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Fiktiver Umzug fürs Wunschkennzeichen?

Themenstarteram 6. August 2015 um 5:02

Hallo zusammen,

mich beschäftigt eine Frage und ich will euch folgendes fiktives Beispiel vorstellen.

Person A wohnt derzeit in Hamburg, zieht aber wieder zurück nach Hessen. Sie hatte früher als Wunschkennzeichen F-xx.

Nun zieht sie aus diversen Gründen nach MTK und müsste dort ihr Auto anmelden, sie will HH nicht mehr haben, aber auch nicht MTK.

Nun kam die Idee, sich erstmal bei einem Freund anzumelden / umzumelden, der in F wohnt. Sie bekommt ihr Wunschkennzeichen und meldet sich einen Monat später in MTK um, darf aber ihr F Kennzeichen behalten (ist ja inzwischen möglich

Rechtlich ist das doch möglich und strafbar auch nicht, oder?

Von den zusätzlichen Kosten abgesehen, die sind der Person egal.

Was denkt ihr?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Für mich ist das Quatsch denn es ist nur ein Nummernschid.

Aber wenn es der Person so wichtig ist soll Sie es machen.

Seelze 01

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dann muss es wohl eine Änderung gegeben haben. Ich habe das legal über die Zweitwohnung mal gemacht, ist aber schon etwas her. Bist du so nett und suchst mal die passende Hausnummer dazu raus?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2015 um 23:11:35 Uhr:

Bist du so nett und suchst mal die passende Hausnummer dazu raus?

Änderung ab 01.03.2007, also gerade mal 8 Jahre her. :p

Und hier auch mal eine "Hausnummer":

Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen nun ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig; eine Zulassung am Zweitwohnsitz wegen einer günstigeren Regionalklasse ist nicht möglich.

bin katholisch, denke also in größeren Zeiträumen :D:D:D

im Ernst, das war Anfang der 90'ger. Soeben tritt die Erkenntnis ein, wie lange das nun wieder her ist. Morgen buddel ich mir schon mal ein Loch und leg mich probehalber rein.:)

Grüße

Auch wenn ich die Schaufel schon mal hingestellt habe, ein Gedanke kam mir dann aber doch noch. Wenn TE ein Hobby mit dem Bedarf eines fahrbaren Untersatzes hat, das steuerrechtlich als Liebhaberei unbeachtlich sein darf, könnte das ein Gewerbebetrieb sein, den man als solches gewerberechtlich anmelden könnte und zwar dort, wo der Gewerbesitz wäre. Der "Firmenwagen" könnte dann auf diesen Gewerbesitz angemeldet werden. Lohnsteuermäßig wäre es irrelevant, weil es Liebhaberei wäre, also keine Absetzung in Frage käme. Solange keine Umsätze erfolgen (Nullmeldung), müsste das doch unproblematisch sein. So bekommt er das gewünschte Kennzeichen und kann es bei der folgenden Ummeldung auf ihn als private Person behalten. Seht ihr da einen Fallstrick?

Grüße

bevor man einen fiktiven Gewerbesitz errichtet dürfte die Verlegung des fiktiven Erstwohnsitzes wesentlich einfacher sein.

am 7. August 2015 um 8:35

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2015 um 01:16:30 Uhr:

Der "Firmenwagen" könnte dann auf diesen Gewerbesitz angemeldet werden.

Was der Hauptwohnsitz des "Unternehmers" ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2015 um 09:11:59 Uhr:

bevor man einen fiktiven Gewerbesitz errichtet dürfte die Verlegung des fiktiven Erstwohnsitzes wesentlich einfacher sein.

@Kai R.: stimmt schon, aber es ging dem TE um die Frage der Legalität. Der nur fiktive Erstwohnsitz wäre eine OWi. Das Gewerbe könnte man ja daneben temporär errichten, ohne dass das tatbestandlich wird.

@dramaking: das kann und darf auseinander fallen. Unternehmen können auf jeden x-beliebigen Firmensitz und Niederlassung ihre Fahrzeuge anmelden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2015 um 11:40:21 Uhr:

@dramaking: das kann und darf auseinander fallen. Unternehmen können auf jeden x-beliebigen Firmensitz und Niederlassung ihre Fahrzeuge anmelden.

:confused: Also auch hier keine Ahnung :rolleyes:

Zitat:

@Dramaking schrieb am 7. August 2015 um 12:01:58 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2015 um 11:40:21 Uhr:

@dramaking: das kann und darf auseinander fallen. Unternehmen können auf jeden x-beliebigen Firmensitz und Niederlassung ihre Fahrzeuge anmelden.

:confused: Also auch hier keine Ahnung :rolleyes:

Ich bitte als Mod um Sachlichkeit und als User um eine vllt für alle erhellende Antwort.

 

Danke und Gruß

BMWRider

selbst gelöscht, weil überschnitten, danke

Im Gewerberecht selbst nachlesen.

Wenn ich es vereinfacht darstelle, damit es auch Laien verstehen, werden mir doch nur wieder Ungenauigkeiten vorgeworfen, und für das Spiel stehe ich nicht zur Verfügung.

Der Bereich mit Niederlassung, Zweigstellen, Filialen, ... was das alles ist, welches "Stammhaus" dafür notwendig ist, usw.

Bedauerlich, aber o.k.. Für Fragen der Anmeldung gibt's die FahrzeugzulassungsVO. Siggi1803 war oben schon mal so freundlich, den § 46 Abs. 2 FZV herauszusuchen. Den versteht auch der Laie wenn er ihn liest. Danach kann ein Gewerbetreibender seine Fahrzeuge auf den Sitz des Betriebes und der Niederlassungen anmelden. Einen solchen Betriebssitz zu errichten, ist keine große Hürde aber natürlich mit etwas Aufwand verbunden, der durchaus leistbar ist. In Berlin kann man sich (z.B. in Gewerbezentren) einen Schreibtisch mit Rollcontainer als Betriebssitz anmieten (geht so ab 50,-€/mtl. los). Ob das Wunschkennzeichen dem TE diesen Aufwand wert ist, das muss er natürlich selbst entscheiden.;)

Grüße

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2015 um 13:51:53 Uhr:

Danach kann ein Gewerbetreibender seine Fahrzeuge auf den Sitz des Betriebes und der Niederlassungen anmelden.

Erkläre nicht, was das Tolle an einer Niederlassung ist, sondern erkläre, wie man eine Niederlassung gründen kann, wenn die Rechtsform des Mutterhauses nur eine Filiale ermöglicht.

Was man sich wo auch immer für kleines Geld mieten kann, ist für die Rechtsform eines Einzelunternehmens nur eine Postanschrift und kein Unternehmenssitz.

@dramaking: Dein Tonfall lässt Luft nach oben und ist unveranlasst. :rolleyes:

Deine Frage stellt sich gar nicht. Ich glaube jedoch zu verstehen, wo Dein Problem liegt. Du hast da Konzernstrukturen vor Augen und irgendwelche anrüchigen Praktiken. Es geht auch eine Spur kleiner, denn das hat mit der diskutierten Idee eines temporären Kleingewerbes nicht grad was zu tun. Ich meine mit o.g. nicht irgendeine bloße "Briefkastenfirma". Wenn man sich im Gewerbezentrum mit so einem Rollcontainer-Schreibtischplatz einmietet, dann hat man dort real einen Schreibtisch in einem Großraumbüro (der kann wechseln, aber Telefon usw. wird dahin durchgestellt) und kann dort seiner Arbeit nachgehen. So haben in Berlin viele startup's angefangen. Für einen Einzelunternehmer ist das sehr wohl ein Betriebssitz. Da ist auch nichts Unanständiges dabel. Dort gibt es Flexibilät auch in der Fläche (wenn der Betrieb wächst, vom Rollcontainer bis zu x100m²). Du kannst es im Netz einfach recherchieren. Machen kann man Gleiches auch durch Anmietung eines Schreibtischs bei wem auch immer.

Grüße

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