Firmenwagen mit Arbeitgeber im Ausland
Hallo liebes Forum,
ich bin als Aussendienstler bei einer britischen Firma angestellt und laut Arbeitsvertrag steht mir ein Firmenwagen zur privaten Nutzung zu. Leider tun sich die Leasinggeber in Deutschland (sogar ALD und Leaseplan) damit schwer einen Wagen für Deutschland an einen Vertragspartner im UK zu verleasen. Entweder mache die das gar nicht oder es ist sehr teuer.
Jetzt überlege ich alternative Herangehensweisen und wollte mal hören ob Ihr wisst ob das funktionieren kann.
1. Ich kaufe ein Auto und der Arbeitgeber erstattet mir 30cent pro Kilometer. - Halte ich für nicht so gut da ich den Satz für zu gering halte und ich auch einiges an privaten Kilometern fahre
2. Arbeitgeber erhöht das Gehalt (car allowance). - Mach nach meiner Meinung steuerlich keinen Sinn
3. Ich mache Privatleasing und mache einen Unterleasingvertrag mit meinem Arbeitgeber der alle Kosten übernehmen muss. - Komme ich damit dann in die 1% Regelung?
4. Gründe ein Gewerbe welches den Zweck hat ein Auto an meinen Arbeitgeber zu verleasen. Der stellt es mir dann zur Verfügung. - Steuerlich soll das laut Steuerberater funktionieren wie ich mir das wünsche. Nur wie sieht es aus wenn ich ein Autovermietungsgewerbe habe? Kommen dann noch irgendwelche Auflagen und Versicherungen auf mich zu?
Was meint ihr wie ich am besten vorgehen soll?
Vielen Dank im Voraus,
Fred
16 Antworten
Was spricht denn dagegen, das Fahrzeug bei einer britischen Leasing-Gesellschaft zu leasen?
Wenn du dss Auto vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst und private Fahrten damit machst fällst du immer unter die 1% regel bzw. Fahrtenbuch. Das ist dann nämlich ein sog. Geldwertet Vorteil. Das ist für deine einkommensteuer von interesse.
Wenn du ein Gewerbe gründest dann ist das was anderes. Als gewerbetreibender wirst du anders versteuert. Wenn du aber private Fahrten mit dem gewerblichen Auto machst könntest du da auch unter die 1% regel fallen.
Ich kenne einige Fälle wo Option 2 zur Anwendung kam. Warum soll das steuerlich keinen Sinn machen? Kommt halt auf die Höhe der Allowance an, das wird üblicherweise so angepasst dass es sich für den AN rechnet.
Problem dürfte sein dass Du im Außendienst bist, da kommen halt sicher ordentliche Betriebskosten zustande.
Ich sehe nur die Variante, dass der AG das Fahrzeug least und alle Rechnungen trägt, als sinnvoll. Du hast im Beispiel nur Leasingunternehmen angegeben aber vlt. geht es über den Hersteller zu verhandeln, also BMW, MB etc. 1% muss immer gezahlt werden, sofern das nicht in UK anders ist. Deine Steuererklärung wird doch ohnehin Länder übergreifend sein, damit sehe ich die Möglichkeit mit diesem Steuerberater das Thema zu klären.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 14:03:26 Uhr:
Was spricht denn dagegen, das Fahrzeug bei einer britischen Leasing-Gesellschaft zu leasen?
Wir haben keine Leasingfirma aus UK gefunden die das gemacht hätte. Insbesondere ein Auto mit dem Lenkrad auf der richtigen Seite ist schwierig zu bekommen. Bei den meisten Leasinggesellschaftenndürfen die Autos nur für ein paar Wochen im Ausland sein
Zitat:
@StephanRE schrieb am 11. April 2020 um 14:14:05 Uhr:
Wenn du dss Auto vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst und private Fahrten damit machst fällst du immer unter die 1% regel bzw. Fahrtenbuch. Das ist dann nämlich ein sog. Geldwertet Vorteil. Das ist für deine einkommensteuer von interesse.Wenn du ein Gewerbe gründest dann ist das was anderes. Als gewerbetreibender wirst du anders versteuert. Wenn du aber private Fahrten mit dem gewerblichen Auto machst könntest du da auch unter die 1% regel fallen.
Die 1% Regel ist ja auch gar kein Problem, das zahle ich gerne. In der Gewerbevariante wäre das Auto im Umlaufvermögen und würde weitervermietet an den AG. Die 1% müsste also der AG und nicht das Gewerbe abführen. Ich frage mich nur ob ich dann nicht mit dem Gewerbe in Teufelsküche komme bzgl Auflagen und Versicherungen.
Gewerbe: Gewerbesteuer, sep. Steuererklärung, Rechnungen schreiben, Versicherung und Steuer für das Fzg. alles Kram. Such Dir einen Händler der das Fzg. mit entsprechender Bonität des AG/Eigentümers verleast. Wird evtl. in den nächsten Tagen leichter, jemanden zu finden der mit etwas mehr Aufwand ein Fzg. verkaufen möchte.
Zitat:
@MurphysR schrieb am 11. April 2020 um 14:16:23 Uhr:
Ich kenne einige Fälle wo Option 2 zur Anwendung kam. Warum soll das steuerlich keinen Sinn machen? Kommt halt auf die Höhe der Allowance an, das wird üblicherweise so angepasst dass es sich für den AN rechnet.Problem dürfte sein dass Du im Außendienst bist, da kommen halt sicher ordentliche Betriebskosten zustande.
Lass uns mal ein Beispiel überschlagen
Bei meinem alten AG hatte ich einen A4 für ca 480€ im Monat. Das ging direkt über den AG. Jetzt müsste ich Privatleasing machen. Dann kommen noch 19% Mwst hinzu, macht 571,20€. Bei einer Car Allowance muss ich mit Grenzsteuersatz und Sozialabgaben kalkulieren. Das sind ca. 50% also muss der AG 1142€ im Monat ausgeben damit ich bei +/- 0 rauskomme.
Das kommt etwa hin. Ein Bekannter hatte auf einer Line-Manager-Position im Innendienst bei einem IT-Servicedienstleister die Option einen A4 als Dienstwagen oder eine Car-Allowance von 1200 Euro.
Ganz trivial ist das leider nicht. Ich hatte mich damit auch mal beschäftigt (andersrum allerdings - Leasing-Firmenwagen für unseren ADler im Ausland). Das Auto über den ausländischen AG im Ausland zuzulassen und dauerhaft in D zu fahren funktioniert rechtlich nicht. Solange dein AG in D keine Niederlassung o.ä. gründet, bleibt dir eigentlich nur, privat ein Auto zu leasen und die km-Pauschale abzurechnen, oder über die Car Allowance zu gehen. Ein Auto zu leasen um es weiterzuverleasen oder -vermieten ist ziemlich sicher im Leasingvertrag ausgeschlossen.
Das ist ohnehin der Punkt den ich nicht verstehe. Wenn der Schwerpunkt der Taetigkeit sowie Dein Wohnsitz in D sind musst Du doch ohnehin in D versteuern. Und das muss doch von irgendjemand ausgefuehrt werden, und wenn es nur eine Briefkastenfirma ist. Und genau die kann doch das Leasing abschliessen, oder?
Zitat:
@MurphysR schrieb am 12. April 2020 um 11:14:41 Uhr:
Das ist ohnehin der Punkt den ich nicht verstehe. Wenn der Schwerpunkt der Taetigkeit sowie Dein Wohnsitz in D sind musst Du doch ohnehin in D versteuern. Und das muss doch von irgendjemand ausgefuehrt werden, und wenn es nur eine Briefkastenfirma ist. Und genau die kann doch das Leasing abschliessen, oder?
Es gibt eine Steuerkanzlei, die die Lohnbuchhaltung für uns in DE macht, wir als Firma haben aber nicht mal nen Briefkasten im Land.
Vertrackte Sache...
Zitat:
Zitat:
@MurphysR schrieb am 12. April 2020 um 11:14:41 Uhr:
Das ist ohnehin der Punkt den ich nicht verstehe. Wenn der Schwerpunkt der Taetigkeit sowie Dein Wohnsitz in D sind musst Du doch ohnehin in D versteuern. Und das muss doch von irgendjemand ausgefuehrt werden, und wenn es nur eine Briefkastenfirma ist. Und genau die kann doch das Leasing abschliessen, oder?Es gibt eine Steuerkanzlei, die die Lohnbuchhaltung für uns in DE macht, wir als Firma haben aber nicht mal nen Briefkasten im Land.
Vertrackte Sache...
ALD und einige Autohersteller wie zb Nissan bieten EU Leasing für Firmen aus dem EU Ausland an. Zulassung in D auf den Arbeitnehmer, somit auch die Steuerpflicht beim AN. 1% Regel mit privater Nutzung oder Fahrtenbuch ohne private Nutzung, beides möglich
Zitat:
@Lilly4Sam schrieb am 29. März 2022 um 12:11:02 Uhr:
...
ALD und einige Autohersteller wie zb Nissan bieten EU Leasing für Firmen aus dem EU Ausland an. Zulassung in D auf den Arbeitnehmer, somit auch die Steuerpflicht beim AN.
...
UK ist aber nicht (mehr) EU.
Und Zulassung in D auf den Arbeitnehmer wird ja auch schwierig, wenn der nicht in D sondern UK sitzt.