Fiktive Abrechnung - Verbringungskosten lt. Rechnung
Hallo,
ich hoffe jemand hat einen ähnlichen Fall gehabt oder kann eine gute Einschätzung abgeben, da ich trotz intensiver Suche zu genau diesem Punkt nichts gefunden habe:
Kurzfassung:
- Unverschuldeter Unfall, Unfallgegner ist unbetritten 100%ig Schuld.
- Gutachten erstellt.
- Fiktive Abrechnung: Komplette Summe wurde erstatten, natürlich ohne Umsatzsteuer.
- Einbehalten wurden 90€ für die Verbringungskosten zur Lackiererei.
Der Wagen wurde trotzdem repariert und die Rechnung wurde bei der Versicherung eingereicht.
- Die Umsatzsteuer dieser Rechnung wurde nun auch erstattet.
- Die realen Verbringungskosten wurden mit 30€ auf der Rechnung berechnet.
Die Versicherung hat die Verbringunskosten jetzt mit 30€ anstatt 90€ (lt. Gutachten) erstattet.
Ist das korrekt oder muss die Abrechnung lt. fiktiver Abrechnung erfolgen?
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Also ganz ehrlich Delle, deine Kompetenz in allen ehren, aber wirklich was beigetragen hast du durch deinen kleinen Wutausbruch auch nicht, denn auch vorher wurde schon alles gesagt.
Ich habe mir nochmal die Antworten der User durchgelesen, und dort kam unterm Strich die gleiche Aussage wie von dir. Der TE behauptete, es gibt einen generellen Anspruch auf Verbrinungskosten bei fiktiver Abrechnungen - dem wurde schon auf der 1. Seite widersprochen.
Nett ist auch, dass der TE immer weiter nach einer "qualifizierten" Antwort fragt. Qualifiziert ist die Antwort wohl erst dann, wenn sie auch seinen Vorstellungen entspricht?
Du hast mich noch nicht wütend erlebt.
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob hier ein User unter Zuhilfenahme von Tante Googel "widerspricht", oder ob er das aus eigener sach- und Fachkunde auch begründen kann.
Ich kann das.
Wer hier in diesem Fred außer Twelf noch?
Du ?
oder wer ?
Möchtes du das Thema hier mit mir ausdiskutieren?
Nur zu.
Und wenn wir schon dabei sind, dann können wir auch gern diesen Nonsens vorn dir hier weiter erörtern.
Du kannst von Glück reden, dass die Versicheurng dir nicht nachträglich auch noch die Reparaturkosten gekürzt hat. Sei doch froh, deine Taktik das "maximale" aus dem Unfall rauszuholen hat doch, bis auf die lächerlichen 60 €, geklappt.
Hast du oder wer auch immer noch Fragen zum Thema, nur zu, beantworte ich gern.....🙂
42 Antworten
Bei einer fiktiven Abrechnung gibt es keine mwst zurück.
Da wurde die dann was falsches erzählt
Bei einer fiktiven Abrechnung bekommst du die Summe aus dem Gutachten ausgezahlt ganz egal ob du reparieren lässt oder nicht . Rechnungen einreichen fällt dann aus wenn nicht nach Gutachten repariert wurde.
Ah okey na dann werde ich die HUK nochmal kontaktieren, nachdem was die mir da erzählt haben.
Warum schlafende Hunde wecken?
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 8. Februar 2025 um 16:55:02 Uhr:
Rechnungen einreichen fällt dann aus wenn nicht nach Gutachten repariert wurde.
Jein.
Grundsätzlich kann man auch einen abweichenden Reparaturweg konkret abrechnen, oder z.B. abweichende Verrechnungssätze.
Allerdings wird die Versicherung sehr genau hinschauen, wenn sie am Ende mehr bezahlen soll als im Gutachten steht 😉
(und generell werden inzwischen immer öfter auch Werkstattrechnungen durch die Kürzungsmaschine gedreht...)
Aber wenn man Rechnungen einreichen will muss man halt vollständig von der fiktiven auf die konkrete Abrechnung wechseln. Mischen geht nicht (mehr).
Ähnliche Themen
Kurzes Zwischenupdate, die Versicherung kürzte die Achseinstellung und Kugelgelenk da kein Protokoll vorlag.
Habe dann nach Tel Rückruf das Protokoll Eingangsvermessung samt Rechnung eingereicht.
Komischerweise stand im Gutachten bereits ein Posten mit Eingangsvermessung drin mit 66€ die wurden in der Regulierung auch anerkannt.
Die Rechnung wurde nun jetzt auch nochmal hinzugerechnet brutto 79€. Hat wahrscheinlich alles der Tel Mitarbeiter Recht schnell im Nachgang gemacht und erneut zugesandt.
Würde ich das dadurch nicht ungerechtfertigterweise doppelt ausgezahlt bekommen??
Der Rest der gekürzten Summe wird geprüft also Fahrwerkvermessung Achseinstellung kugelgelenk
231€ 43€ 73€
Bzgl MwSt habe ich aber explizit nochmal gefragt und auch gesagt es wird nur lackiert dann sagte mir der Mitarbeiter das dann die MwSt der Rechnung an mich erstattet wird. Also die 19% der gesamten Rechnung.
Wie gesagt es wird keine mwst ausbezahlt, wirst du am Ende auch merken das da nichts kommt
Aber bitte auch dann hier Bescheid geben wenn sie doch ausgezahlt wird 😉
Mach ich. Wagen ist nun repariert und Rechnung an HUK gesendet.
Die eingangsachsvermessung habe ich übrigens komplett bereits ersetzt bekommen. Ca 80€.
Was ist eigentlich wenn im Gutachten 3 Tage Reperaturzeit angegeben wurden es aber 5 gedauert hat, steht auch so in der Rechnung. Werde dann auch berichten ob sie so kulant waren
So Update, es wurden nur 3 Tage gewährt obwohl 5 Tage drin und die Summe pro Tag wurde von 43 auf 38 Euro gesenkt.
Aber die MwSt der Rechnung des Lackierers wurde auch übernommen und wird ausgezahlt.
Wie gesagt bei einer fiktiven Abrechnung eigentlich unmöglich
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 18. Februar 2025 um 21:51:28 Uhr:
Wie gesagt bei einer fiktiven Abrechnung eigentlich unmöglich
Kein Plan aber ich habe es erstattet bekommen. + Die weiteren 3 Tage nach ner Beschwerde. Naja die MwSt war nicht Recht hoch. Hab es ziemlich günstig reparieren lassen.
Warum weitere 3 Tage? Müssten eigentlich weitere 2 Tage gewesensein.
(5 minus 3)
Interessant: Deine Erfahrung deckt sich mal so gar nicht mit den sonstigen Berichten hier.
(HUK verweigert Zahlungen, kürzt unberechtigt und verschleppt, ohne Anwalt und Klageandrohungen geht schon mal gar nichts, usw.)
Bei Dir ging das also ohne Anwalt durch und Deine telefonische oder schriftliche Beschwerde genügte um noch den Nachschlag beim NA zu bekommen? Erstaunlicherweise haben die dann sogar mehr gezahlt als im Gutachten stand. Statt 3 Tage NA wie im GA veranschlagt, sogar 5 Tage.
Dabei ist das ja genau genommen nicht das Problem der Versicherung wenn die Werke nicht zu Potte kommt.
Zitat:@Pauliese schrieb am 20. Februar 2025 um 08:52:57 Uhr:
Zitat:
Warum weitere 3 Tage? Müssten eigentlich weitere 2 Tage gewesensein.(5 minus 3)Interessant: Deine Erfahrung deckt sich mal so gar nicht mit den sonstigen Berichten hier. (HUK verweigert Zahlungen, kürzt unberechtigt und verschleppt, ohne Anwalt und Klageandrohungen geht schon mal gar nichts, usw.) Bei Dir ging das also ohne Anwalt durch und Deine telefonische oder schriftliche Beschwerde genügte um noch den Nachschlag beim NA zu bekommen? Erstaunlicherweise haben die dann sogar mehr gezahlt als im Gutachten stand. Statt 3 Tage NA wie im GA veranschlagt, sogar 5 Tage.Dabei ist das ja genau genommen nicht das Problem der Versicherung wenn die Werke nicht zu Potte kommt.
Fehler meinerseits. Er war von Montag bis Samstag drin also 6 Tage. Aber auch nur weil der Lackierer andere Aufträge hatte. Sollte 3 bekommen und noch dazu eine Kürzung von 43€ pro Tag auf 38€ pro Tag, habe dann mit Anwalt und Ombudsmann gedroht in einer Beschwerde Mail und das das dann mehr Kosten verursacht. Nächsten Tag angerufen Druck gemacht, und dann Kam auch der Rest aus Kulanz und eine kurze Erklärung per PDF etc. Ich muss aber auch sagen das ich ein sehr "nerviger" Mensch bei sowas bin und die Firma regelrecht aus allen Seiten bombardiere ?? habe nach jeder Einreichung sofort immer angerufen und die Bearbeitung eskalieren lassen.
Verbringungskosten haben sie gestrichen und irgendeine Position mit 40€ und etwas mit 60 Euro da man es wiederverwenden kann also insgesamt 300€ das hab ich akzeptiert aber die Kürzungen danach nicht mehr.
Sie haben sogar eine Wertminderung einfach so laut Gutachten von 180€ akzeptiert obwohl Auto 6,5 Jahre alt.
Die haben auch die MwSt des Lackierers gezahlt und auch die achsvermessungsrechnung komplett obwohl das im Gutachten aufgeführt war und eigentlich auch damit dann bezahlt wurde ?? naja hab jetzt mein Geld und den Wagen reparieren lassen, für mich ist das ganz gut ausgegangen ???