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Fortbestehen der KFZ-Versicherung nach Umzug ins Ausland (Nicht-EU)

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 21:06

Hallo zusammen :)

meine Mutter ist Versicherungsnehmer bei der PKW-Versicherung und ich (20J, 3J Fahrerfahrung) bin als Hauptfahrer eingetragen. Sie ist vor einem Monat nun ins Nicht-EU Ausland gezogen und hat ihren Wohnsitz noch nicht abgemeldet. Ich bin ein paar Monaten vor ihrem Auszug mehrere 100km weggezogen innerhalb Deutschlands und habe auch einen von ihr abweichenden Hauptwohnsitz angemeldet.

1)

Ist es legal und empfehlenswert die Versicherung weiterhin auf meine Mutter laufen zu lassen? Bin ich in einem Schadensfall normal voll und ganz versichert, auch ohne Vertragsstrafen oder Ähnliches? Schließlich liegen die Beträge somit durch Ihre höhere SF-Klasse weit niedriger. Die Beträge werden von meinem Konto abgebucht, ich verfüge auch über eine Vollmacht für die Versicherung und eine für das Auto selbst für mögliche Verkehrskontrollen (+ eine Generalvollmacht für alle anderen Angelegenheiten).

2)

Wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden würde, würde dies etwas an der Beantwortung obiger Frage oder Sonstiges ändern?

3)

Falls ein Fortbestehen der Versicherung auf meine Mutter NICHT möglich sein sollte, würde eine Rabattübertragung denn nur klappen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat? Ich hatte gelesen, dass man zumindest bei Verwandten 2. Grades oder Großeltern eine häusliche Gemeinschaft nachweisen müsste - wie sieht das in diesem Fall aus?

Vielen Dank im Voraus!

husdn1

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22 Antworten

Ich nehme an du meinst das Formblatt für ein SF Übertragung, dieses gibt es seit 22.06.20 nicht mehr.

Es wird jetzt der Tag und Monat des frühesten Führerschein-Erteilungsdatum zur Berechnung herangezogen, kann deshalb auch das Mopedführerscheindatum sein

Ist es auch kein Kriterium mehr, dass man das Fahrzeug, in dem Zeitraum für den man die SF übernehmen möchte, überwiegend gefahren hat?

Das wird nicht mehr angefragt

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 23:06

Ich habe soeben die eVB-Bestätigung der HUK24 erhalten und werde die nächsten Tage das KFZ ummelden und auf mich versichern sowie die SF-Rabatte übertragen lassen. Einen Mopedführerschein habe ich übrigens nie gemacht.

Eine Frage zur Übertragung dieser habe ich noch:

Erst ab Mai 2020 ist meine Mutter VN und Halter des Fahrzeugs. Davor war unser Nachbar Leasingnehmer und auch VN. Hauptfahrer waren trotzdem meine Mutter und ich. Wird das in die Berechnung der SF-Klasse mit einbezogen? Schließlich lässt sich die Versicherung dies doch von den Vorversichern bestätigen, oder? Denn wenn nur die Zeit des "Mitfahrens" meinerseits zählt, in welcher Versicherungsnehmer meine Mutter selbst war, dann wäre ich ja sozusagen nur knapp 1 Jahr gefahren, obwohl ich tatsächlich knapp 3 Jahre fuhr.

Zumindest bei der Beitragsberechnung sowie im abgeschickten Antrag bei der HUK24 wurde für mich SF3 ausgerechnet.

Vielen Dank für eure Hilfe, hat mir sehr geholfen! :)

Abwarten und Tee trinken ;)

PS: bei Onlineversicherungen wird zunächst das ausgerechnet, was man selbst dort einträgst und wenn das falsch war, wird das später korrigiert.

Wenn der Vertrag deiner Mutter mindestens SF 3 hat und auch keine Sondereinstufung beinhaltet und du deinen Führerschein vor dem 01.07.2018 gemacht hast, kriegst du SF3

am 27. Januar 2021 um 8:23

Zitat:

@husdn1 schrieb am 21. Januar 2021 um 22:06:45 Uhr:

Hallo zusammen :)

meine Mutter ist Versicherungsnehmer bei der PKW-Versicherung und ich (20J, 3J Fahrerfahrung) bin als Hauptfahrer eingetragen. Sie ist vor einem Monat nun ins Nicht-EU Ausland gezogen und hat ihren Wohnsitz noch nicht abgemeldet. Ich bin ein paar Monaten vor ihrem Auszug mehrere 100km weggezogen innerhalb Deutschlands und habe auch einen von ihr abweichenden Hauptwohnsitz angemeldet.

1)

Ist es legal und empfehlenswert die Versicherung weiterhin auf meine Mutter laufen zu lassen? Bin ich in einem Schadensfall normal voll und ganz versichert, auch ohne Vertragsstrafen oder Ähnliches? Schließlich liegen die Beträge somit durch Ihre höhere SF-Klasse weit niedriger. Die Beträge werden von meinem Konto abgebucht, ich verfüge auch über eine Vollmacht für die Versicherung und eine für das Auto selbst für mögliche Verkehrskontrollen (+ eine Generalvollmacht für alle anderen Angelegenheiten).

2)

Wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden würde, würde dies etwas an der Beantwortung obiger Frage oder Sonstiges ändern?

 

3)

Falls ein Fortbestehen der Versicherung auf meine Mutter NICHT möglich sein sollte, würde eine Rabattübertragung denn nur klappen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat? Ich hatte gelesen, dass man zumindest bei Verwandten 2. Grades oder Großeltern eine häusliche Gemeinschaft nachweisen müsste - wie sieht das in diesem Fall aus?

1.

Wie erwähnt benötigt deine Mutter für eine KFZ Versicherung eine Meldeadresse in DE.

Wenn diese wegfällt, müsste die Zulassungsstelle informiert werden.

Hier würde ich abklären, ob deine Mutter den Rabatt noch im Ausland benötigt, oder ob du in übernehmen kannst. (Leider kannst du nur soviele Jahre übernehmen, wie du Führerscheinjahre hast. - Oder du lässt den Rabatt in eine Firma eingehen, und versicherst das Fahrzeug über die Firma mit dem Rabatt der Mutter :D )

 

2.Siehe oben

3.Die Rabattübertragung ist kein Problem, ich weiß nicht wie deine familiäre Situation aussieht, aber dein Vater könnte den Rabatt wahrscheinlich übernehmen und du könntest weiterfahren?

Themenstarteram 30. Januar 2021 um 14:55

Danke für eure Antworten. Werde nun wohl auf die tatsächliche Einstufung warten.

Firma/Vater steht beides nicht zur Wahl, aber danke für die Ideen.

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