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Firmenwagen vs. Stundenlohn

Themenstarteram 10. März 2023 um 7:54

Hallo ich hab ne frage

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt . Ist jetzt kein Auto für viel Geld, aber erfüllt seinen Zweck und das war letztendlich das was ich erreichen wollte . Ich zahle für das Auto keinen Cent , nutze es täglich für den Arbeitsweg ca 40 Kilometer, auch Privatfahrten sind möglich ( einkaufen , Hunderunde u.s.w.)

Habe jetzt eine interessante Stellenausschreibungen gefunden , die zahlen 4€ mehr die Stunde allerdings gehe ich mal davon aus das ich dann kein Firmenwagen mehr habe . Eigentlich bin ich bei meinem Arbeitgeber zufrieden aber 4€ mehr bei Inflation von über 8% sind natürlich nicht verkehrt . Wieviel € ist das Fahrzeug wert im Stundenlohn ?

40 Kilometer Arbeitsweg

Benziner

Verschleiß ?

Danke vorab

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28 Antworten

Also du musst rechnen Versicherung je nach Sf und Auto sagen wir mal 500 - 700€

Steuern so 100€

Service so 200 - 500€ da ist die Spanne je nachdem wo man wohnt und bei welchem Hersteller man ist leider enorm.

Tanken so 60€ im Monat.

Alle paar Jahre mal nen Satz Reifen für 400 - 500€ je nachdem was man will.

Reperaturen lass ich jetzt mal außen vor aber bisschen was im Sparschwein sollte man schon als Reserve haben.

Und jetzt noch ein großer Faktor. Das Auto an sich kostet ja auch noch was in der Anschaffung.

Ich hab bestimmt was vergessen weil ich nicht darüber nachdenken möchte was für ein Auto so drauf geht :)

Jetzt kannst es dir selbst ausrechnen :D

Also ich fahr keine 5000kkm im Jahr und wäre froh um nen Firmenwagen. Ich hab mir auch schon überlegt das Auto zu verkaufen aber ganz ohne Auto ist doof und in ner Großstadt wohn ich jetzt auch nicht.

Um Dir hier eine Auskunft geben zu können, braucht man mehr Angaben. Steuerklasse, Stunden pro Monat, Kirchensteuer ja/nein, wieviel Privatfahrten usw..

Mein Vorschlag: Sieh Dir Dein aktuelles Bruttogehalt an und rechne, was Du beim anderen Arbeitgeber dann brutto hättest. Das läßt Du dann durch einen Brutto-/Nettorechner im Net laufen, so weißt Du was Dir bei 4 € mehr pro Stunde netto mehr im Monat übrig bleibt.

Ein eigenes Auto kostet Dich mindestens 350 - 400 € im Monat mit allen Kosten, wie Sprit, Steuer, Versicherung, Reifen, Pflege, Wartung, Reparaturen und Wertverlust. Das heißt, erst wenn Du 350 - 400 € mehr im Monat hast, stehst Du momentan genauso wie beim aktuellen Arbeitgeber. Allerdings erwirbst Du durch das höhere Bruttogehalt natürlich auch einen höheren Rentenanspruch, was man irgendwo auch in die Rechnung mit einbeziehen sollte.

Inwieweit Deine aktuelle Lösung, dass Du gar nichts für das Auto bezahlst, gesetzeskonform ist, lasse ich mal unkommentiert.

am 10. März 2023 um 8:17

Beispiel anhand Durchschnittsgehalt Max Mustermann 40Std./Woche:

AG alt

Brutto 4.100,- Euro

Netto mtl. 2.642,- Euro

AG neu

Brutto 4.740,- Euro

Netto mt. 2.974.- Euro

Differenz: 332,- Euro

Das ist natürlich eine sehr vereinfachte Darstellung, da indiviuelle Faktoren (Einkommen, Steuerklasse, Zusatzleistungen usw.) unberücksichtigt bleiben. Diese Rechnung musst du eigenhändig erstellen. Für o.g. Betrag lässt sich nicht mal ein Kleinwagen in der Vollkostenrechnung betreiben. Wie bereits von @XF-Coupe angesprochen, solltest du langfristig aber auch deinen Rentenanspruch nicht außer Acht lassen.

am 10. März 2023 um 8:20

Daß das derzeitige Firmenauto für die Privatnutzung mit 1% + Arbeitsweg versteuert wird, müssen wir doch nicht ausschließen Vielleicht fällt es bloß nicht so groß auf auf der Lohnabrechnung.

Die Beschreibung "kein Auto für viel Geld" müsste aber doch etwas präzisiert werden, um die monatlichen Kosten bei Privatunterhalt noch besser einschätzen zu können.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. März 2023 um 09:20:23 Uhr:

Daß das derzeitige Firmenauto für die Privatnutzung mit 1% + Arbeitsweg versteuert wird, müssen wir doch nicht ausschließen Vielleicht fällt es bloß nicht so groß auf auf der Lohnabrechnung.

Kommt eben auf das Fahrzeug an. Ists ein kleiner Transporter, dann fällt die 1%-Versteuerung zB weg

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. März 2023 um 09:42:00 Uhr:

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. März 2023 um 09:20:23 Uhr:

Daß das derzeitige Firmenauto für die Privatnutzung mit 1% + Arbeitsweg versteuert wird, müssen wir doch nicht ausschließen Vielleicht fällt es bloß nicht so groß auf auf der Lohnabrechnung.

Kommt eben auf das Fahrzeug an. Ists ein kleiner Transporter, dann fällt die 1%-Versteuerung zB weg

Nicht, wenn der auch wie vom TE angegeben privat genutzt wird. Bei Transportern, Werkstattwagen etc. wird aber eher davon ausgegangen, dass diese ausschließlich dienstlich genutzt werden.

Das wurde ja schon gerichtlich überprüft, für mich fallen deshalb keine 1% an sondern nur die Versteuerung der Entfernungs-km:

"Transporter als privat genutzter Firmenwagen

Die Ein-Prozent-Regelung für die Versteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen gilt nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (H 8.1 (9-10) LStH 2016).

Im aktuellen Urteilsfall hatte das Finanzamt den zweisitzigen Transporter als für eine typische private Nutzung geeignet angesehen. Bereits das Finanzgericht entschied anders: Die Anwendung der Ein-Prozent-Regel sei nicht möglich, da das Fahrzeug für eine private Nutzung mangels ausreichender Sitzplätze für Privatfahrten mit der Familie nicht brauchbar gewesen sei.

Nicht Gegenstand des Urteilsfalls waren Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese sind ohne weiteres auch mit einem Zweisitzer möglich. Für die im obigen 2008er Fall mit dem Werkstattwagen unstreitig durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte war ein geldwerter Vorteil in Höhe von monatlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen."

Hinweis: Quelle Haufe, BFH-Urteil vom 17.02.2016, X R 32/11

@Civic Tourer

Auf das Urteil wirst Du Dich nicht berufen können, wenn Du im Sprinter abends um 22:00 Uhr vor der Disko kontrolliert wirst und das FA davon Wind bekommt. Unwahrscheinlich, aber möglich...

Das Urteil bezieht sich eher auf die pauschale "Unterstellung" ohne konkreten Nachweis, dass der Sprinter auch privat genutzt wird. Sollte ein "lieber" Nachbar den Nutzer aber anschei..., wenn der den Firmensprinter am Wochenende für einen privaten Umzug nutzt, sähe es wahrscheinlich anders aus. Dann wäre die private Nutzung des Firmensprinters ja nachgewiesen.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. März 2023 um 09:42:00 Uhr:

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. März 2023 um 09:20:23 Uhr:

Daß das derzeitige Firmenauto für die Privatnutzung mit 1% + Arbeitsweg versteuert wird, müssen wir doch nicht ausschließen Vielleicht fällt es bloß nicht so groß auf auf der Lohnabrechnung.

Kommt eben auf das Fahrzeug an. Ists ein kleiner Transporter, dann fällt die 1%-Versteuerung zB weg

Die Aussage ist in dieser Form nicht korrekt; dem kann ich als Fachmann - wie andere - nur beipflichten. Das Werkstattwagenurteil wird falsch ausgelegt.

 

Man kommt aber von der Ausgangsfrage damit ab.

Wenn du bei deinem jetzigen Arbeitgeber zufrieden bist macht es keinen Sinn groß zu rechen...

Im Endeffekt wirst du kaum mehr oder weniger Geld haben wenn du wechselst

gelöscht

Grob gerechnet:

4€/St. machen 720 € im Monat Brutto aus

Ziehen wie grob 40% Lohnsteuer/SV ab, kommen wir auf 432 Euro mehr netto.

Schlagen den GW drauf - ohne Privatnutzung bei 25k Liste und 40km einfach sind 300 Euro oder 180 netto

Sind also insgesamt 612 Euro mehr netto.

Da kann man ausrechnen, ab sich für das Geld ein Auto unterhalten lässt.

Der TE zahlt ja bisher nix für den Firmenwagen.

Also blieben bei dieser groben Rechnung nur die 432 Euro mehr netto.

Und ein neues/gebrauchtes Auto müsste angeschafft werden...

@A346 das bezweifle ich ganz stark.

Warum soll sein Arbeitgeber das Risiko eingehen?

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