Frage Geschwindigkeitsbegrenzung
hallo leute,
es geht um eine straße die außerhalb geschlossener ortschaft ist, es befindet sich in beide richtungen kein geschwindigkeistschild am fahrbandrand, lediglich ein auf die straße gemalertes 50km/h zeichen. hat das genau die selbe gültigkeit wie die schilder am straßenrand? wurde dort nämlich geblitz und hab das auf der straße gemalerte schild erst ein paar tage später gesehen. da im berufsverkehr die vorausfahrenden fahrzeuge es mehr oder weniger verdecken.
lg
Beste Antwort im Thema
...diese zeichen als alleinige beschränkung sind m.w.n nicht bindend...allerdings werden diese bodenmalereien gerne als wiederholungszeichen verwendet und somit ist dieses zeichen nur ein hinweis auf ein im streckenverlauf bereits länger bestehendes limit...
...geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich bis zu ihrer aufhebung...aufgehoben werden sie bspw. durch vorbeifahrt an einem ortsschild, oder wenn sie nach einer offiziellen einmündung nicht wiederholt werden...klar, sonst wüsste ja ein an der einmündung einbiegender nichts von der begrenzung...
...im grossen und ganzen ist das eine sehr schwierige frage...afaik tauchen bodenmalereien nichtmal in der stvo auf...am besten du schaust mal, ob weit vorher eine begrenzung ausgeschildert war...
21 Antworten
...ja...ist aufgehoben...
...wie soll der, der bspw. an dieser kreuzung auf die beschränkte strasse einbiegt wissen, dass die strasse begenzt ist?...er sieht das schihld doch allerhöchstens von hinten?...soll er dann die zahlen raten, die drauf stehen?...😉
...wenn also hinter der kreuzung kein wiederholungszeichen, oder eine neue beschränkung installiert ist, kannst gas geben...
Zitat:
Original geschrieben von shakti01
...ja...ist aufgehoben......wie soll der, der bspw. an dieser kreuzung auf die beschränkte strasse einbiegt wissen, dass die strasse begenzt ist?...er sieht das schihld doch allerhöchstens von hinten?...soll er dann die zahlen raten, die drauf stehen?...😉
...wenn also hinter der kreuzung kein wiederholungszeichen, oder eine neue beschränkung installiert ist, kannst gas geben...
NEIN !
Das darfst du def. nicht, denn es ist ein Streckenverbot.
Streckenverbote werden nur aufgehoben durch ein anderes Schild, oder wenn man die Stecke verlässt.
Anders sieht es in Verbindung mit Gefahrzeichen aus. z.B. Baustelle/Kurve-30 an einem Mast.
Dann ist nach der Gefahr wieder freie Fahrt.
Nur weil die Stvo in dem Bereich unvollständig ist, so kann man sich nicht einfach seine eigenen Regeln basteln !
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
NEIN !
Das darfst du def. nicht, denn es ist ein Streckenverbot.
Streckenverbote werden nur aufgehoben durch ein anderes Schild, oder wenn man die Stecke verlässt.
Anders sieht es in Verbindung mit Gefahrzeichen aus. z.B. Baustelle/Kurve-30 an einem Mast.
Dann ist nach der Gefahr wieder freie Fahrt.Nur weil die Stvo in dem Bereich unvollständig ist, so kann man sich nicht einfach seine eigenen Regeln basteln !
doch, da hier das 70er nur in Kombination mit der Ampel gilt. (70, weil Ampel). Also ist nach der Kreuzung wieder 100.
...eigene regeln?...aha...wenn du von einer autobahn runterfährst...kommst am ende der ausfahrt auf eine begrenzte bundesstrasse....hmmm...popeye...du steigst dann aus, und rennst die bundesstrasse runter, um zu sehen, welche begrenzung dort besteht??....😕😕....
...wer sich da wohl grad die eigenen regeln batselt?...😕...manchmal passt halt rechtsempfinden nicht zur rechtslage...wayne...
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Zitat:
Original geschrieben von MickyX
doch, da hier das 70er nur in Kombination mit der Ampel gilt. (70, weil Ampel). Also ist nach der Kreuzung wieder 100.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
NEIN !
Das darfst du def. nicht, denn es ist ein Streckenverbot.
Streckenverbote werden nur aufgehoben durch ein anderes Schild, oder wenn man die Stecke verlässt.
Anders sieht es in Verbindung mit Gefahrzeichen aus. z.B. Baustelle/Kurve-30 an einem Mast.
Dann ist nach der Gefahr wieder freie Fahrt.Nur weil die Stvo in dem Bereich unvollständig ist, so kann man sich nicht einfach seine eigenen Regeln basteln !
Kannst du lesen ?
Hab ich doch auch so geschrieben !
Zitat:
Original geschrieben von shakti01
...eigene regeln?...aha...wenn du von einer autobahn runterfährst...kommst am ende der ausfahrt auf eine begrenzte bundesstrasse....hmmm...popeye...du steigst dann aus, und rennst die bundesstrasse runter, um zu sehen, welche begrenzung dort besteht??....😕😕.......wer sich da wohl grad die eigenen regeln batselt?...😕...manchmal passt halt rechtsempfinden nicht zur rechtslage...wayne...
Nun mal locker durch die Hose aht kannst du da ja aufschlagenmen...
Hab die Regeln nicht gemacht und bin dafür nicht verantwortlich 😉
Wie bereits von mir geschrieben, wurde ich selber mal an solcher Stelle geblitzt und konnte den Bußgeldbescheid durch einen Einspruch abwenden, da ich nicht ortskundig war !
Dadurch kann ich allerdings nicht ableiten, dass dieses generell nach jeder Einmündung/Kreuzung aufgehoben wird.
Die Verwaltungsvorschrift besagt, dass die Schilder nach jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden sollten, jedoch nicht müssen.
Da helfen auch keine Diskusionen, sondern da musst du schon in Goslar auftrumpfen um etwas zu ändern.
Da ich kein Richter bin, sondern nur ein kleiner FL, kann ich da nichts bewirken.
Aber vielleicht kannst du da ja aufschlagen, anstatt hier dumme Sprüche zu klopfen !
PS.: Dadurch das manche Regelungen nicht 100% sind, neigt der Mensch nunmal zu "Regelunkonformen" Mutmassungen....
Ich vertrete auch vollkommen die meinung von popeye174, das eine kreuzung oder einmündung KEIN steckenverbot sprich eine geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt, das ist einfach so.
Anderes ist es wie schon erwähnt wenn die geschwindigkeitbeschränkung zusammen mit einem gefahrzeichen steht, dann hebt die sich nach der gefahr von selbst wieder auf, z.B. AMPEL und 70 oder BAUSTELLE und 30 e.c.t.
Eine 50 z.B. die ohne ein verkehrszeichen einfach so auf die straße gemalt ist, ist nur ein hinweis und hat nur zusammen mit dem entsprechenden schild eine wirkung, ohne schild kann das ja jeder da aufgemalt haben.
Gruss
Maik