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Firmenwagen mit eigenbeteilung zzgl 1% Regel?

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 11:47

Moin an alle

Hoffe mal das ich hier richtig bin :D. Als ich mit meinem Chef in die neue Verhandlung gegangen bin, wurde mir ein firmenwagen Angeboten. Da ich jedoch 40KM von der Firma entfernt Wohne und der Listenpreis bei rund 50000€ Brutto der Fahrzeuge liegt, habe ich natürlich sehr viele Abgaben, dass es sich schon gar nicht mehr rechnen würde anhand der 1% Regeleung.

Nun zur Frage. Wenn mein Arbeitgeber nach absetzung der Kosten z.b noch eine Rate von 300 Euro für das Fahrzeug monatlich zu Zahlen hat, ich mich aber bereiterklären würde die Kosten für den Firmenwagen zu Tragen, würde ja theoretisch kein Geldwerter vorteil mehr vorliegen.

Könnte dies so in etwa Funktionieren? Ich habe zwar schon mal beim Finanzamt angeklingelt aber die wussten auch nicht weiter. Der Steuerberater ist im Urlaub und die Entscheidung sollte am besten anfang der Woche getroffen werden, da dort die bestellungen rausgehen sollen.

Hoffe ihr könnt mir da einen kleinen Tipp geben (:

Liebe Grüße

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17 Antworten
am 8. Juli 2018 um 11:57

.Ja, die Kosten, die Du selbst trägst, werden vom geldwerten Vorteil abgezogen. (LStH 8.1 Abs 9 Nr. 4)

Zitat:

@bmwfan39 schrieb am 8. Juli 2018 um 13:47:29 Uhr:

Moin an alle

Hoffe mal das ich hier richtig bin :D.

Nö, richtig bist Du da:

https://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html

Dort gibt es bereits jede Menge Threads zu diesem Thema.

 

Ich verstehe deine Frage nicht wirklich, bekommst du einen Firmenwagen mit der 1% Regelung, musst du jeden Monat 500€ mehr versteuern zzgl. der Kilometer für den Arbeitsweg (das sind als max. ca. 650€ die dich der Wagen im Monat an Steuern kostet - wahrscheinlich deutlich weniger).

Dafür hast du ansonsten keine Kosten mehr für das Fahrzeug - also keine Versicherung, keine Steuern, keine Werkstattkosten, kein Sprit, keine Finanzierung.

Das ist nicht der super Deal, aber auch kein schlechter, wenn man bedenkt das ein normaler Leasingwert bei 1% liegt, somit wären für dich privat alleine für das Auto im Monat soviel fällig wie es dich jetzt insgesamt kostet.

Und natürlich liegt ein Geldwerter Vorteil vor wenn du die Leasingrate bezahlst und der Rest von deinem AG bezahlt wird. Der Geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem gesamten Paket (Auto und Betriebskosten) man hat da der Einfachheit halber einen Pauschalwert von 1% genommen.

plus den Weg zur Arbeit...

Zitat:

@Schrottkarrn schrieb am 8. Juli 2018 um 15:17:49 Uhr:

plus den Weg zur Arbeit...

Habe ich gerade korrigiert, ist aber per se kein schlechter Deal. Der Weg zur Arbeit kostet ja auch eine ganze Menge, das sind fast 20000KM im Jahr. Da liegst du ja schon bei ca. 200€ an Sprit im Monat.

Ansonsten, einfach eine Adresse nutzen die dichter an der Arbeit liegt.

 

 

am 8. Juli 2018 um 13:56

Zitat:

 

Ansonsten, einfach eine Adresse nutzen die dichter an der Arbeit liegt.

Wie soll das denn funktionieren?

am 8. Juli 2018 um 13:58

Bedenke aber auch, dass die Pendlerpauschale trotzdem abgezogen werden darf und z.T. die 0,03% für den Arbeitsweg wieder ausgleicht. Der größte Batzen ist und bleiben bei der Dienstwagen-Besteuerung eben die 1% für Privatfahrten.

Zitat:

@sfr50 schrieb am 8. Juli 2018 um 15:56:13 Uhr:

Zitat:

 

Ansonsten, einfach eine Adresse nutzen die dichter an der Arbeit liegt.

Wie soll das denn funktionieren?

Es kann ja jeder für sich entscheiden wo er wohnen möchte, man kann z.B. umziehen, oder man zieht in eine WG mit einen Verwandten oder oder oder.

Wenn man die Pendlerüauschale auch berücksichtigt ergeben sich da ja täglich 24€ die man Steuermindernd ansetzen kann, macht auch ca. 500€ im Monat.

 

Muss man halt mit echten Zahlen (Steuersatz, tatsächlichen Kosten heute, genauen Kilometern usw. durchrechnen) wird aber nicht so ein schlechter Deal wie es auf dem ersten Blick scheint, kommt halt dann immer darauf an wie sehr man sein Auto privat nutzt.

 

 

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 14:34

Danke für eure Antworten.

Ich wohne in Stadt a, Firma sitzt in Stadt B. zur Firma fahre ich wenn es hoch kommt 1-2 mal im Monat, da ich auf verschiedenen objekten arbeite (keine festen, jeh nach Auftragslage) im umkreis von 100km eingesetzt werde. Durch den Dienstwagen würde ich mir einfach gerne das Tägliche zum Betrieb fahren ersparen um ein Dienstwagen abzuholen.

Auf die Privatnutzung könnte ich theoretisch verzichten nur meint mein Chef, dass wenn man diese Ausschließt das FA oft trotzdmem davon ausgeht, dass man diesen Privat nutzt.

Wäre ja schon mal ein Super vorteil, wenn ich wenigstens die 0,03% pro Arbeitskm umgehen könnte, da ich ja gar nicht täglich dorthin fahre.

Zitat:

@bmwfan39 schrieb am 8. Juli 2018 um 16:34:55 Uhr:

Danke für eure Antworten.

Ich wohne in Stadt a, Firma sitzt in Stadt B. zur Firma fahre ich wenn es hoch kommt 1-2 mal im Monat, da ich auf verschiedenen objekten arbeite (keine festen, jeh nach Auftragslage) im umkreis von 100km eingesetzt werde. Durch den Dienstwagen würde ich mir einfach gerne das Tägliche zum Betrieb fahren ersparen um ein Dienstwagen abzuholen.

Auf die Privatnutzung könnte ich theoretisch verzichten nur meint mein Chef, dass wenn man diese Ausschließt das FA oft trotzdmem davon ausgeht, dass man diesen Privat nutzt.

Wäre ja schon mal ein Super vorteil, wenn ich wenigstens die 0,03% pro Arbeitskm umgehen könnte, da ich ja gar nicht täglich dorthin fahre.

Die 0,03% fallen nur an wenn du tatsächlich zum Arbeitgeber fährst. In deiner Konstellation könntest du den Firmenwagen auch komplett umsonst bekommen. Es muss nur schriftlich festgehalten werden das du den Wagen nur beruflich nutzen darfst, und ihn nach der Arbeit abzustellen hast. Die 0,03% fallen aber wie gesagt ganz sicher nicht an.

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 15:08

Das beruhigt micht dann schon mal ungemein mit den 0,03%.

Das mit dem Vertraglichen ausschließen der Privatnutzung habe ich auch schon vorgeschlagen. Nur wir bereits erwähnt meinte mein Chef, dass er da schon des öfteren von problemen gehört hat, da das Finanzamt oft automatisch annimmt "schreiben kann man viel. Ob der Privat nicht doch genutzt wird kann keiner mehr nachvollziehen'

Die 1% bringen mich zu allergrößte not nicht um wenn ich bedenken würde, das man ihn so doch Privat nutzen würde. Nur könnte ich eben im fall des falles eben getrost darauf verzichten.

Zitat:

@bmwfan39 schrieb am 8. Juli 2018 um 17:08:55 Uhr:

Das beruhigt micht dann schon mal ungemein mit den 0,03%.

Das mit dem Vertraglichen ausschließen der Privatnutzung habe ich auch schon vorgeschlagen. Nur wir bereits erwähnt meinte mein Chef, dass er da schon des öfteren von problemen gehört hat, da das Finanzamt oft automatisch annimmt "schreiben kann man viel. Ob der Privat nicht doch genutzt wird kann keiner mehr nachvollziehen'

Die 1% bringen mich zu allergrößte not nicht um wenn ich bedenken würde, das man ihn so doch Privat nutzen würde. Nur könnte ich eben im fall des falles eben getrost darauf verzichten.

Du kannst auch einfach zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung ein Fahrtenbuch führen, das geht in der Zwischenzeit gut elektronisch mit GPS usw., dann zahlst du ganz sicher nichts für den Wagen.

Ich habe einen Vertrag mit verbotenen Privatnutzung, das FA hat geprüft und wollte Geld, dann wurde Einspruch eingelegt und der Bescheid zurückgenommen.

Wenn du Privat zudem über ein Fahrzeug verfügst wird das auch nicht einfacher für das FA irgendwas zu behaupten.

 

am 8. Juli 2018 um 16:24

Zum Thema: Anerkennung des Privatnutzungsverbots: Anfang April hat das Finanzministerium ein neues Schreiben zur Dienstwagennutzung herausgegeben, darin wird klar gesagt, wenn ein vertragliches Nutzungsverbot besteht, ist dies anzuerkennen. Zu dem Thema haben nämlich auch schon Leute erfolgreich geklagt.

Zu den 0,03%: Die Fallen grundsätzlich an, wenn der AG Dir erlaubt das Fahrzeug für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zu nutzen. Bei Dir kommt allerdings eine Bewertung der Fahrten mit der 0,002%-Regelung in Frage, hier werden nur die (Pendel)Fahrten, die tatsächlich stattgefunden haben bewertet.

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 16:34

Das würde bedeuten, dass wenn ich 2 mal im Monat zur Betriebsstätte fahre ich die gefahren km anhand der 0.002% berechnen müsste?

Hättest du da vielleicht eine Quelle zu dem besagten Schreiben, so dass man sich dies mal ausdrucken und bei seite legen kann?

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