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Firmenwagen: kann ich zur privaten Nutzung gezwungen werden?

Themenstarteram 2. März 2014 um 12:35

Kann mein AG mir die private Nutzung des Firmenwagens vorschreiben oder kann ich diese Möglichkeit auch ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen ablehnen?

Mein AG möchte mich in den AD schicken mit Firmenwagen. Ich sehe nicht ein, dafür auf Nettolohn zu verzichten! Ich sehe das allein als sein Problem an, mit den resultierenden Mehrkosten zurecht zu kommen!

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lisamaa

Mein AG möchte mich in den AD schicken...

Was bzw. wo ist das? :confused:

am 2. März 2014 um 13:27

wenn dein arbeitgeber möchte, dass du in außendienst gehst, dann muss er es so hinbekommen, dass du keinen nachteil davon erfährst. gehe davon aus, dass im arbeitsvertrag nichts von einem firmenwagen steht, welchen du bekommst.

er muss die nutzung so einrichten, dass das finanzamt überzeugt wird, dass du nicht privat fährst. heißt konkret: auto muss auf dem firmengelände übernachten, schlüssel muss weggeschlossen sein, fahrtenbuch.

Ich hoffe sie wollen Dich nicht vom Innendienst abziehen und zu einem Vertriebler machen.

 

Zitat:

Original geschrieben von la merde

wenn dein arbeitgeber möchte, dass du in außendienst gehst, dann muss er es so hinbekommen, dass du keinen nachteil davon erfährst. gehe davon aus, dass im arbeitsvertrag nichts von einem firmenwagen steht, welchen du bekommst.

er muss die nutzung so einrichten, dass das finanzamt überzeugt wird, dass du nicht privat fährst. heißt konkret: auto muss auf dem firmengelände übernachten, schlüssel muss weggeschlossen sein, fahrtenbuch.

Hallo,

Fahrzeug muss nicht auf dem Firmengelände übernachten,Schlüssel muß auch nicht weggeschlossen sein.

Habe selbst ein Firmenfahrzeug.(PKW):

Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag formuliert das dieses Fahrzeug nicht privat genutzt werden darf.Das reicht fürs Finanzamt. :);)

MfG

Themenstarteram 2. März 2014 um 15:22

Hui, danke für die schnellen Antworten! Ich werde die mir gestellte Aufgabe erledigen und drei Fahrzeuge vorschlagen, die für mich in Frage kommen. Er will das seinem Steuerberater vorlegen und mir dann die Konditionen mitteilen.

Da wir uns beide einigen müssen, wird das schriftlich festgehalten. Ist das ein separater Vertrag oder ein geänderter Arbeitsvertrag oder ein neuer Arbeitsvertrag?

am 2. März 2014 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Kater210367

 

Hallo,

Fahrzeug muss nicht auf dem Firmengelände übernachten,Schlüssel muß auch nicht weggeschlossen sein.

Habe selbst ein Firmenfahrzeug.(PKW):

Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag formuliert das dieses Fahrzeug nicht privat genutzt werden darf.Das reicht fürs Finanzamt. :);)

MfG

wir hatten ein fall, da hat dies dem hiesigen amt nicht gereicht und es musste gemacht werden, wie ich es schrieb. kenne aber keine weiteren details, vielleicht haben die damit schindluder betrieben.

am 2. März 2014 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von Lisamaa

 

Da wir uns beide einigen müssen, wird das schriftlich festgehalten. Ist das ein separater Vertrag oder ein geänderter Arbeitsvertrag oder ein neuer Arbeitsvertrag?

Die Überlassung eines Firmenwagens kann in einem separaten Überlassungsvertrag geregelt werden.

Zitat:

Fahrzeug muss nicht auf dem Firmengelände übernachten,Schlüssel muß auch nicht weggeschlossen sein.

Habe selbst ein Firmenfahrzeug.(PKW):

Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag formuliert das dieses Fahrzeug nicht privat genutzt werden darf.Das reicht fürs Finanzamt.

Wenn dies einem bestimmten FA reicht, muss das nicht für andere FA gelten. Ausschlaggebend ist, wie das zuständige FA darüber denkt.

 

Gruß

Der Chaosmanager

So lange noch ein privates Auto vorhanden ist sollte es keine Probleme geben. Nur ohne eigenes Auto könnte es schwer sein glaubhaft zu machen das man mit dem Firmenwagen nie Privat fährt.

Ein Bekannter praktiziert Das schon seit fast 30 Jahren. Er sieht nicht ein das er 1% des Listenpreises für die paar Kilometer zahlen soll die Er privat mit dem Auto fahren würde.

Die wenigen Privatkilometer würden sich dann auch noch auf mehrere Fahrzeuge verteilen.

Bisher werder mit einem Chef noch mit dem Finanzamt deswegen Probleme gehabt. Bei seiner Steuererklärung werden ja die Privatfahrzeuge aufgelistet, zwecks Haftpflicht.

am 3. März 2014 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Lisamaa

Mein AG möchte mich in den AD schicken mit Firmenwagen. Ich sehe nicht ein, dafür auf Nettolohn zu verzichten! Ich sehe das allein als sein Problem an, mit den resultierenden Mehrkosten zurecht zu kommen!

Man muss dabei verschiedene Sachverhalte auseinanderhalten:

1) Geldwerter Vorteil (aus Privatnutzung) der verteuert wird und in Zahlungen ans Finanzamt mündet

2) Ein Eigentanteil/Kostenbeteiligung welche du an deinen AG bezahlst für die Privatnutzung. Das ist rein vertraglich zu regeln zwischen AG/AN. Wenn gezahlt wird wird dieser Betrag allerdings bei der Ermittlung des steuerlichen Geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Zu 1 ist zu bedenken, dass aus steuerlicher Sicht auch die Fahrten zwischen Arbeitsstelle und Wohnung schon als Privatnutzung zählen. Wenn man also sicherstellen will, dass man keinerlei privatnutzung versteuern will, sollte man auf Nummer sicher gehen und ein Fahrtenbuch führen (und sich aufklären lassen was dabei wichtig ist, damit es anerkannt wird). Es kann natürlich hilfreich sein, wenn der Arbeitgeber vertraglich die Privatnutzung untersagt, und wenn privat ein Auto welches mindestens ebenbürtig ist gefahren wird - aber allein auf diese Dinge würde ich mich nicht zwangsläufig verlassen.

Weiterhin muss man man bei 1 noch weiter unterscheiden zwischen dem was im Rahmen der Lohnsteuer vom AG angemeldet und ggf. abgeführt wird (Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung für die ESt), und dem was man in seiner Steuererklärung letztlich selber angibt. Es ist durchaus die Konstellation denkbar dass in der persönlichen ESt davon abgewichen wird, was bei der Lohnsteuerzalungen vorläufig zur Berechnung angenommen wurde und man zuviel abgeführtes wieder bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Lisamaa

 

Da wir uns beide einigen müssen, wird das schriftlich festgehalten. Ist das ein separater Vertrag oder ein geänderter Arbeitsvertrag oder ein neuer Arbeitsvertrag?

Die Überlassung eines Firmenwagens kann in einem separaten Überlassungsvertrag geregelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Fahrzeug muss nicht auf dem Firmengelände übernachten,Schlüssel muß auch nicht weggeschlossen sein.

Habe selbst ein Firmenfahrzeug.(PKW):

Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag formuliert das dieses Fahrzeug nicht privat genutzt werden darf.Das reicht fürs Finanzamt.

[/quo

Wenn dies einem bestimmten FA reicht, muss das nicht für andere FA gelten. Ausschlaggebend ist, wie das zuständige FA darüber denkt.

 

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo,

dem für uns zuständigen Finanzamt reicht das. Meine Arbeitszeit beginnt mit verlassen meines Hauses.Bin im AD tätig. So richtig kann das Finanzamt nicht glauben das wir die Fahrzeuge nicht privat nutzen.

Aber das Machen wir doch nicht.;)

Und das läuft bei uns schon ewig so.

Ich selbst bin jetzt etwa 9 Jahre in der Firma, und es gab nie Probleme.

Wenn du mit einem Firmenfahrzeug erst zu deiner Arbeitsstelle fährst, dann sieht es anders aus ( Geldwerter Vorteil)

MfG

am 3. März 2014 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Kater210367

 

dem für uns zuständigen Finanzamt reicht das.

Das hattest Du ja bereits gestern geschrieben. Das ist jedoch nicht allgemein gültig und für jede Region übertragbar.

Wie ich schon schrieb, entscheidet aber jedes Finanzamt für seinen Bereich selbst - und da gibt es eben große Unterschiede.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Kater210367

 

dem für uns zuständigen Finanzamt reicht das.

Das hattest Du ja bereits gestern geschrieben. Das ist jedoch nicht allgemein gültig und für jede Region übertragbar.

Wie ich schon schrieb, entscheidet aber jedes Finanzamt für seinen Bereich selbst - und da gibt es eben große Unterschiede.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich stimme Dir zu.

Ich muss aber dazu sagen , das unser Finanzamt es auch nicht so richtig glaubt das wir die Fahrzeuge nicht privat nutzen. Finanzamt lässt sich deshalb gern regelmäßig etwas neues einfallen

MfG

am 3. März 2014 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Kater210367

 

Ich stimme Dir zu.

Ich muss aber dazu sagen , das unser Finanzamt es auch nicht so richtig glaubt das wir die Fahrzeuge nicht privat nutzen.

Das kann ich mir gut vorstellen ...

Das Problem kommt eigentlich erst dann, wenn einem eifrigen Finanzbeamten bei einer Betriebsprüfung auffällt, dass alle Firmenwagen gar nicht privat genutzt werden und Dein AG das Ganze für die letzten Jahre nachversteuern muss.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Kater210367

 

Ich stimme Dir zu.

Ich muss aber dazu sagen , das unser Finanzamt es auch nicht so richtig glaubt das wir die Fahrzeuge nicht privat nutzen.

Das kann ich mir gut vorstellen ...

Das Problem kommt eigentlich erst dann, wenn einem eifrigen Finanzbeamten bei einer Betriebsprüfung auffällt, dass alle Firmenwagen gar nicht privat genutzt werden und Dein AG das Ganze für die letzten Jahre nachversteuern muss.

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo,

die eifrigen Finanzbeamten haben immer wieder versucht uns eine privatnutzung zu unterstellen. Und Betriebsprüfungen gab es auch einige.Immerhin gibt es unsere Firma ca.44 Jahre.

Bisher hat das Finanzamt keinen Erfolg gehabt. Warum auch wenn wir die Fahrzeuge nicht privat nutzen.

MfG

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