Folgen von Person zu viel im Auto, obwohl alle angeschnallt

Hallo,
Im Bekanntenkreis fährt ein T5 California mit 4 eingetragenen Sitzen.
Hinten wäre aber locker Platz für 3 Personen.
Ein Kfz Hüftgurt für die Mitte wäre ohne Probleme fachmännisch zu installieren.
Das zulässig Gesamtgewicht wird natürlich auch nicht überschritten.
Einzig eine Kopflehne wäre zu wenig, wobei es die in meinem Auto trotz fünf Sitzen auch nur bei vier gibt.

Was wäre also die Folge, bzw überhaupt das Problem, wenn man mit Fünf angeschnallten Personen in einem 4 Sitzer angehalten werden würde. Da konnte meine Bekannter und ich uns nicht so ganz einigen...

Zur Info, es gibt die California auch mit 5 eingetragenen sitzen, allerdings nicht bei 4Motion, wohl wegen dem zusätzlichen Gewicht. Dort wird ein zusätzlicher Sitz in den Kofferraum gestellt.

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

... die Antwort könnte auch kurz ausfallen. Etwa so: Lass es einfach sein!
Die Gründe zum WARUM wurden bereits genannt!

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Zitat:

Original geschrieben von improdinc


Was ist eigentlich so schwer daran, die Beiträge des TE zu lesen?

Wenn jemand darüber nachdenkt, was es denn kosten würde, wenn er erwischt wird und was die Konsequenzen wären, dann gebe ich auf solche korrigierten Beiträge einen feuchten Furz.

Würde der TE vorhaben, eine fachgerechte Nachrüstung vorzunehmen, gäbe es den Thread wohl nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von improdinc


Was ist eigentlich so schwer daran, die Beiträge des TE zu lesen?
Wenn jemand darüber nachdenkt, was es denn kosten würde, wenn er erwischt wird und was die Konsequenzen wären, dann gebe ich auf solche korrigierten Beiträge einen feuchten Furz.

Würde der TE vorhaben, eine fachgerechte Nachrüstung vorzunehmen, gäbe es den Thread wohl nicht.

"Fachgerecht" wäre die Variante mit der Schraube. Oder was meinst du?

Normal wird der aber beim TÜV trotz fachgerechter Umrüstung nicht als 5-Sitzer eingetragen.

Ich will auch nicht wissen, welche "Strafe" mir droht, sondern einfach wie das Gesetz das sieht...
So wie das für mich bisher rüberkommt, kommt es nicht auf den Gesetzestext in diesem fall an, sondern auf die Argumentationsweise vor der Polizei, da das Gesetz ja scheinbar eingehalten wurde...

Da mir, hingegen deiner Vermutung, was an der Gesundheit meiner Mitfahrer liegt fahre ich u.a. ein sicheres Auto und nicht irgendein japanischen Kleinwagen, der gerade so den Crashtest besteht...
Letztenendes ist aber jeder Erwachsene Mitfahrer für sich auch selbst verantwortlich.
Nochmal, wie bereits erwähnt, bei dem Auto wäre hinterher alles so wie bei einem vergleichbaren T5, der 5 sitze eingetragen hat, nur der angesprochene hat Allradantrieb und deswegen nur 4 sitze eingetragen. Das finde ich etwas fragwürdig.

Zudem wurde kein Beitrag von mir korrigiert, stand vorher schon alles so da.

Die Typengenehmigung für dieses Fahrzeug wurde für Fahrer + 3 Sitzplätzen erteilt.
Jetzt braucht nur noch bei einer Kontrolle derjenige "zufällig oder nach nicht zufällig" wissen dass das Allradfahrzeug nur für 4 Personen zugelassen ist und 5 Personen im Fahrzeug sind.
Keine Eintragung für den zusätzlichen Sitzplatz voranden und derjenige fliegt auf.

Und wieder mal ein TE der Rat verlangt, diesen aber ignoriert.

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Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1


Da mir, hingegen deiner Vermutung, was an der Gesundheit meiner Mitfahrer liegt fahre ich u.a. ein sicheres Auto...

Damit meinst Du aber nicht den 3er-Golf von Deinem Profilbild?

Wieder mal ein Thread bei dem ein TE die Verantwortung auf seine Insassen übertragen möchte, weil diese ja sooo erwachsen sind und nach der Ansicht des TE selbstverantwortlich! ....sein Zitat erspare ich mir...😉
Jooh, erkläre das bitte vorher den Angehörigen! 😠

Und beschrifte dein Bus mit deiner Aussage....bevor einer noch einsteigt!

Kauf Dir einfach einen mit deiner Wunsch-Sitzanzahl.

Frage: gewerblicher Personentransporter oder Teile einer Fußballmannschaft rumkuschieren?

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1


Ich will auch nicht wissen, welche "Strafe" mir droht, sondern einfach wie das Gesetz das sieht...

Das ist einfach:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau.

Die zusätzliche Person darf trotz Umbau nicht mitgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Wieder mal ein Thread bei dem ein TE die Verantwortung auf seine Insassen übertragen möchte, weil diese ja sooo erwachsen sind und nach der Ansicht des TE selbstverantwortlich! ....sein Zitat erspare ich mir...😉
Jooh, erkläre das bitte vorher den Angehörigen! 😠

Und beschrifte dein Bus mit deiner Aussage....bevor einer noch einsteigt!

Kauf Dir einfach einen mit deiner Wunsch-Sitzanzahl.

Frage: gewerblicher Personentransporter oder Teile einer Fußballmannschaft rumkuschieren?

Dass die Beifahrer für sich verantwortlich sind, erwähnte ich in einem anderen Zusammenhang. Natürlich achte ich auch drauf dass diese sicher mitfahren... Weiß gar nicht was ihr alle von mir denkt...

Geht hier nicht um meinen Bus, sondern einfach um einen fiktiven Fall, da so ein Bus in der Bekanntschaft rumfährt. Nix gewerblich oder Mannschaft.

Mit meinem "sicheren" Fahrzeug meine ich auch nicht den Golf im Profilbild (der aber immernoch sicherer als manch Import ist).

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Das ist einfach:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau.
Die zusätzliche Person darf trotz Umbau nicht mitgenommen werden.

Die ganze Betriebserlaubnis erlischt, weil ein Gurt hinzugefügt wurde?!

Im Prinzip ist das doch ein Gegenstand den ich ohne Werkzeug sofort wieder demontieren kann und somit auch nicht eintragungspflichtig... So ist es ja zumindest im Außenbereich des Kfz.

Wo genau steht denn, dass die fünfte Person das Auto verlassen muss. Bisher hatte ich nur die Gesetzesgrundlage gefunden, dass alle einen Gurt haben müssen.

Sorry, dass ich so nachfrage, dies ist nicht böse gemeint und soll auch nicht "besserwisserisch" rüberkommen.
Nur hätte ich in anderen Fällen auf alles sofort und ohne Nachharken gehört, dann hätte ich bspw. schon so manche Eintragung nicht bekommen, weil mehrer Fachleute und TÜV Prüfer der Meinung waren dass dies zu 100% nicht gehen würde und verboten sei. Stellte sich dann aber hinterher doch als möglich und natürlich auch legal heraus...

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1


Wo genau steht denn, dass die fünfte Person das Auto verlassen muss. Bisher hatte ich nur die Gesetzesgrundlage gefunden, dass alle einen Gurt haben müssen.

Der Typenschein für das Fahrzeug ist mit einer Anzahl von 4 Personen eingetragen und nicht 5

Das der 5. Mann an Bord aussteigen muss ergibt sich aus der StVo.§21, Satz 1. bzw. deiner Zulassung.

Dort steht zwar nicht explizit drin, das er aussteigen muss, ABER du darfst mit 5 Mann nicht weiterfahren.
Also wird dir der Kontrollbeamte die Weiterfahrt untersagen. Fahren lassen mit 5 Mann darf er dich nicht.

Wenn du also weiterfahren möchtest, dann nur mit 4 Mann, der Rest muss laufen / Taxi nehmen / Bahn u. Bus oder andere Möglichkeit nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1


Im Prinzip ist das doch ein Gegenstand den ich ohne Werkzeug sofort wieder demontieren kann und somit auch nicht eintragungspflichtig...

Ach so. Du löst

den Karabiner

die Schrauben also mit zwei Fingern?

Sag mal, wen willst du hier eigentlich verarschen? Lass es ordentlich machen und lass es eintragen. Fertig.

Fiktiver Fall 🙄 Ist klar.

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1



Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Das ist einfach:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau.
Die zusätzliche Person darf trotz Umbau nicht mitgenommen werden.
Die ganze Betriebserlaubnis erlischt, weil ein Gurt hinzugefügt wurde?!

An gurt-pflichtigen Fahrzeugen (und das sind PKW seit über 30 Jahren) müssen die Gurte und ihre Verankerungspunkte bestimmte Anforderungen erfüllen.

Baust du einen Gurt ein für den die Erfüllung dieser Anforderungen nicht nachgewiesen ist, greift die Gefahr-Vermutung aus §19(2) StVZO und die BE erlischt.

(schon alleine für den Sitz und dessen Verankerung gelten übrigens auch bestimmte Anforderungen...)

Zitat:

Wo genau steht denn, dass die fünfte Person das Auto verlassen muss.

Man kann vermutlich darüber streiten, ob ein unzulässiger Sitz und/oder Gurt als vorhanden i.S.d. §21 StVO gilt. Möglicherweise würden hier verschiedene Gerichte auch zu verschiedenen Urteilen kommen...

Die Versicherung wird bei einem Unfall dann sicher auf grob fahrlässig plädieren und die Zahlung verweigern.

Wer hätte denn in DEM Fall die Schuld? Der "Mit"Fahrer oder der Fahrzeuglenker, oder Beide gleichermassen? Und/Oder müsste der Fahrer für einen möglicherweise verletzten "Mit"Fahrer haften, der nicht angeschnallt war?

Zitat:

Original geschrieben von AMoll


Das der 5. Mann an Bord aussteigen muss ergibt sich aus der StVo.§21, Satz 1. bzw. deiner Zulassung.

Dort steht doch nur, dass alle angeschnallt sein müssen 😕

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Der Typenschein für das Fahrzeug ist mit einer Anzahl von 4 Personen eingetragen und nicht 5

Das ist klar, aber wo steht dass ich nur soviele mitnehmen dürfte?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ach so. Du löst den Karabiner die Schrauben also mit zwei Fingern?
Sag mal, wen willst du hier eigentlich verarschen? Lass es ordentlich machen und lass es eintragen. Fertig.
Fiktiver Fall 🙄 Ist klar.

Warum so gereizt? Ist doch Feiertag heute 🙂

Ich lade dich gerne zu mir ein um gemeinsam die die Schrauben vom Gurt bei meinem T3 (auch das ist nicht mein angesprochener sichere Alltagswagen 😉 ) per Hand zu lösen. Nur weil das geht, kam mir doch überhaupt der Gedanke.

Sogar die Schrauben mit der die mittlere Sitzbank in der Bodenplatte original verschraubt ist lassen sich bei entsprechender Fettung des Gewindes per Hand ausdrehen. Der Wagen war letzten erst beim TÜV und wurde um diese Sitzbank in den Papieren ergänzt.

Ich fahre kein Caifornia T5, daher ist und bleibt es ein fiktiver Fall für mich. Ob du es glauben magst oder nicht...

Und da du mir auch das mit

den Karabinern

nicht glauben magst. Ladung wird doch auch teils so gesichert, die sogar um die 100kg wiegt.

Was wäre denn deiner Ansicht nach ordentlich? Zu VW, damit die mir die Gurtpeitsche und den Gurt mit einer Schraube und Mutter sichern? Also ich glaube das bekommt man auch so hin... Eintragung geht so wie ich gehört habe, auf Grund des zulässigen Gesamtgewichtes nicht.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


An gurt-pflichtigen Fahrzeugen (und das sind PKW seit über 30 Jahren) müssen die Gurte und ihre Verankerungspunkte bestimmte Anforderungen erfüllen.

Baust du einen Gurt ein für den die Erfüllung dieser Anforderungen nicht nachgewiesen ist, greift die Gefahr-Vermutung aus §19(2) StVZO und die BE erlischt.

(schon alleine für den Sitz und dessen Verankerung gelten übrigens auch bestimmte Anforderungen...)

Naja der Gurt wird ja bspw. genau so im T3 benutzt. Wahrscheinlich auch zig anderen, hab aber gerade ihn als direkten Vergleich zur Hand. Von daher wäre die Erfüllung dieser Anforderung doch gegeben

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Man kann vermutlich darüber streiten, ob ein unzulässiger Sitz und/oder Gurt als vorhanden i.S.d. §21 StVO gilt. Möglicherweise würden hier verschiedene Gerichte auch zu verschiedenen Urteilen kommen...

Genau das ist ja das verrückte...

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Die Versicherung wird bei einem Unfall dann sicher auf grob fahrlässig plädieren und die Zahlung verweigern.

Eben nicht, ließ mal mein langes Zitat von vor ein paar Einträgen durch...

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