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Frage Führerschein(KL3) und 7,5t LKW

Themenstarteram 24. September 2011 um 21:32

Der alte Führerschein Klasse 3, berechtigt ja zum führen der neuen Klassen C1, C1E und CE mit Beschränkung.

Bei diesen neuen Klassen wird ab dem 50. Lebensjahr eine Ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Müssen dann nicht alle die einen 7,5 t LKW mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren ab dem 50.Lebensjahr eine Ärztliche Untersuchung absolvieren?

Gruss Sascha

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27 Antworten

Klasse 3 berechtigt zum Fahren der aller Fahrzeuge der Klasse 3.

Erst nach Umschreiben darf man die Kokmbinationen aus C1/C1E fahren - da gibt es durchaus noch Unterschiede.

Wenn man gewerblich fahren will, braucht man eh die Plastik-Karte und unterliegt somit auch den Gesundheitsprüfungen ab dem 50. Lebensjahr.

Im 3er steht keine Alters-Begrenzung und solange es keinen Pflichtumtausch der Fahrerlaubnis gibt, hat das was dort steht auch bestand.

Ich denke aber durchaus, dass man sich ruhig ab 50 regelmäßig untersuchen lassen sollte.

Jetzt wirds interessant:

also mit der alten grauen Pappe kann man auch noch als Greis LKW fahren und erst nach dem Umtausch zu Plastik nicht mehr?

Das kann ich mir aber eher weniger vorstellen.

Ab 50 Gesundheitsprüfung heisst doch das Gesetz und da steht sicher nichts davon, dass die Leute, die ihren Lappen noch in Pappe haben, davon ausgenommen sind.

Aber hier geht es ja wohl um den "kritischen Bereich" zwischen 3,5t und 7,5 t.

Das wäre schon schlecht, wenn man ab 50 seinen alten Klasse 3 so weggekürzt bekommt.

Aber auch hier die Frage: darf es einen Unterschied geben zwischen "Altpappe" und Plastik ?

Hat mich sehr interessiert, daher folgendes gefunden:

Quelle:

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:

Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:

Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!

Umfang der Klasse C1E:

Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t

Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:

Zugfahrzeug max. 7,5 t

Achszahl im Zug maximal drei Achsen

max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t

Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE

Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann muss der Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgeschrieben werden. Ab dem 50 Lebensjahr ist eine ärztliche Untersuchung und augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.

Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:

die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung

wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden

Themenstarteram 25. September 2011 um 10:06

Der Bestandsschutz soll sich aber nur auf die alten Führerscheine beziehen.

Laut einigen Aussagen muss man mit dem 50 .Lebensjahr den neuen Führerschein beantragen und mit der Berufskraftfahrerqualifikation bis 2014 muss man ebenfalls den neuen Führerschein beantragen, somit würde dieser Bestandsschutz nicht mehr gelten.

@Sascha nw

Verbindliche Infos wirst Du nur auf der Führerscheinstelle (CH: Strassenverkehrsamt, D: ??) bekommen... Würde - wenn die Frage für dich wichtig ist - also dort mal ansaugen...

Jedoch, so wie ich versch. Themen, Diskussionen und Seiten (war mal neugierig und hab mich eingelesen) diesbezüglich verstanden habe (wenn ich falsch liege danke ich für die korrekten Hinweise), geht es mit der "ab 50" um die CE79, währenddem C1E ohne Untersuch weiterlaufen - ganz im Sinne der Besitzstandswahrung (weil Kl.3 unbeschränkt gilt)...

In einem anderen Thema hier in MT (sry - erinner mich nicht an welchen) las ich ein Post, das einer die 50 Überschritten hat, und somit nicht mehr zur CE79 gekommen ist... (weil Untersuch mit 50 vorbei)...

Wegem Bestandsschutz/Geltung: Du bekommst den alten Schein natürlich nur einmal umgetauscht; wenn du dann die CE79 nich beantragst - war's das hald... DANN ist die Bestandsschutz natürlich verwirkt...

Du hast also folgende Möglichkeiten:

- Du tauschst um, beantragst zeitgleich die CE79 und darfst mit 18t rumfahren, und ab 50 alle 5 Jahre zum Doc...

- Du tauschst um, beantragst die CE79, und gibst diese mit 50 ab (keine Untersuche, und fährst fortan nur noch C1E (weil die bleibt)

- Du tauschst um, ohne CE79, fährst hald nur C1E (macht aber wenig Sinn da nur "ein Antrag" notwendig ist für etwas mehr "Luft" bei der Fz-Wahl)

(diese Varianten mit erleichterter Quali, da C resp. C1 vor dem "Stichtag" eingetragen war)

- Du tauschst nicht um, und hast ab 2014 nur noch Privatfahrten bis 7,5T (C1) oder 12t (C1E) (Stichwort: Quali)

Ev. erhällst du bei amtlicher Stelle noch ne weitere Möglichkeit...

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!

Das ist völliger Quatsch und wurde hier auch schon oft diskutiert.

Leider verbreiten hier immer wieder Leute ihr Halbwissen.

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!

Das ist völliger Quatsch und wurde hier auch schon oft diskutiert.

Leider verbreiten hier immer wieder Leute ihr Halbwissen.

Klar darf ich einen "Zug" mit mehr als 3-Achsen fahren. Oder ist das was da hinter BE auf dem Führerschein abgebildet eine Fälschung?

Ich darf keinen 7,5 Tonner mit einem 2-achsanhänger fahren, aber das hat ja pleindespoir auch nicht geschrieben.

Fs

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Zitat:

Original geschrieben von xl420

 

Das ist völliger Quatsch und wurde hier auch schon oft diskutiert.

Leider verbreiten hier immer wieder Leute ihr Halbwissen.

Klar darf ich einen "Zug" mit mehr als 3-Achsen fahren. Oder ist das was da hinter BE auf dem Führerschein abgebildet eine Fälschung?

Ich darf keinen 7,5 Tonner mit einem 2-achsanhänger fahren, aber das hat ja pleindespoir auch nicht geschrieben.

Sorry, ich nehme alles zurück.

Ich habe überlesen, das die Info unter BE gepostet war.

Mit dem alten 3er darfst du nur einachsige Anhänger fahren, Tandem gilt als einachsig da die Achsen nicht mehr wie einem Meter auseinander sind. Deichsel darfst du nicht fahren. Dürftest sogar einen Auflieger damit fahren, wenn er nur 2 Achsen hat und die Zugmaschine einen 7,5t ist.

Das wichtigste ist jedoch, egal wer mit dem alten grauen oder dem rosafarbenen Führerschein unterwegs mit 7,5 to bzw 3 Achszug mit bis zu 18,5 to Gesamtmasse unterwegs ist und über 50 Jahre alt ist, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis!

Schwarzfahrt sagte man früher auch dazu!!

Da es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat handelt (§21 StVG) wird anhand der Aufzeichnungen (Tachoscheiben/Tachograph) dann tageweise bis zum 50. Geburtstag zurückgerechnet.

Rechenbeispiel:

Bei einer Kontrolle wird festgestellt, daß der Fahrer 200 Tage nach seinem 50. Geburtstag gefahren ist erhält er für jeden Tag 6 Punkte!!!!

Gesamt also ( 200 Tage x 6 Punkte ) 1.200 Punkte in Flensburg auf einen Schlag und als Straftat sind die auch noch für die nächsten 5 Jahre auf dem Konto!!!!

Rekordhalter ist momentan ein Kraftfahrer mit 1.856 eingetragenen Punkten in Flensburg

Ist der Fahrer nicht der Halter, wird auch der Halter / Spediteur ebenfalls bestraft da er die Fahrt ermöglicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Finn79

Deichsel darfst du nicht fahren.

Starrdeichselhänger haben auch eine Deichsel übrigens.

Zitat:

Original geschrieben von Finn79

 

Dürftest sogar einen Auflieger damit fahren, wenn er nur 2 Achsen hat und die Zugmaschine einen 7,5t ist.

Wenn der Auflieger zwei Achsen hat und die Zugmaschine eine, wäre das möglich ...

Lange Rede kurzer Sinn. Mein "grauer Lappen" ist von 1975

Privat zum b. bei Umzug darf ich noch ohne Ärztliche Untersuchung 7,5 Tonnen fahren oder nicht ?

Was wenn ich den Führerschein Umtausche ohne Ärztliche Untersuchung, darf ich dann privat noch die 7,5 Tonnen fahren oder nicht ?

Du darfst egal ob mit oder ohne Umtausch noch alles fahren wie immer, ausgenommen Züge die heute in die Klasse CE fallen (also die mit maximal drei Achsen, Zugfahrzeug bis 7,5t und Summe der ZGM über 12t).

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