Folgeschäden durch Pulverlöscher

Hallo Zusammen!

Ich bin derzeit an einem Fahrzeug (VW T4 BJ2000) interssiert, bei dem der Besitzer einen kleinen Kabelbrand mit einem alten Pulverlöscher bekämpft hat.
Er hat dabei einmal ordentlich im Motorraum, und einmal im Innenraum draufgehalten.

Der Schaden durch das glimmende Kabel ist vernachlässigbar.

Was ist aber mit dem Pulver? Das hängt noch fröhlich überall und verursacht Rost an allen ungeschützten Teilen.
Das was ich an Schäden sehen kann, ist nicht schön aber nicht weiter dramatisch.

Aber:
Was macht das Zeug im verborgenen? In den konservierten Hohlräumen? Auf chromatierten / verzinkten Teilen?
Und vor allem:
Was macht das auf Dauer mit der Elektrik?

Der Schaden ist ca. 3 Monate her, das Pulver ist nur oberfächlich weggewischt worden, hängt also noch überall.

So gut wie möglich sauber machen (hat da einer einen Tip? Das Zeug ist steinhart...), dann mit Fluid-Film o.ä. konservieren?

Oder Pauschal: Finger Weg, die Karre gammelt schneller, als ich sie auffegen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gefährliches_Halbwissen.

PS: In diversen Werkstätten und 2 TÜVs konnte/wollte keiner eine Einschätzung abgeben. Ein Schadensgutachten kommt aus finanziellen Gründen nicht in Frage.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ML320CDI4matic


Der Gutachter meint, es werden von der Versicherung vermutlich nur die durch den Brand beschädigten Teile ersetzt.

Natürlich! Du hast ja selber den Löscher geschwungen! Das wird nicht versichert sein.

Leute, schafft euch andere Löscher an! Schmeißst die Pulverdinger weg, nehmt Schaum/Wasser oder lasst die Karre abbrennen! Ihr erspart euch massig Ärger.

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von jupdida


Dabei gibts aber 3 Probleme:
1) es gibt in der "regulären" Autolöschergröße (1,6 bzw. 2 kg) keine geprüften Löscher

was meinst du mit 'geprüfte' löscher? 😕

Zitat:

2) bei "Gasanlagen", egal ob cng oder lpg hat der Schaumlöscher keine Wirkung da nur Brandklassen A+B abgedeckt werden

wenn du jemanden siehst, der versucht eine brennende 'gasfackel' zu löschen, nimm die beine in die hand und renn so weit und so schnell du kannst entgegen der windrichtung! 😰

brennendes gas IMMER brennen lassen und auf das eintreffen der feuerwehr bzw. gaswerke warten...

...löschst du das gas - tritt es weiterhin (unverbrannt) aus, kann sich in einer verpuffung/explosion bzw. detonation wiederentzünden und das u.u. auch hunderte meter von der austrittsstelle entfernt, wenn es z.b. durch wind in die kanalisation gedrückt wird.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von jupdida


Dabei gibts aber 3 Probleme:
1) es gibt in der "regulären" Autolöschergröße (1,6 bzw. 2 kg) keine geprüften Löscher
was meinst du mit 'geprüfte' löscher? 😕

jeder Feuerlöscher wird (Modell-)geprüft und hat eine Bauartgebundene Prüfnummer. Bei dieser (genormten) Prüfung wird auch sein Löschvermögen für die einzelnen Brandklassen festgestellt und quantifiziert. Löschgeräte ohne diese Prüfung dürfen sich nicht Feuerlöscher nennen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

2) bei "Gasanlagen", egal ob cng oder lpg hat der Schaumlöscher keine Wirkung da nur Brandklassen A+B abgedeckt werden

wenn du jemanden siehst, der versucht eine brennende 'gasfackel' zu löschen, nimm die beine in die hand und renn so weit und so schnell du kannst entgegen der windrichtung! 😰

werde ich nicht machen, bin ausgebildet in der Brandbekämpfung sowie im Organisatorischen und Baulichen Brandschutz.

Zitat:

brennendes gas IMMER brennen lassen und auf das eintreffen der feuerwehr bzw. gaswerke warten...

...löschst du das gas - tritt es weiterhin (unverbrannt) aus, kann sich in einer verpuffung/explosion bzw. detonation wiederentzünden und das u.u. auch hunderte meter von der austrittsstelle entfernt, wenn es z.b. durch wind in die kanalisation gedrückt wird.

falsch,

erst nach Absperreinrichtungen suchen und dann löschen.......

Zitat:

Original geschrieben von jupdida


Löschgeräte ohne diese Prüfung dürfen sich nicht Feuerlöscher nennen!

die 'kleinen' der namhaften herstellen verfügen über entsprechende nachweise und einstufungen... 😉

Zitat:

falsch,

was ist an der aussage, auf die feuerwehr bzw. die gaswerke zu warten falsch?! 😕

nicht jeder weiß wo sich ein hauptgashahn bzw. absperrschieber befindet, ferner ob damit auch die betroffene leitung abgesperrt wird...weiterhin kann sich die flamme dann auch in die rohrleitung zurückziehen!

insofern solltest du vorsichtig mit deinen ratschlägen hier sein - nicht jeder der das liest, ist mit dem thema vertraut und könnte deine aussagen schnell fehlinterpretieren!

Zitat:

Original geschrieben von jupdida


falsch,
erst nach Absperreinrichtungen suchen und dann löschen.......

Nö, dann einfach zudrehen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von jupdida


Löschgeräte ohne diese Prüfung dürfen sich nicht Feuerlöscher nennen!
die 'kleinen' der namhaften herstellen verfügen über entsprechende nachweise und einstufungen... 😉

definiere das mal bitte, was sind "kleine", namhafte Hersteller, und welche nachweise und einstufungen meinst du?

gib mal ev. ein Beispiel.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

falsch,

was ist an der aussage, auf die feuerwehr bzw. die gaswerke zu warten falsch?! 😕

nicht jeder weiß wo sich ein hauptgashahn bzw. absperrschieber befindet, ferner ob damit auch die betroffene leitung abgesperrt wird...weiterhin kann sich die flamme dann auch in die rohrleitung zurückziehen!

du solltest nicht unbedingt von Hauptgasleitungen ausgehen, es gibt auch Hausanschlüsse. wenn ein gasherd in Brand gerät sperrt man im Keller ab, oder wartest du lieber und riskierst einen Vollbrand?

Zitat:

insofern solltest du vorsichtig mit deinen ratschlägen hier sein - nicht jeder der das liest, ist mit dem thema vertraut und könnte deine aussagen schnell fehlinterpretieren!

nunmal langsam, anstatt deine unkenntnis (nicht böse gemeint! ) zu verallgemeinern solltest du Überlegen das deine Aufforderung zur Flucht und Untätigkeit ev. auf unterlassene Hilfeleistung hinauslaufen kann.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von jupdida


falsch,
erst nach Absperreinrichtungen suchen und dann löschen.......
Nö, dann einfach zudrehen.

Gruß Metalhead

klar, die Absperreinrichtung zudrehen, das war meine Intention.

Löschen sollte man danach trotzdem, das gas ist zwar dann aus aber das umfeld brennt meist ja weiter....

Zitat:

Original geschrieben von jupdida


definiere das mal bitte, was sind "kleine",

"kleine" sind die von dir angesprochenen 1,6 bzw. 2kg löscher...

...wobei 1,6kg keine in .de gebräuchliche größe ist - bei schaum/wasserlöschern zudem der löschmittelinhalt überlicherweise nicht in kg, sondern in litern angegeben wird!

Zitat:

namhafte Hersteller,

z.b. gloria, jockel, total

Zitat:

und welche nachweise und einstufungen meinst du?

wenn du anderen im weiteren verlauf des posts 'unkenntnis' vorwirfst...

...gleichsam in einem vorherigen post behauptest dass es in dieser größe keine geprüften löscher gäbe - dann frage ich mich, warum ausgerechnet jemand der (lt. eigenen angaben) ausgebildet in der Brandbekämpfung sowie im Organisatorischen und Baulichen Brandschutz ist, fragt wie feuerlöscher zugelassen und klassifiziert sein müssen! 🙄

hättest du auf den lehrgängen die du besucht haben müsstest aufgepasst, dann wüsstest du, das tragbare feuerlöschgeräte in der 'din en 3' definiert werden...

...daraus ergeben sich u.a. die nachweise über das löschvermögen

(löschmitteleinheiten)

.

Zitat:

gib mal ev. ein Beispiel.....

hier

dann mal ein beispiel für einen zugelassenen feuerlöscher, den es nach deiner aussage garnicht gibt!

Zitat:

...oder wartest du lieber und riskierst einen Vollbrand?

was ich mache steht hier nicht zur debatte! 😉

es bringt einem laien aber nichts wenn er in panik in den keller spurtet, sich dabei

- weil er über abgestelltes gerümpel fällt -

die hacken bricht, während zeitgleich sich die über dem herd befindliche fettgetränkte dunstabzugshaube entzündet und mächtig rauch produziert, der den rückweg über den flur versperrt.

Zitat:

solltest du Überlegen das deine Aufforderung zur Flucht und Untätigkeit ev. auf unterlassene Hilfeleistung hinauslaufen kann.

wieso flucht und untätigkeit?! 😕

wenn ich mich durch ein feuer in gefahr sehe, verlasse ich schnellst möglich den gefahrenbereich - niemand ist dazu verpflichtet sich selbst in gefahr zu bringen! und was die untätigkeit angeht, ist dieser punkt mit dem alarmieren der feuerwehr ebenfalls abgehakt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



"kleine" sind die von dir angesprochenen 1,6 bzw. 2kg löscher...

...wobei 1,6kg keine in .de gebräuchliche größe ist - bei schaum/wasserlöschern zudem der löschmittelinhalt überlicherweise nicht in kg, sondern in litern angegeben wird!

die 1,6 + 2 kg sind eh nur in Autos "vertreten"

das mit den litern ist richtig.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

und welche nachweise und einstufungen meinst du?

wenn du anderen im weiteren verlauf des posts 'unkenntnis' vorwirfst...

...gleichsam in einem vorherigen post behauptest dass es in dieser größe keine geprüften löscher gäbe - dann frage ich mich, warum ausgerechnet jemand der (lt. eigenen angaben) ausgebildet in der Brandbekämpfung sowie im Organisatorischen und Baulichen Brandschutz ist, fragt wie feuerlöscher zugelassen und klassifiziert sein müssen! 🙄

hättest du auf den lehrgängen die du besucht haben müsstest aufgepasst, dann wüsstest du, das tragbare feuerlöschgeräte in der 'din en 3' definiert werden...

...daraus ergeben sich u.a. die nachweise über das löschvermögen (löschmitteleinheiten).

nicht vorwirfst! ich hatte bis dahin nur den Eindruck das du nicht tiefer in der Materie bewandert bist.

übrigens war mir bis dato wirklich nicht bekannt das es 2 liter Schaumlöscher gibt! Danke für die Info.

klar müssen Feuerlöscher der Din EN3 entsprechen, das ist mir Bekannt. Ich fragte auch nicht wie sie geprüft sein müssen, sondern welche Prüfungen die von dir genannten Löscher absolviert haben.
Es gibt ja auch immer wieder "Phantasieprüfungen" die von, meist Ausländischen, Herstellern zitiert werden und keinerlei Aussagekraft haben noch irgendwie eine Zulassungsfähigen Grundlage haben.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

...oder wartest du lieber und riskierst einen Vollbrand?

was ich mache steht hier nicht zur debatte! 😉

du gibst aber diesen Ratschlag ab.........

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

solltest du Überlegen das deine Aufforderung zur Flucht und Untätigkeit ev. auf unterlassene Hilfeleistung hinauslaufen kann.

wieso flucht und untätigkeit?! 😕

wenn ich mich durch ein feuer in gefahr sehe, verlasse ich schnellst möglich den gefahrenbereich - niemand ist dazu verpflichtet sich selbst in gefahr zu bringen! und was die untätigkeit angeht, ist dieser punkt mit dem alarmieren der feuerwehr ebenfalls abgehakt!

klar, eigenschutz geht vor, aber der tip "weglaufen und auf die Feuerwehr warten" habe ich nicht als "Sicherheitsentfernung einhalten und Feuerwehr Alarmieren" interpretiert.

Gehe doch mal zu einem autoaufbereiter , als ich nach einem gesucht hatte , da hatte einer beispielbild von einem fiat , mit pulverfeuerlöscherschaden , mit trockeneisreinigung angeblich 1a sauber bekommen

Vllt hilft das ja wirklich so gut 🙂

solange das Pulver noch hydrophob ist und nicht irgendwo "klebt" ist durch das strahlen Pulver eig. gut zu entfernen/rausblasen.......

Ja danke für die Ratschläge,
Die Sache mit dem Autoaufbereiter habe ich initiiert und heute sogar schon von der Versicherung eine Freigabe bekommen. Kostenpunkt: 1.500,- Euro.
Am Montag wird das WoMo zur Komplettreinigung (innen und außen) gebracht.
Der Aufbereiter will mehrmals abwechselnd saugen, wischen und ausblasen, Polsterreinigung macht er auch gleich mit.
Der Mann machte mir echt Hoffnung, so dass ich bis dato mein so geliebtes WoMo noch nicht aufgeben möchte.
Auch der Versicherungsmann sagte mir zu, bereits korrodierte Teile wie Wasserhahn oder Spülbecken können auf Versicherungskosten ausgetauscht werden.
Den Tipp mit dem Trockeneis gebe ich dann gerne weiter.
DANKE.

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