Finnzierungsübernahme nicht möglich...

Hallo Community,
habe folgende Frage: Wollte mir in kurzer Zeit ein neues Auto zulegen, mein jetziges abgeben, was bei der BMW Bank finanziert ist. Ein guter Bekannter würde ihn gerne haben, bräuchte laut BMW Bank allerdings einen Bürgen. Leider ist kein Bürge aufzutreiben. Die BMW Bank meinte,dass wenn es ein guter Bekannter ist, die Möglichkeit besteht einfach die Kontonummern zu ändern. Würde ich auch machen, aber was ist wenn.....
Und da ist der knack Punkt: Versichern tut er den Wagen ja auf sich, baut er einen Umfall bzw. macht daraus einen Totalschaden, könnte er natürlich das Auto instandsetzen. Aber was ist wenn was anderes kommt, er die ausgemachte Rate nicht überweist oder ähnliches....kann man sich irgendwie absichern? Mit einem selbst erstelltem Vertrag den beide gegenzeichnen kommt man auch nicht weit oder?
Bitte um euren Rat
Gruß Stefan

Beste Antwort im Thema

Keinen Bürgen zu finden finde ich nicht beunruhigend.

ICH würde für niemanden, außer gemeinschaftlicher Kreditvertrag in einer Ehe, bürgen.

Begründung: Bonität der Person stimmt nicht. Eine kleine Summe würde ich eher leihen oder schenken. Und für ein teures Fahrzeug würde ich erst recht nicht bürgen. Mir fällt kein Gegenstand ein, für den es gerechtfertigt wäre zu bürgen. Wenn jemand einen Bürgen braucht, kann er sich den Kredit nicht leisten. Fertig. Also lebt er über seinen Verhältnissen. Warum also unterstützen und noch das Risiko tragen?

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Zitat:

@benprettig schrieb am 31. Januar 2016 um 16:26:44 Uhr:


Man könnte so einen Vertrag auch bei einem Notar oder Anwalt machen lassen.

Dein Schwager so zu sagen. Hm. Ich und meine Schwägerin verstehen uns sehr gut. Ich würde ihr auch bis zu 2500 Euro leihen, wenn irgendwas ist. Aber bürgen würde ich nicht für sie.

Du musst einfach alle Risiken sehen. Auch der Faktor, wenn was schief geht, das dies deine Beziehung zerstören könnte. Und das man hier über x Tausend Euro redet. Einen Gegenstand, den sich dein Schwager nicht wirklich leisten kann.

Würde deine Freundin den Kredit aufnehmen, um ihrem Bruder zu helfen?
Was meint sie eigentlich zu der Situation?

Meine Freundin meint genau das gleiche wie ihr alle auch...das ich es nicht machen sollte...

Wollt mir über das Forum halt noch ein paar Meinungen dazuholen...sieht aber so wie es aussieht danach aus das ich es nicht machen soll.

Mit dem was hier geschrieben wurde stimmt das allerdings...ich denk mal das ich den Wagen halt doch auf Mobile reinstelle und meinem Schwager absage so leid es mir tut. Das Risiko ist echt zu groß.

Zitat:

Meine Freundin meint genau das gleiche wie ihr alle auch...das ich es nicht machen sollte...
Wollt mir über das Forum halt noch ein paar Meinungen dazuholen...sieht aber so wie es aussieht danach aus das ich es nicht machen soll.
Mit dem was hier geschrieben wurde stimmt das allerdings...ich denk mal das ich den Wagen halt doch auf Mobile reinstelle und meinem Schwager absage so leid es mir tut. Das Risiko ist echt zu groß.

Weiser Entschluss, gerade wenn Deine Freundin das ähnlich sieht und dich sozusagen "unterstützt".

Die Situation wäre so schon heikel, aber wenn Dein "Schwager in spe" (ich blende aus, was passiert, wenn Du Dich von Deiner Freundin trennen solltest) den Wagen auch noch über Marktpreis kauft ist das eine Gefälligkeit, die sich ggf. zusätzlich "rächen" könnte.

Also bitte dabei bleiben und den Wagen anderweitig verkaufen :-)...

Dann ist doch alles gut. Irgendwann wird sich dein Schwager auch eingestehen, dass so besser war.

Und für deinen Wagen: Smartrepair kennst du? Vielleicht ist er durch die Entfernung von paar Beulen und Kratzern, sowie einer Säuberung, alles für kleines Geld, wesentlich mehr wert?

Ja, einen Vertrag mit der Klausel der sofortigen Unterwerfung in die Vollstreckung in das eigene Vermögen, dann hat man gleich einen vollstreckbaren Titel für die nächsten 30 Jahre.

Nur wenn derjenige über ein Einkommen verfügt, das unter der Pfändungsfreigrenze liegt, dann hat man eh schlechte Karten und er könnte vor Gericht mit der Message kommen, dass der Vertrag sittenwidrig sei, da er eine Leistung versprechen muss, die er wegen Unpfändbarkeit nicht erfüllen kann.

Und für den Fall einer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung kann man sich den vollstreckbaren Titel durchaus an die Wand des WC kleben.

Deswegen sollte man in solchen Fällen ja auch grundsätzlich auf einer Sicherungsübereignung werthaltiger Gegenstände bestehen. Da hat man als Gläubiger mehr in der Hand als mit einem vollstreckbaren Titel.

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