ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen als Privat übernehmen

Firmenwagen als Privat übernehmen

Themenstarteram 8. Juli 2020 um 16:37

Hallo zusammen

 

Ich möchte meinen Firmenwagen gerne aus meiner Firma entnehmen.

 

Wisst ihr, ob ich nun nur die MwSt vom Restwert zahlen muss oder muss ich den kompletten Restwert (netto oder brutto) an die Firma zahlen?

 

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Die Firma muss Dir das Fahrzeug mit ausgewiesener Mwst. berechnen , da deiner Firma ja mal netto gekauft hat. Du musst den Bruttobetrag zahlen.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Ja kannst Du geltend machen , Logo

Nur das Fahrzeug hat eine Ausgangsrechnung auf deinen Namen. Gewerblicher Verkauf Müller an Privat Müller

Wenn die nicht 1 + 1 zusammen ziehen , wäre das natürlich super

Naja, wenn man den Wagen dem Hamster der Tochter verkauft und es ist etwas damit, muss man die Gewährleistung ja nicht in Anspruch nehmen ...

Ich bin mir sicher , wenn das FA genau schauen will , dann finden Die auch was. Ich gebe ja nur einen Rat , die Prüfer sind auf solche Konstellationen geschult.

Das Auto wirklich ohne tatsächlichen Übergang (ohne juristische Person) an sich selber zu "verkaufen" wäre tatsächlich eine sehr interessante Konstellation. Da entsteht zivilrechtlich ja kein Anspruch, das wäre eine anfängliche Konfusion. Aber wie das dann im Steuerrecht wirkt... :D

Das Ganze kann man umgehen, indem man an Ehefrau o.ä. verkauft. Das so zu gestalten, dass die Reparatur unter die Gewährleistung fällt dürfte ja nicht das schwerste sein.

Zitat:

@areessfour schrieb am 19. August 2020 um 19:59:25 Uhr:

...die Prüfer sind auf solche Konstellationen geschult.

Das mag sein - trotzdem müssen sie sich an die geltende Rechtslage halten, wenn sie nicht riskieren wollen, daß ihr Prüfergebnis rechtlich angreifbar wird.

Eine Krähe im FA pickt der anderen Krähe im FA kein Auge aus. Selbst wenn in diesem Fall keine rechtliche Handhabe vorliegt , ist die Gefahr hoch das Du eine zufällige Betriebsprüfung bekommst und dafür haben Sie eine rechtliche Grundlage.

Ich spreche da leider aus Erfahrung. Da wurde bei dem vorgelegten Wertgutachten auf ein mal Bilder von den angeblichen Macken verlangt und das Gutachten als evtl. Gefälligkeit in Frage gestellt.

Zitat:

@areessfour schrieb am 19. August 2020 um 21:47:58 Uhr:

Ich spreche da leider aus Erfahrung. Da wurde bei dem vorgelegten Wertgutachten auf ein mal Bilder von den angeblichen Macken verlangt und das Gutachten als evtl. Gefälligkeit in Frage gestellt.

Die Tricks sind bekannt. Das Ergebnis muß man als Geprüfter aber nicht akzeptieren - hier steht jedem der Rechtsweg offen.

Das weiß ich , wie gesagt ist eine normale Betriebsprüfung dann fast vorprogrammiert.

Am besten einen Strohmann im Vertrag / Rechnung einsetzten und die Gewährleistung einfach nicht in Anspruch nehmen. Zu mal nach 6 Monaten die Beweisumkehrlast greift.

Ich hatte einige male Fahrzeuge aus unserer Familien-GmbH gekauft. Immer zum Händler-EK laut Gutachten. Bei diesen Gutachten waren aber immer auch entsprechende Bilder dabei.

Einmal hatte ich es ohne Gutachten gemacht, hatte aber stattdessen zwei Inzahlungnahme-Angebote von Autohnändlern, bei denen wir den Nachfolger Firmenwagen angefragt hatten. Das ging genauso ohne Diskussion durch.

Das FA achtet vordergründig darauf, dass die Vertragskonditionen wie unter Fremden gestaltet sind, insbesondere wenn man selbst oder Familienangehörige kaufen. Daher dürften verlängerte Gewährleistungszeiten usw. immer Probleme bereiten, weil das eben unter Fremden auch nicht üblich ist.

Man sollte da auch nicht zu gierig werden, wenn man den Wagen zum Händler-EK kaufen kann (das ging bei mir immer durch) hat man selbst ja schon einen guten Schnitt gemacht, ohne dass die Fa. einen Nachteil hat, weil der Händler ja auch nicht mehr bezahlt hätte.

XF-Coupe

OT: Erinnert mich an einen Studienfreund mit eigener Firma. Hat immer einige (kleine) offensichtliche Sachen für den Prüfer drin. Man kann über diesen Blödsinn schön lange diskutieren, sich dann "geschlagen" geben. Und freuen, dass andere Sachen nicht aufgefallen sind.

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 20. August 2020 um 10:56:21 Uhr:

OT: Erinnert mich an einen Studienfreund mit eigener Firma. Hat immer einige (kleine) offensichtliche Sachen für den Prüfer drin. Man kann über diesen Blödsinn schön lange diskutieren, sich dann "geschlagen" geben. Und freuen, dass andere Sachen nicht aufgefallen sind.

....man stolpert stets über den Maulwurfshügel, niemals über einen großen Berg! :p:p

Zitat:

@molchhero schrieb am 19. August 2020 um 20:06:06 Uhr:

Das Auto wirklich ohne tatsächlichen Übergang (ohne juristische Person) an sich selber zu "verkaufen" wäre tatsächlich eine sehr interessante Konstellation.

das ist keine "interessante Konstellation" sondern Unsinn. Das Auto wird bei einer gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer (d.h. ohne GmbH / UG/etc.-Hülle) nicht an sich selbst verkauft. Es wird zum Buchwert entnommen und die Kosten nicht weiter als Betriebsausgaben abgesetzt. Mehr passiert nicht.

Das Auto wird entommen, soweit richtig.

Ob das Finanzamt mit einer Entnahme zum Buchwert einverstanden ist, hängt von den Umständen ab. Wenn der Buchwert sich in etwa auf Höhe des Marktwertes oder Händlereinkaufswertes bewegt, sollte das kein Problem darstellen.

Ein über 6 jahre altes Auto wird sich jedoch nicht zum Buchwert von 1 € entnehmen lassen.

Generell kann man davon ausgehen, dass man bei einer Entnahme die Differenz zwischen dem Entnahmewert (zumindest Händlereinkauf) und dem Buchwert als Einkommen versteuern muss.

Wenn zuvor in der Fa. für das Fahrzeug die Vorsteuer geltend gemacht wurde, ist auch die im Entnahmewert enthaltene Umsatzsteuer abzuführen.

Hab dazu auch noch was im Net gefunden:

https://www.steuerberatungbeck.de/.../?...

XF-Coupe

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 29. August 2020 um 12:38:44 Uhr:

Zitat:

@molchhero schrieb am 19. August 2020 um 20:06:06 Uhr:

Das Auto wirklich ohne tatsächlichen Übergang (ohne juristische Person) an sich selber zu "verkaufen" wäre tatsächlich eine sehr interessante Konstellation.

das ist keine "interessante Konstellation" sondern Unsinn. Das Auto wird bei einer gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer (d.h. ohne GmbH / UG/etc.-Hülle) nicht an sich selbst verkauft. Es wird zum Buchwert entnommen und die Kosten nicht weiter als Betriebsausgaben abgesetzt. Mehr passiert nicht.

Ganz ruhig, nicht aufregen wenn du es nicht verstehst. :D

Es geht mir (erkennbar) um die Gewährleistungsrechte, die ich als Verbraucher zwingend habe, wenn ich etwas von einem Unternehmer kaufe. Dass das kein Kauf im zivilrechtlichen Sinne ist, ist mir sehr bewusst. Das ergibt sich aber auch aus den Gänsefüßchen und dem Wort "Konfusion".

Wenn ich das Auto nun meiner Frau (oder dem Hamster ohne Rechtspersönlichkeit) verkaufe, kann ich die Kosten für die Gewährleistung (die ich dann natürlich gerne anerkenne) steuerlich geltend machen.

Wenn ich das Auto hingegen entnehme, dann entstehen keine zivilrechtlichen Ansprüche. Aber sind "hypothetische §§ 437 Nr 1, 439 BGB-Kosten" trotzdem steuerlich relevant?

Doch, das ist eine "interessante Konstellation" ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen als Privat übernehmen