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Firmenwagen ohne private Nutzung

Themenstarteram 17. Juli 2016 um 16:58

Hallo,

mir wird aktuell ein Firmenwagen angeboten. Die Firma least das Fahrzeug meiner Wahl für 36 Monate und übernimmt alle Kosten inkl. Steuern, Versicherung, Benzin und Reparaturen zu einem vorab ausgehandelten Betrag. (Da ich den aber noch nicht kenne nehmen wir doch mal einen Betrag von 500€ an um hier weiter rechnen zu können.) Was bedeutet das? Wenn ich mal von ca. 100€ Benzinkosten ausgehe, die Jahresversicherung mit z.B. 1200€ annehme (also wieder eine Monatsrate von 100€) und Reperaturen/Service auch noch mal 600€ pro Jahr rechne (also 50€ pro Monat) kann ich ein Auto zu 250€ pro Monat leasen? Stimmt diese Rechnung?

Grundsätzlich muss ich 1% des Listenpreises als Bruttogehaltsverzicht auch für die private Nutzung zahlen.

Aber was heißt das jetzt konkret? Mal angenommen ich lease ein Fahrzeug für 50000€, dann sind 1% 500€. Heißt dass, dass ich monatlich nun 500€ Gehaltsverzicht einkalkulieren muss?

Außerdem weiß ich, dass die Firma mir der Wagen nach 36 Monaten zum Restwert von 25% zum Kauf anbietet. Steht mir also frei ob ich den dann kaufe oder eben nicht. Aber auch hier - was heißt das denn genau? Worauf beziehen sich die 25%? Wieder das Beispiel mit einem Auto Neuwert von 50000€. Wird nach 3 Jahren dann geschaut abhängig von Zustand, Unfällen, Kilometerleistung, Ausstattung was das Auto dann noch für einen Wert hat und von diesem kann ich das Auto zu 25% kaufen? Konkret: Nach 3 Jahren ist das Auto von 50000€ nur noch z.B. 25000€ wert. Kann ich es dann zu 6250€ (entspricht 25%) kaufen? Oder ist es genau anders herum, dass ich vom Listenpreis von 25k€ eben 25%/6250€ abziehen und somit für 18750€ kaufen kann?

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Es macht noch mehr keinen Sinn. Erst schreibst du von Leasing, damit erwirbt der AG aber kein Eigentum. Aber er will es dir hinterher zum Kauf anbieten? Das geht nicht.

Übrigens ist ein verbilligter Kauf auch ein geldwerter Vorteil zum Versteuern.

Also Marktwert = 20 T€, Kaufpreis 10 T€ = mal eben 10 T€ auf der Lohnabrechnung zu versteuern ...

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Oder er muss sich erst erkundigen, was ihm genau angeboten wurde.

am 18. Juli 2016 um 17:59

Naja, ob man ein Firmenwagen privat nutzt oder nicht, das muss man sicher nicht erst bei jemand anders erfragen.

Bei der Fantasie einiger Firmenchefs würde mich ein Angebot einen Firmenwagen zu bekommen, die Raten als Gehaltsumwandlung laufen lässt und man dieses Auto dann nicht mal privat nutzen darf nicht wundern, nicht mal das man dann trotzdem die 1% Pauschalbesteuerung anwenden würde.

Der Bruder eines Bekannten hat sich bei jedem Arbeitgeber konsequent die Privatnutzung vertraglich untersagen lassen. Sah einfach nicht ein das Er mehrere 100 Euro monatlich versteuern soll obwohl von den 70-80000km jährlich vielleicht 5000km Privat wären. Da er öfters mehrere Tage am Stück weg ist, Er am Arsch der Welt wohnt und die Frau deswegen eh ein Auto braucht wäre es absoluter Unsinn für das Auto noch was zu zahlen.

Aber er hat bei verschiedenen potentiellen Arbeitgebern schon recht unverschämte Angebote bekommen, unter Anderem auch das Ihm die Leasingraten vom Bruttolohn abgezogen werden statt draufgeschlagen.

:D Aber damit sollte man einem Betriebswirt nicht kommen, seine Lehrzeit als Bürokaufmann hat Er eh überwiegend in einer Lohnbuchhaltung absolviert.

Meinte nur mal das die Firmen sehr kreativ sein können wenn es darum geht die Angestellten übern Tisch zu ziehen.

am 18. Juli 2016 um 18:53

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juli 2016 um 20:20:25 Uhr:

Meinte nur mal das die Firmen sehr kreativ sein können wenn es darum geht die Angestellten übern Tisch zu ziehen.

Man kann nur jemanden über den Tisch ziehen, der nicht liest, was man ihm anbietet ...

Gruß

Der Chaosmanager

am 18. Juli 2016 um 19:01

Naja, manche empfinden die Reibungswärme mit der sie über den Tisch gezogen werden als Nestwärme ;).

am 18. Juli 2016 um 19:11

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. Juli 2016 um 21:01:43 Uhr:

Naja, manche empfinden die Reibungswärme mit der sie über den Tisch gezogen werden als Nestwärme ;).

... diesen Satz hatten wir doch in diesem Thread vor ziemlich genau 24 h schon mal ... :D

 

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. Juli 2016 um 20:53:25 Uhr:

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juli 2016 um 20:20:25 Uhr:

Meinte nur mal das die Firmen sehr kreativ sein können wenn es darum geht die Angestellten übern Tisch zu ziehen.

Man kann nur jemanden über den Tisch ziehen, der nicht liest, was man ihm anbietet ...

Die Frage ist halt wie gut sich Firma oder Angestellter sich im Steuer-und Abgabenrecht auskennt.

Ein Steuerrechtler wird Dir Unterlagen vorlegen können die selbst misstrauischen Leuten nicht verdächtig vorkommen wenn Sie sich in diesem Rechtsbereich nicht auskennen.

am 19. Juli 2016 um 18:21

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juli 2016 um 19:56:24 Uhr:

 

Die Frage ist halt wie gut sich Firma oder Angestellter sich im Steuer-und Abgabenrecht auskennt.

Ein Steuerrechtler wird Dir Unterlagen vorlegen können die selbst misstrauischen Leuten nicht verdächtig vorkommen wenn Sie sich in diesem Rechtsbereich nicht auskennen.

Sorry, das Steuer- und Abgabenrecht hat ja nichts mit dem "über den Tisch ziehen" durch den Arbeitgeber zu tun.

Aber ob ich für einen Firmenwagen etwas bezahlen muss, also mein Arbeitgeber mein Gehalt kürzt, sollte wohl jeder erkennen können.

Gruß

Der Chaosmanager

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