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Frage bzgl. Gutachten

Themenstarteram 21. September 2012 um 13:32

Hallo liebe Forum-Gemeinschaft,

Ich hatte auf ein spezielles "Unfall-Forum" gehofft, aber nichts dergleichen gefunden. Ich hoffe mal ich bin hier dennoch richtig =)

Kurze Vorgeschichte zum aktuellen Fall:

Habe mir vor einem Monat einen gebrauchten Audi A3 Sportback Bj. 2005 gekauft.

Am Dienstag dieser Woche ist mir auf dem Parkplatz vor der Bäckerei ein LKW in die linke Seite gefahren. Äußerlicher Schaden: hintere Türe, Seitenteil, Stoßstange, Rücklicht, Reifen, Radhausschale. Zeugen und Daten wurden aufgenommen und soweit alles abgeklärt, ich daraufhin die 50 Meter wieder nach Hause gefahren (ganz langsam) und da hab ich schon gemerkt das es sich über die Hinterachse etwas schwammig fährt.

Mit Versicherung telefoniert, Schadensnummer bekommen, Fachwerkstatt angerufen und Abschleppdienst bestellt. Als der Fahrer des Abschleppdienstes kam und das Auto auf seinen Transporter gefahren hat, konnte ich sehen das das hintere Rad nicht ganz rund läuft. Auch meinte er zu mir das der Reifen ersichtlich schräg (im Radkasten) steht.

So...am nächsten Tag zur Fachwerkstatt, alle Daten angegeben und Abtretungserklärung unterschrieben. Gutachter kam am Donnerstag um 10:00 Uhr und hat seine Arbeit vollrichtet. Am Abend habe ich eine Kopie des Gutachtens erhalten.

Und an diesem Punkt bin ich skeptisch:

Ich habe am Mittwoch vor Ort gefragt ob auch die Hinterachse angeschaut wird, das wurde bejaht. Allerdings steht im Gutachten das das Fahrzeug nicht einmal hochgehoben wurde sondern nur äußerlich angeschaut wurde. Habe dann gestern per Telefon noch einmal nachgefragt und da hieß die Hinterachse sei in Ordnung nur der Reifen müsste getauscht werden und Spur muss eingestellt werden.

Im nächsten Absatz des Gutachten steht auch: das wenn während der Reperatur weitere Schadensfälle erkenntlich werden diese nachträglich "begutachtet" und repariert werden müssen. Sprich wieder Versicherung Bescheid sagen, Gutachter holen, Zustimmung abwarten, Teile bestellen und wieder in Werkstatt.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Hab ich das Recht noch einen 2. Sachverständigen für ein 2. Gutachten mit Hinterachse anzufordern? Wenn ja muss ich den dann bezahlen oder zahlt diesen auch die gegnerische Versicherung?

Weil mir graust es vor der Vorstellung das das Auto 2 Wochen in der Werkstatt ist und dann heißt es plötzlich "Ups wir müssen an der Achse das und jenes noch machen" oder das der Fall entsteht das ich das Auto mit gutem Gewissen abhole und dann passt einfach was nicht, oder ich fahr mir meine Reifen ungleich runter....oder oder oder. ^^

Auch wie sieht es mit der Teillackierung über längeren Zeitraum aus? Sprich sollte man trotz aller Farbanpassung in ein paar Jahren einen Unterschied sehen, steht mir dann eine erneute Lackierung zu?

Sollte ich nach der Reperatur eine Inspektion durchführen lassen um noch einmal extra abgesichert zu sein, das eben alles in Ordnung ist?

Hoffe ich finde welche die mir mit Rat zur Seite stehen können oder mit eigenen Erfahrungsberichten beistehen bzw. helfen können

MfG

Eli

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8 Antworten

@Eli

 

Um alle Zweifel auszuräumen und dir ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, wäre ein 2. Gutachten nicht schlecht - auch wenn es Geld kostet. Man könnte diesem Gutachten dann entnehmen, inwieweit die festgestellten Schäden deckungsgleich mit dem

1. Gutachten sind oder es könnte dabei ein zuvor übersehener Schaden entdeckt werden.

Die Teillackierung wird in der Regel von der Werkstatt an einen Autolackierer weitergereicht. Das sind Spezialisten und bekommen das heute schon hin. Inwieweit diese eine Garantie geben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Eine Inspektion wird wohl nicht notwendig sein, wenn ansonsten die Serviceintervalle eingehalten wurden.

 

Dann wünsche ich dir ein gutes Gelingen.

Mahlzeit!

Zitat:

Original geschrieben von Eliyana

Hab ich das Recht noch einen 2. Sachverständigen für ein 2. Gutachten mit Hinterachse anzufordern?

du kannst so viele Gutachter beauftragen wie du magst, aber:

Zitat:

Wenn ja muss ich den dann bezahlen oder zahlt diesen auch die gegnerische Versicherung?

bezahlen musst du die dann selber.

Wenn das Gutachten fehlerhaft war, hast du die üblichen Verbraucher-Rechte, z.B. Nachbesserung.

Zitat:

Weil mir graust es vor der Vorstellung das das Auto 2 Wochen in der Werkstatt ist und dann heißt es plötzlich "Ups wir müssen an der Achse das und jenes noch machen" oder das der Fall entsteht das ich das Auto mit gutem Gewissen abhole und dann passt einfach was nicht, oder ich fahr mir meine Reifen ungleich runter....oder oder oder. ^^

Deine Schilderung klingt so, als ob das Fahrzeug vorab vermessen worden ist.

Wenn das so ist (und etwaige Fehler in der Radstellung durch Einstellen behoben werden können) sollte es keine Probleme geben.

Zitat:

Sollte ich nach der Reperatur eine Inspektion durchführen lassen um noch einmal extra abgesichert zu sein, das eben alles in Ordnung ist?

Was nützt es dir, wenn nach der Reparatur das Öl und der Reinluftfilter gewechselt werden? ;-)

Du kannst natürlich einen Gutachter deiner Wahl mit einer Reparaturbegleitung/begutachtung beauftragen. Allerdings wird auch das die gegnerische Versicherung nicht zahlen.

Wenn es sich hier um eine Audi-Werkstatt handelt, würde ich mir auch ehrlich gesagt keine Sorgen machen.

Gruß,

hk

Zitat:

Original geschrieben von Eliyana

Auch wie sieht es mit der Teillackierung über längeren Zeitraum aus? Sprich sollte man trotz aller Farbanpassung in ein paar Jahren einen Unterschied sehen, steht mir dann eine erneute Lackierung zu?

wens gescheit gemacht wurde siehst du nixmehr. auch nach jahrzehnten. ich ha hier einen 30 jahre alten wagen. erst beim zerlegen konnte man sehen das auf der beifahrerseite mal ein zubehör kotflügel verbaut wurde. in den unterlagen konnte man diesen unfall dann auch einsehen. der unfall war anfang der 90er...

Themenstarteram 21. September 2012 um 13:56

Danke für die schnellen Antworten

Also gut das mit Inspektion war falsch ausgedrückt ich meinte eher sowass wie TÜV oder Dekra oder irgendwas vergleichbares ^^

Ja es handelt sich um eine Audifachwerkstatt, allerdings fragen kostet ja nichts. Werde mich trotzdem mal an den örtlichen Sachverständigen aus meinem Ort wenden und mir seine Meinung dazu mal anhören. Vielleicht kennt er den jetzigen ja und kann mir was dazu sagen.

Soll ich mir die Audi Aussage bzgl. Hinterachse schriftlich geben lassen? Oder werd ich damit nur zu unverschämt -.-

LG

Eli

Themenstarteram 21. September 2012 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Eliyana

Auch wie sieht es mit der Teillackierung über längeren Zeitraum aus? Sprich sollte man trotz aller Farbanpassung in ein paar Jahren einen Unterschied sehen, steht mir dann eine erneute Lackierung zu?

wens gescheit gemacht wurde siehst du nixmehr. auch nach jahrzehnten. ich ha hier einen 30 jahre alten wagen. erst beim zerlegen konnte man sehen das auf der beifahrerseite mal ein zubehör kotflügel verbaut wurde. in den unterlagen konnte man diesen unfall dann auch einsehen. der unfall war anfang der 90er...

Oh das beruhigt wirklich sehr....danke!!!

Zitat:

Original geschrieben von Eliyana

Im nächsten Absatz des Gutachten steht auch: das wenn während der Reperatur weitere Schadensfälle erkenntlich werden diese nachträglich "begutachtet" und repariert werden müssen. Sprich wieder Versicherung Bescheid sagen, Gutachter holen, Zustimmung abwarten, Teile bestellen und wieder in Werkstatt.

Vollkommen normal, da wird auch ein 2. Gutachter nichts anderes machen. Wenn die Hinterachse nicht schon sichtbar krumm ist sieht man Schäden oder geringe Deformationen nicht mit bloßem Auge sondern stellt die erst bei der Achsvermessung fest. Erst mit dem Ergebnis der Vermessung entscheidet sich ob und was evtl. noch mehr getauscht werden muss.

Gerade bei heutigen Autos mit vielen Plastikverkleidungen usw. ist es nicht selten dass ein Auto nach Reparaturbeginn nachbesichtigt wird oder ggf. erst in Absprache mit der Versicherung ein Werkstattauftrag für die Teilzerlegung/Freilegung im Schadenbereich erteilt wird.

Klingt für mich erstmal nach ganz gewohntem Gang. Wie wäre es statt zweitem Gutachter und dem Theater erstmal das Telefon zu nehmen und den ersten Anzurufen und zu fragen was das bedeutet und ob er seine Entscheidung im Gutachten erklären könne? Deutsche Sprache schwere Sprache? :confused:

Gutachter haben leider noch keinen Röntgenblick ala Superman - auch wenn es sehr praktisch wäre ;)

Themenstarteram 21. September 2012 um 14:24

Den Gutachter selber anrufen? Das wäre natürlich eine Idee ^^ bin scheinbar doch blond. =) Das werd ich wohl mal machen.

am 21. September 2012 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von Eliyana

Den Gutachter selber anrufen? Das wäre natürlich eine Idee ^^ bin scheinbar doch blond. =) Das werd ich wohl mal machen.

Eigendlich kann dir das alles Wurst sein. Lehn dich zurueck und warte bis der Wagen fertig ist. In der Zeit der Rep hast auch anspruch auf nen Ersatzwagen. Da du alles abgetreten hast interessiert dich eigendlich nur bei der uebergabe des Fahrzeugs das vom Unfall nix mehr zu sehen und zu merken ist. Bis dahin still halten ;)

Das naechste mal die 50m zum Baecker laufen. Da musst ich schon grinsen in deinem Eingangspost :D

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