ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Finanzierung Auto nach 3 Monaten zurückgeben

Finanzierung Auto nach 3 Monaten zurückgeben

Themenstarteram 28. August 2011 um 11:26

hallo

Habe am 16.05.2011 einen Peugot 307 bei renault gekauft und dort über die Renault BANK Finanziert .

bin ca.jetzt 2800 km gefahren ,folgende sachen sind aufgetreten ,das auto stinkt nach altem wasser ,was daher kommt der Kühler verliert wasser und scheint defekt zu sein ,sobalt das auto warm ist stottert er und läuft im Stand unrund (geht bald aus),und im Innenraum ist ein unerträgliches geräusch was (vermutlich)von der servolenkung kommt!!!!

Infos

Finanzierung renault Bank

Fahrzeugpreis 5600,00 euro

Restschuld versicherung 357,60

sollzinsen 647,88

bearbeitungsentgelt 178,73

gesamtbetrag 6784,21

habe 2 monatsraten bezahlt von jeweils 188,45

zu meiner Frage (hilfe bitte)

Möchte das auto zurückgeben was kommt auf mich zu ,muss ich drauf zahlen,oder was für steine können mir in den weg gelegt werden (tricks von Verkäufern)

Möchte defentiv das auto zurückgeben!!!!!

Bitte um Hilfe

danke

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2011 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

Gehe zu einem Rechtsanwalt und schildere ihm die ganze Angelegenheit.

 

Der Rechtsanwalt wird das Autohaus anschreiben und eine angemessene Frist aufsetzen. Innerhalb dieser Frist hat das Autohaus die Möglichkeit die vorhandenen Fehler zu beseitigen.

 

Da bei dir die Fehler relativ kurz nach Übernahme des Fahrzeuges aufgetreten sind, kann zudem davonausgegangen werden, dass diese Fehler bereits bei Verkauf vorhanden waren.

 

Lass dich beraten...

 

PS: Der Brief einer RA Kanzlei bewirkt manchmal Wunder.

Ziemlich blöder Ratschlag und dieser  kostet meistens auch noch zusätzliches Geld, zum Anwalt kann man dann gehen wenn man selbst nicht weiter kommt.Zunächst einmal hat der Händler aber das recht zur Nachbesserung eines Mangels,und das kann man auch ohne Anwalt

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MBklaus

Möchte defentiv das auto zurückgeben!!!!!

Das wird nicht einfach werden.

Wars du mit deine Mängel schon beim Verkäufer?

Der soll diese nämlich im Rahmen der Gewährleistung abstellen.

Dafür hat er 3 Versuche. Wenn die Mängel dann immer noch da sind, kommt das Thema Wandlung/Rückgabe ins Spiel.

Vorher kann der Verkäufer das Fahrzeug natürlich auch zurücknehmen, wenn ihm die Laune danach ist. Das wird dann für dich warscheinlich ein kostspieliges Vergnügen, weil der Händler das Auto wohl ungerne wieder zurück sieht.

 

Themenstarteram 28. August 2011 um 14:30

hallo

ich wollte morgen hingehen,habe mal ein Blick in den motorraum geworfen da sind die Kühlerlamellen beschädigt und das Kühlwasser steht auf minmum beim kauf war der auf Max ,kann doch nett nach 3 monaten leer gehen !!!!!!!

bin am überlegen beim adac ein gutachten erstellen zu lassen über die mängel und ob es evt. doch ein unfallauto ist!!!!!!!

am 28. August 2011 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von MBklaus

hallo

 

Habe am 16.05.2011 einen Peugot 307 bei renault gekauft und dort über die Renault BANK Finanziert .

 

bin ca.jetzt 2800 km gefahren ,folgende sachen sind aufgetreten ,das auto stinkt nach altem wasser ,was daher kommt der Kühler verliert wasser und scheint defekt zu sein ,sobalt das auto warm ist stottert er und läuft im Stand unrund (geht bald aus),und im Innenraum ist ein unerträgliches geräusch was (vermutlich)von der servolenkung kommt!!!!

 

Infos

Finanzierung renault Bank

 

Fahrzeugpreis 5600,00 euro

Restschuld versicherung 357,60

sollzinsen 647,88

bearbeitungsentgelt 178,73

 

gesamtbetrag 6784,21

 

habe 2 monatsraten bezahlt von jeweils 188,45

 

zu meiner Frage (hilfe bitte)

Möchte das auto zurückgeben was kommt auf mich zu ,muss ich drauf zahlen,oder was für steine können mir in den weg gelegt werden (tricks von Verkäufern)

 

Möchte defentiv das auto zurückgeben!!!!!

 

Bitte um Hilfe

 

danke

Du hast nicht nur die Möglichkeit sondern auch das recht vorhandene Mängel beseitigen zu lassen, so einfach mit dem zurückgeben ist das nicht.

Themenstarteram 28. August 2011 um 15:51

hallo

mit dem recht ist klar ,aber es kann nicht sein das nach 3 monaten der wasserbehälter fast leer ist,und das auto an der Ampel fast aus geht weil er seine Leerlaufdrehzahl nicht halten kann !!!!!!!!!

Zudem die pfeifende Geräusche der Servolenkung!!!!!!!!!!

Das sind Sach mängel die nach meiner meinung bewusst verschwiegen worden sind ,was doch hier eine Rückgabe des Fahrzeugs rechtens ist.

Oder soll ich 12 Monate lang in die werkstatt fahren ,weil die mängel sicherlich schon vor dem kauf da waren!!!!

sorry bin ziemlich sauer !!!!

Gehe zu einem Rechtsanwalt und schildere ihm die ganze Angelegenheit.

Der Rechtsanwalt wird das Autohaus anschreiben und eine angemessene Frist aufsetzen. Innerhalb dieser Frist hat das Autohaus die Möglichkeit die vorhandenen Fehler zu beseitigen.

Da bei dir die Fehler relativ kurz nach Übernahme des Fahrzeuges aufgetreten sind, kann zudem davonausgegangen werden, dass diese Fehler bereits bei Verkauf vorhanden waren.

Lass dich beraten...

PS: Der Brief einer RA Kanzlei bewirkt manchmal Wunder.

am 28. August 2011 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

Gehe zu einem Rechtsanwalt und schildere ihm die ganze Angelegenheit.

 

Der Rechtsanwalt wird das Autohaus anschreiben und eine angemessene Frist aufsetzen. Innerhalb dieser Frist hat das Autohaus die Möglichkeit die vorhandenen Fehler zu beseitigen.

 

Da bei dir die Fehler relativ kurz nach Übernahme des Fahrzeuges aufgetreten sind, kann zudem davonausgegangen werden, dass diese Fehler bereits bei Verkauf vorhanden waren.

 

Lass dich beraten...

 

PS: Der Brief einer RA Kanzlei bewirkt manchmal Wunder.

Ziemlich blöder Ratschlag und dieser  kostet meistens auch noch zusätzliches Geld, zum Anwalt kann man dann gehen wenn man selbst nicht weiter kommt.Zunächst einmal hat der Händler aber das recht zur Nachbesserung eines Mangels,und das kann man auch ohne Anwalt

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht kann man den Schritt durchaus wagen.

Natürlich nach dem Versuch einer gütlichen Einigung! Wenn man wohlwollend ist sieht es, falls es zu einer Verhandlung kommt immer besser aus.

LG vom Chris;)

am 28. August 2011 um 17:10

Vielleicht sollte man vorher erstmal beim Verkäufer auf die Mängel hinweisen. Wenn es dann schwierig wird, kann man immer noch zum Rechtsanwalt, aber doch nicht als ersten Schritt.

Die von dir genannten Mängel hören sich nicht nach Verschleiß an, die Gewährleistung sollte hier voll greifen.

Themenstarteram 28. August 2011 um 17:56

Zum R.A. ist eigentlich so der trumph wenn nichts mehr geht!!!

Aber mein Ziel ist es die Karre zurückzugeben.

Das auto hatte 49144 Km als ich es kaufte Bj.2004, es Kann von verschleiss nicht die Rede sein ,weil das Auto wurde von denen tuev gemacht,da wurden die bremsen erneuert ,inspektion gemacht .

und dann nach 2000 km ist der kühlBehälter von max auf min ,das auto stottert geht an der Ampel fast aus.

Und im auto Pfeift es wie ein tinitus ton was wahrscheinlich von der Servo kommt!!!

für mich ist das wiedermal typisch die leute über den Tisch ziehen!!!

Tja da ist dir wohl was in den Kühler geflogen, z.b. ein Vogel, deswegen die verbogenen Lamellen. Dadurch hat der Kühler ein kleines Loch bekommen und das Kühlwasser sickert da raus oder verdampft.

Das zählt als normaler Fahrzeuggebrauch, bzw. Risiko im Straßenverkehr. Dafür kann der Händler doch nichts.

Btw. ich hab schon mal innerhalb von 800 Metern über 5 Liter Kühlwasser auf der Straße verteilt. T-Stück im Kühlsystem gebrochen.

Themenstarteram 28. August 2011 um 18:14

Hallo

habe gar nicht gewusst das die vögel in den Motorenraum fliegen und dann den kühler kaputt machen !!!!

Das war schon vor dem kauf an dem kühler .

Nehme an Notpaste in den Kühler was nach einiger Zeit wirkung nachlässt und schon hat man die A-Karte.

 

am 28. August 2011 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von MBklaus

Hallo

 

habe gar nicht gewusst das die vögel in den Motorenraum fliegen und dann den kühler kaputt machen !!!!

 

Das war schon vor dem kauf an dem kühler .

 

Nehme an Notpaste in den Kühler was nach einiger Zeit wirkung nachlässt und schon hat man die A-Karte.

Ein defekter Kühler ist aber kein rechtlicher Grund das Fahrzeug wieder zurück zu geben. Unter Umständen wird dann der Küher getauscht. Das Problem hierbei ist die Beweislast ob der Mangel bereits vorhanden war oder erst entstanden ist.

 

http://...zlei-fuer-verkehrsrecht.de/.../gebrauchtwagenkauf.html

Einfach zurückgeben geht nicht.

Hast ja einen Kaufvertrag abgeschlossen!!!

Du hast aber eine Gewährleistung, sofern ein Händler (nicht bei Privat) Dir die Karre verkauft hat.

Du kannst und musst das m.E. sogar folgendes machen:

- Mängel dem Händler melden, (warum bislang nicht geschehen !!! ???)

- er MUSS die Mängel abstellen !!!!

- wenn er es nicht kann - aus welchen Gründen auch immer (hat max 3 Versuche),

hast Du das RECHT, vom Verkäufer die Rücknahme zu verlangen und Geld zurück fordern.

Alles , abzüglich eventueller Nutzung wegen Deiner gefahrenen km.

- Brauchst auch dort keinen anderen Wagen kaufen.

Wenn das 1. Gespräch nicht fruchtet, muss Du Dir wohl oder übel Hilfe holen. Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung.

-------------------

Nebenbei bemerkt: Ganz schön teure Finanzierung

Fahrzeugpreis 5600,00 euro

Restschuldversicherung 357,60

Sollzinsen 647,88

Bearbeitungsentgelt 178,73

Gesamtbetrag 6784,21

Also ich versteh so manches nicht - du wolltest doch das Auto oder?

Natürlich wolltest du ein Auto, bei welchem technisch keine gröberen Mängel bestehen und genau darauf hast du auch ein Recht (Stichwort Gewährleistung).

Da das Auto erst vor 3 Monaten gekauft wurde bist du auch noch in der glücklichen Lage, dass der Händler dir beweisen müsste, dass die Schäden nicht schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren - bei einem Leck im Kühlsystem wohl fast ein Ding der unmöglichkeit.

Meine ganz persönliche Meinung (und nein, das ist keine Rechtsberatung) ist da dann doch einfach, einen Termin beim Händler machen und dort die Mängel schildern, aufnehmen und schriftlich bestätigen lassen.

Dann soll der Händler einfach entsprechende Mängel fachgerecht reparieren und gut ists.

Wenn das nicht hinhauen will, dann kannst du noch immer zu nem Rechtsanwalt (oder zur Rechtsberatung beim ADAC - falls du dort Mitglied bist sollte eine Erstberatung sogar kostenlos sein - wenn du dir somit jetzt unsicher bist kannst du dich in diesem Fall natürlich auch sofort mal beraten lassen, wie du das am besten mit dem Händler geregelt bekommst).

Es kann halt schon mal passieren, dass auch bei so einem Gebrauchtwagen vom Händler was defekt war/ist, aber genau dafür gibts ja die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Finanzierung Auto nach 3 Monaten zurückgeben