbegrenzung