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Finanzamt hält sich schadlos anhand der Mondpreise der Autoindustrie

Themenstarteram 17. Juli 2018 um 21:19

Mich würde interessieren, wie das Forum zu nachfolgendem Thema steht.

Die Autoindustrie baut seit Jahren Autos, die zu den aufgerufenen Listenpreisen nicht zu verkaufen sind. Die Käufer sind also nicht bereit den Listenpreis zu zahlen, weil die Autos nicht entsprechen!

Es gibt 30 Prozent und mehr Rabatt (auch bei deutschen Fabrikaten) auf die Listenpreise (also auf die von der Autoindustrie festgelegten Mondpreise). Wem das nicht reicht, bekommt Prämien draufgelegt, wobei 5.000 Euro keine Seltenheit ist.

Die Bundesregierung unternimmt nichts dagegen.

Nun zum eigentlichen Ärgernis:

Das Bundesministerium für Finanzen trägt diese "Verarsche" mit und legt den Listenpreis bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für den Arbeitnehmer zugrunde, obwohl das Fahrzeug viel "billiger" ist.

Beste Antwort im Thema

Das ist doch die absolute Schwachsinns-Diskussion.

Ein Hersteller hat das verdammte Recht, seinen Listenpreis nach Gusto festzulegen. Es wird ja niemand mit vorgehaltener Waffe gezwungen, gerade diesen einen PKW zu kaufen. Was geht es die Politik an, welche Preise der Hersteller eines Luxusartikels aufruft?

Natürlich muss das Finanzamt iirgendwo einen Anhaltspunkt setzen, nach dem es den Steuersatz berechnet. Listenpreis ist ein fixer Punkt, der ohne Wenn und Aber objektiv nachweisbar ist. Was soll also das Gejammere?

Es steht jedem Dienstwagen-Nutzer frei, ein Fahrtenbuch zu führen und somit die 1%-Regel zu umgehen. Was also geht es Staat und Politik an, wenn der Herr Dienstwagen-Nutzer zu doof oder zu faul ist, dieses zu führen? Ihr seid doch so mündige Bürger - dann trefft eben die enstprechenden Entscheidungen und jammert nicht nach Mutti´s Rockzipfel.

Überhaupt - man soll doch froh sein, einen Dienstwagen nutzen zu dürfen - da spart man nämlich Unmengen Geld im Vergleich zu der Anschaffung eines Privat-PKW. Aber nein, es ist ja immer noch nicht genug und der Schei...-Staat betrügt den bemitleidenswerten Bürger auch noch um die letzten sauer erarbeiteten Groschen

Es gab sowas schon mal - da wurden die Listenpreise festgelegt und es gab keine Rabatte. Da wurde vom Staat sehr umfassend durchregularisiert - nannte sich DDR. Aber das wollen wir ja auch nicht, ne? Das Leben besteht nicht nur aus Kaviarn und Sekt, manchmal muss auch Schitzel und Bier reichen. So was Profanes wie Brot und Wasser will ich den noblen Herrschaften nicht einmal zumuten - wobei 90% der Menschen sich ein Dutzend Löcher in den Ar... freuen würde, wenn sie wenigstens DAS regelmäßig hätten.

Probleme gibt´s :rolleyes:

Wenn ich frei sagen würde, was ich von diesem Gegreine halte, müsste ich mich selber verwarnen

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So, zweimal hat es nun weh getan. Ich würde empfehlen, Moderationshinweise nicht noch ins Lächerliche zu ziehen und die Entscheidung, was OT ist und/oder geschlossen wird, der Moderation zu überlassen.

Praxistipp: Es gibt keine Verpflichtung, sich an diesem Thread zu beteiligen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 5. August 2018 um 14:13:26 Uhr:

Ich hätte aber gern noch vorher meine Frage beantwortet wegen dem Leasing.

Schnell die Antwort: was soll da anders sein? 1%-Methode: Brutto-Listenpreis zählt. Fahrtenbuch-Methode: die echten angefallenen jährlichen Kosten zählen, also auch die Leasingrate.

am 5. August 2018 um 13:53

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. August 2018 um 14:46:09 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 5. August 2018 um 14:13:26 Uhr:

Ich hätte aber gern noch vorher meine Frage beantwortet wegen dem Leasing.

Schnell die Antwort: was soll da anders sein? 1%-Methode: Brutto-Listenpreis zählt. Fahrtenbuch-Methode: die echten angefallenen jährlichen Kosten zählen, also auch die Leasingrate.

Danke! Das deckt sich mit meiner Vermutung.

Wer also so denkt wie der TE, der kann ja,wie schon so oft hier geschrieben die Fahrtenbuch-Methode anwenden. Darum verstehe ich ebenfalls nicht warum ER so vehement seinen Standpunkt vertritt.

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 5. August 2018 um 13:07:12 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 5. August 2018 um 11:25:29 Uhr:

Wir schaffen die 1%-Regel ab, es werden nur noch nachgewiesen dienstlich entstandene Kosten steuerlich berücksichtigt, ....

Sorry, das ist nicht die Basis der Diskussion hier.

Diese Diskussion hat seit mind. 15 Seiten keine Basis.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 5. August 2018 um 16:32:18 Uhr:

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 5. August 2018 um 13:07:12 Uhr:

 

Sorry, das ist nicht die Basis der Diskussion hier.

Diese Diskussion hat seit mind. 15 Seiten keine Basis.

Aus dem Grund können wir uns doch endlich alle hier verabschieden, denn:

Zitat:

Praxistipp: Es gibt keine Verpflichtung, sich an diesem Thread zu beteiligen.

Den Rest noch viel Spaß mit "unser" Ulli...

am 5. August 2018 um 16:38

Ulli begreift es nicht. Wenn der Hersteller den Preis VORSCHREIBEN also grundsätzlich FESTLEGEN würde gäbe es wie beim Metzger nichts zu verhandeln.

Der Hersteller legt fest was er für ein Auto bekommen muss! Der Rest ist eine Preisempfehlung. Ansonsten *dürfte* der Händler garnichts rabattieren. Wenn die BLP hier in Deutschland höher sind dann wegen Ulli der so lange die Händler abklappert bis er seine 30% hat. Genau dieses Verhalten ist nämlich weltweit einzigartig. Selbst auf dem Bazar in istanbul wird nicht so geschachert wie in Deutschland beim Autokauf.

Themenstarteram 5. August 2018 um 19:37

Zitat:

@ceinsler schrieb am 5. August 2018 um 15:53:59 Uhr:

Wer also so denkt wie der TE, der kann ja,wie schon so oft hier geschrieben die Fahrtenbuch-Methode anwenden. Darum verstehe ich ebenfalls nicht warum ER so vehement seinen Standpunkt vertritt.

Ich möchte den Aufwand nicht haben, der erforderlich ist, ein Fahrtenbuch zu führen.

Die 1 Prozent- Regelung ist doch viel eleganter.

Themenstarteram 5. August 2018 um 19:44

Zitat:

@Trets2 schrieb am 5. August 2018 um 18:38:54 Uhr:

Wenn die BLP hier in Deutschland höher sind dann wegen Ulli der so lange die Händler abklappert bis er seine 30% hat. Genau dieses Verhalten ist nämlich weltweit einzigartig.

Keine Bange, der Uli muss nicht herumlaufen. Die Preisverhandlungen macht der Chef persönlich!

Außerdem, wer forciert denn diese extremen Nachlässe. Doch wohl die Hersteller selber. Ständig gibt es Prämien, wobei 5.000 Euro nicht selten sind.

Die Hersteller wissen halt von der Kompetenz der Käufer. Die lassen sich nicht einfach alles andrehen.

Die Hersteller haben sich das selber eingebrockt. Jetzt ist nicht nur der Listenmondpreis dahin, bald ist auch die Glaubwürdigkeit der Hersteller futsch.

So einfach ist das!

Gruß

Ulicruiser

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 5. August 2018 um 21:37:38 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 5. August 2018 um 15:53:59 Uhr:

Wer also so denkt wie der TE, der kann ja,wie schon so oft hier geschrieben die Fahrtenbuch-Methode anwenden. Darum verstehe ich ebenfalls nicht warum ER so vehement seinen Standpunkt vertritt.

Ich möchte den Aufwand nicht haben, der erforderlich ist, ein Fahrtenbuch zu führen.

Die 1 Prozent- Regelung ist doch viel eleganter.

Elegant war schon immer teurer ;) Was dem natürlich widerspricht. Weil es eben die ungeschickte Variante ist! Es bleibt die faule Variante!

@TE

Du kannst gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und gegen den Widerspruchsbescheid Klage erheben. Das "ich-will-aber-Argument" spielt beim Finanzgericht eine große Rolle. Es wäre toll, wenn Du dann hier vpm Ausgang berichten würdest. Das hätte dann auch Nutzwert für andere.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 5. August 2018 um 22:10:29 Uhr:

 

Elegant war schon immer teurer ;) Was dem natürlich widerspricht. Weil es eben die ungeschickte Variante ist! Es bleibt die faule Variante!

Naja so pauschal halt doch nicht, wenn ich meinen Firmenwagen hauptsächlich größtenteils privat nutze bin ich mit der 1% Regel besser dran.

Kommt halt immer auf die Situation an, unter anderem auch ob man Arbeitnehmer ist der einen Dienstwagen bekommt, oder aber ob man als Selbständiger seine Firmenwagen eben individuell nutzt :):)

Themenstarteram 6. August 2018 um 13:01

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2018 um 01:46:06 Uhr:

@TE

Du kannst gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und gegen den Widerspruchsbescheid Klage erheben. Das "ich-will-aber-Argument" spielt beim Finanzgericht eine große Rolle. Es wäre toll, wenn Du dann hier vpm Ausgang berichten würdest. Das hätte dann auch Nutzwert für andere.

Das ist mein Plan.

Gruß

Ulicruiser

Zitat:

@UliCruiser schrieb am 6. August 2018 um 15:01:29 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2018 um 01:46:06 Uhr:

@TE

Du kannst gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und gegen den Widerspruchsbescheid Klage erheben. Das "ich-will-aber-Argument" spielt beim Finanzgericht eine große Rolle. Es wäre toll, wenn Du dann hier vpm Ausgang berichten würdest. Das hätte dann auch Nutzwert für andere.

Das ist mein Plan.

Gruß

Ulicruiser

Wunderbar. Da soweit vorläufig alles geklärt ist, schließe ich an dieser Stelle und eröffne zu gegebener Zeit dann wieder, damit den aktuellen Stand der Dinge posten kannst.

Gruß

BMWRider

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