Finanzierung?? (firmenwagen)

Hallo, ich bin selbstständig und habe mir überlegt in naher zukunft ein gebrauchtwagen zu kaufen,
jetzt zur meinen fragen- zb. ein gebrauchtfahrzeug
kostet 25000e ich zahle 5000 euro an und denn
rest zahle ich monatlich mit ca.300e ab, wie werden
die zinsen berechnet und was kostet mich das auto
am ende real.
lohnt es sich eher höhere raten zu machen oder eher niedrige aber langfristig.
welche vorteile habe ich da ich selbständig bin in bezug auf die finanzierung und hat jehmand erfahrung dammit.
Ist es wirglich so einfach das fahrzeug als firmenwagen anzumelden und was muss ich dabei beachten.
ich brauche tipps, nicht das ich was falsch mache.
bin erst seid kurzem selbstständig und mein steuerberater hat echt keine ahnung:-)

Danke für die zahlreiche und ernsthafte antworten.

21 Antworten

Glückwunsch!
Da hast Du doch noch die Ausnahme von der Regel gefunden.
Wärst Du vollkommen falsch gelegen, hätte ich Dir nicht mal den "Halbgott" vorgeschlagen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Glückwunsch!
Da hast Du doch noch die Ausnahme von der Regel gefunden.
Wärst Du vollkommen falsch gelegen, hätte ich Dir nicht mal den "Halbgott" vorgeschlagen. 😁

Danke, aber eigentlich ist es keine Ausnahme sondern eine der beiden Möglichkeiten.

Ich denke wir haben beide Recht und sollten es dabei belassen.

Christo - der bei Gott78 bleibt

Mal vertiefend belegt - man will ja nicht nachstehen
Freiberufler (RAe, StB, Ärzte etc.) und "kleine" Kaufleute haben mit Deiner Regelung eine Sonderbehandlung erfahren.
Der Regelfall für alle Bilanzpflichtigen sieht eben anders aus.

Nettes Zeugnis - Glückwunsch!
Meine letzte Eins habe ich in meiner letzten Prüfung erhalten - von einem Uniprof.
Dennoch halte ich mich weder für Allwissend noch für Unfehlbar.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Dennoch halte ich mich weder für Allwissend noch für Unfehlbar.

Ich mich auch nicht, daraus resultiert auch nicht mein Nickname, das hat andere Gründe.

Wir sollten zwischen 4/3 Rechner oder Einnahme/Überschuss und Bilanzierer unterscheiden, dieses unterliegen ja jeweils anderen Richtlinien.

Ein "neuer" Selbständiger wird jedoch als 4/3 Rechner anfangen und erst bei übersteigen div. Grenzen vom FA zum Bilanzierer gezwungen oder er macht es im Hinblick auf die Art der Selbständigkeit selbst.

Gott78

P.S. ne eins war es nicht gerade, dafür war ich dann eindeutig zu faul 😁

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Ich würde vorschlagen:

Wir warten auf genauere Aussagen von Tihotronic.
Dann können wir die Sache immer noch ausdiskutieren 😉

danke für euere tipps, hat mich ein stück weiter gebracht, thx.

Zitat:

Original geschrieben von Tihotronic


danke für euere tipps, hat mich ein stück weiter gebracht, thx.

Wie, das war es schon ? Ich wollte mein "altes" Wissen noch ein wenig auffrischen. 😁

Los, stell noch ne Frage !😉

Gott78

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