Firmenwagen - Kosten / Geldwerter Vorteil
Hallo,
ich weiss, das Thema wurde sicherlich schon mal behandelt, aber ich bin etwas verunsichert und wünsch mir eine schwarz-weisse Antwort bitte.
Und zwar können wir über die Firma Autos leasen. Dabei wird das Bruttogehalt um die Kosten verringert.
Also angenommen Gehalt liegt bei 60k€ und Auto kostet der Firma inkl. aller Nebenkosten 1000€ netto, beträgt das Gehalt 48k€. Auf der Gehaltsabrechnung werden genau diese 4k€ Brutto auch ausgewiesen.
Soweit so gut.
Jetzt versteuern wir die Autos ganz regulär pauschal (1%, Entfernungspauschale).
Somit zahlen wir 'doppelt' - einmal Gegenüber der Firma und einmal Finanzamt.
Ein Kollege meinte jetzt, man könnte die Reduzierung des Bruttogehalts gegenrechnen was den geldwerten Vorteil betrifft.
Ist das richtig? Verschenke ich regelmässig bares Geld?
Oder mache ich alles 'korrekt' und zahle, je nach Bruttolistenpreis und Entfernung, wirklich viel Geld für ein Auto.
Danke für eure Meinungen dazu!
20 Antworten
Es kommt darauf an.
Der Netto Abzug für den Wagen wird vom Geldwerten Vorteil abgezogen der kann aber maximal auf 0€ sinken.
Also z.b. 1000€ Abzug Geldwerter Vorteil wären 500€ dann musst du nichts versteuern. 1000€ Abzug Geldwertervorteil 1100€ dann müsstest du 100€ versteuern.
Bitte löschen
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 24. April 2018 um 22:00:33 Uhr:
Hallo,
da habe ich eine Rückfrage:
verstehe ich recht, dann werden, im Zuge der regulären Gehaltsabrechnung die 12.000.- Eur. für den Wagen a 1000.- Eur. monatlich mit versteuert - richtig?
Hallo,
wie meinst du das? Die 12000€ werden fiktiv abgezogen (von den 60k) und auf der Gehaltsabrechnung steht nur 48k/12=4k als Bruttogehalt
Zitat:
Wer kommt für die Unterhaltskosten auf. Du- oder der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber. Die 1000€ netto beinhaltet alles - Rate, Versicherung, Sprit und auch das Risiko
Zitat:
Wenn Du für Kraftstoff, Versicherung, Wartung etc. selber aufkommen musst, ist die Anwendung der 1% Regel falsch, da hier eindeutig ein Unterleasingverhältnis besteht. Seit 2016 ist, nach einem Urteil des Oberfinanzgerichtes in diesem Fall von keinem geldwerten Vorteil auszugehen.
Bei Anwendung der 1% Regelung und dem Bestehen eines Unterleasingverhältnisses, würde das Fahrzeug direkt doppelt besteuert. Das wäre natürlich nicht korrekt, auch wenn es das Finanzamt erfreut.Lies bitte hier: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/.../...rag-abschliesst-15574.html
Im Zweifel würde ich einen guten örtlichen Steuerberater um Beratung bitten. Kostet kleines Geld, spart aber Etliches.
Gruss vom Asphalthoppler
Dann trifft das hier nicht zu.
Hallo,
sorry, ich hatte einen Denkfehler!
Nein, es besteht augenscheinlich kein Unterleasingverhältnis.
Gruss vom Asphalthoppler
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Hallo,
ich oute mich als in Lohnsteuerfragen völlig unerfahrenen Menschen, frage mich aber: wer kommt auf so eine Idee! Ist das eine Brutto- Gehaltsumwandlung? Ala " Dienstwagen statt Gehalt", welches VW bewirbt?
Ich habe das mal soeben fiktiv durchgerechnet. (https://www.sixt-leasing.de/php/taxcalc/employee) Angestellter, Lohnsteuerkl. 4; Baden- W.; Du machst bei der ganzen Sache doch langfristig gewiss minus, da die Beiträge zur ALV und Rentenversicherung entsprechend geringer ausfallen, wenn Dein Brutto sich verringert, es sei denn Du bist verbeamtet, da gibt es dann zumind. keine ALV und vll. eine Beihilfe zur KV.
Aber, vll. sehe ich das auch ganz falsch???
Gruss vom Asphalthoppler
Zitat:
@MattR schrieb am 24. April 2018 um 21:28:36 Uhr:
Es kommt darauf an.Der Netto Abzug für den Wagen wird vom Geldwerten Vorteil abgezogen der kann aber maximal auf 0€ sinken.
Also z.b. 1000€ Abzug Geldwerter Vorteil wären 500€ dann musst du nichts versteuern. 1000€ Abzug Geldwertervorteil 1100€ dann müsstest du 100€ versteuern.
Hallo,
leider kann ich dein Post nicht nachvollziehen - kannst du das bitte ausführlicher erklären?
Und gibt es noch weitere Meinungen dazu?
Zitat:
@pub00515 schrieb am 25. April 2018 um 09:35:10 Uhr:
Zitat:
@MattR schrieb am 24. April 2018 um 21:28:36 Uhr:
Es kommt darauf an.Der Netto Abzug für den Wagen wird vom Geldwerten Vorteil abgezogen der kann aber maximal auf 0€ sinken.
Also z.b. 1000€ Abzug Geldwerter Vorteil wären 500€ dann musst du nichts versteuern. 1000€ Abzug Geldwertervorteil 1100€ dann müsstest du 100€ versteuern.
Hallo,
leider kann ich dein Post nicht nachvollziehen - kannst du das bitte ausführlicher erklären?
Und gibt es noch weitere Meinungen dazu?
Normalerweise musst du den Firmenwagen im groben so versteuern:
1% vom Bruttolistenpreis + 0.03% pro KM Distanz zur Firma.
Dieser Betrag wird in der Lohnsteuertabelle auf deinen Brutto Lohn aufgeschlagen und dann zahlst du so viel Steuern als würdest Du das verdienen abgezogen wird es aber vom tatsächlichen Brutto.
Da Du den Wagen aber quasi selbst bezahlst aus deinem Netto das schon versteuert wurde, wird das was Du monatlich für den Wagen aus deinem Netto bezahlst von diesem 1%+0.03% wieder abgezogen, da Du sonst doppelt Steuern zahlen würdest.
Wäre das Leasing Angebot super super toll und Du würdest in Summe weniger als diese 1%+0.03% zahlen, ergibt sich doch wieder ein geldwerter Vorteil, da argumentiert wird das Du dieses günstige Leasing aufgrund deiner Arbeit hast und somit einen Vorteil. Dieses Überbleibsel musst Du dann trotzdem versteuern. Wenn Du aber gleichviel oder mehr pro Monat netto dafür aufwendest kann dieser Betrag maximal auf 0 sinken die Steuern auf dein Brutto Einkommen können nicht fallen.
Sagen wir der Wagen kostet 50.000€ und du fährst 10km zur Arbeit müsstest du 1% = 500€ + 0.3% = 150€ versteuern also in Summe 650€.
Wenn Du für den Wagen 700€ im Monat aus deinem Netto aufwendest bleibt nichts mehr übrig da 650€-700€= -50€ wären du zahlst weiterhin genauso viel Steuern wie bisher.
Wenn Du aber bspw. nur 500€ aus dem Netto zahlst 650€-500€=100€ müsstest Du Steuern zahlen als würdest du Brutto 100€ mehr verdienen der Wagen kostet dich dann nicht 500€ sondern bei Höchststeuersatz etwa 545€ da 500€ aus dem Netto und 45€ mehr Steuer.
Klassischer Firmenwagen. Du bekommst in Deinem Beispiel 1.000 im Monat weniger und versteuerst dann noch den geldwerten Vorteil (1%+0,03% pro km vom BLP.
Bsp. 10km Arbeitsweg, BLP 50.000, also 650 Euro
Du bekommst statt 5.000 brutto nur 4.000, zahlst aber Steuern als würdest Du 4.650 verdienen.
Bsp. Brutto-Netto-Rechner: keine Kinder, 35 in BW, keine Kirche, alles gesetzlich
3.381 netto ohne Firmenwagen
2.517 netto mit Firmenwagen
Kosten Firmenwagen 864 Euro im Monat!
Danke.
Das bestätigt meine Meinung dass wir das korrekt behandeln.
Nur leider BLP 71.000 und 30 km Fahrtweg... das macht ratz-fatz ein Unterschied von 1000€ netto.
Wahnsinn!
Warum sollte der Staat auf Steuern verzichten?
Du selbst verzichtest ja nicht auf Gehalt, sondern es wird nur umgewandelt und statt bar in Form der Kfz-Nutzung geleistet.
Für den Staat bist du so reich wie zuvor, also möchte er auch nicht weniger Steuern von dir haben.
Bei der Lohnsteuer (und auch bei den Sozialabgaben) zahlst du soviel wie jetzt auch. Einen kleinen Unterschied gibt es natürlich, aber nicht wirklich viel.
Zitat:
@pub00515 schrieb am 25. April 2018 um 22:19:44 Uhr:
Danke.
Das bestätigt meine Meinung dass wir das korrekt behandeln.
Nur leider BLP 71.000 und 30 km Fahrtweg... das macht ratz-fatz ein Unterschied von 1000€ netto.
Wahnsinn!
Ein 70k Auto kostet entsprechend wobei wieder die Frage im Raum steht ob der Wagen zum Einkommen passt.
Der passt. 😁
Zitat:
Ein 70k Auto kostet entsprechend wobei wieder die Frage im Raum steht ob der Wagen zum Einkommen passt.
Ich hoffe, dass die 60k wirklich nur ein Beispiel waren. Sonst wäre es allerdings ziemlich verantwortungslos vom Arbeitgeber.
Im Beispiel von oben blieben bei Steuerklasse 3 noch 2.243 übrig - also 1.138 (1/3 des Gehalts) fürs Auto.