ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung, Teil 2

Fiktive Abrechnung, Teil 2

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 13:04

Hallöchen zusammen,

leider wurde mein Thread geschlossen weil sich dort andere User in die Haare gekriegt haben und sich unsachlich unterhalten haben, deswegen mache ich nochmal einen Thread auf und bitte alle, möglichst sachlich zu bleiben, vor allem ohne Beleidigungen, sonst wird mein Thread wieder ganz schnell dicht gemacht. :-)

 

Also, es ereignete sich am 6.12.2013 ein Unfall, mir fuhr jemand in die hintere Türe rechts. Unfallgegner war schuld, steht auch so im Polizeibericht. Nun ist mein Auto aber knapp 14 Jahre alt und ich finde nicht, dass es ökonomisch ist, die Türe zu ersetzen.

Also habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, am Telefon wurde der Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert meines Autos direkt geschätzt (ca. 1500-2000€) und mir wurde gesagt, dass bis ungefähr 1.500€ ein KVA von einer Werkstatt reicht.

Also habe ich einen Urlaubstag genommen und bin zu Renault gefahren, habe einen KVA erhalten und dieser beläuft sich auf ca. 1517€, ohne Mwst. sind es 1275€, was ja der Betrag wäre, den man mir auszahlen müsste wenn ich keine Reparatur möchte. Nun habe ich dies der Versicherung mitgeteilt und als Antwort kam dann auf einmal, dass man ja einen KFZ-Sachverständigen haben möchte.

Sind das gängige Vorgehensweisen? Ich mein, wenn ich jetzt einen unabhängigen Sachverständigen hinzu ziehe, kostet der ja bestimmt auch nochmal 200-300€. Im Endeffekt wird der wohl auch ca. die selbe Summe feststellen. Im Endeffekt müssen die dann den Sachverständingen auch noch zahlen.

Darf man im Zweifelsfall verhandeln, ala, "Zahlen Sie mir halt nur 1000€ aus und ich erspar mir den Stress mit weiteren Terminen usw."?

Desweiteren habe ich noch eine Frage: Von der DirectLine wurde mir dann angeboten, dass sie einen Sachverständigen schicken, immer wieder liest man aber, dass man einen unabhängigen Sachverständigen, was natürlich mit mehr Aufwand verbunden ist, konsultieren sollte, da die Versicherungs-Sachverständiger meist parteiisch handeln. Ist das so? Gibts da Erfahrungen bei speziell dieser Versicherung?

Ähnliche Themen
24 Antworten

Hallo Marius,

wenn der GA die Börse genutzt hat, um überhaupt ein Angebot zu bekommen und auch nur den regionalen Markt beachtet hat, ist das schon O.K..

Passieren wird weiter nichts, Du willst das Auto ja behalten. Kannst aber auch für € 75,- an den Bieter verkaufen.:D

MfG

am 13. Januar 2014 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

das bedeutet, dass Du Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten hast. Abzüge davon dürfen nicht gemacht werden.

Doch, drüfen sie, wenn es vertraglich vereinbart ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

das bedeutet, dass Du Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten hast. Abzüge davon dürfen nicht gemacht werden.

Doch, drüfen sie, wenn es vertraglich vereinbart ist. ;)

nö..., dürfen Sie nicht. Weil hier gar nix vertraglich vereinbahrt ist.

 

Das hier ist nämlich ein sogenannter Haftpflichtschaden......:p:D

am 13. Januar 2014 um 21:26

Stimmt. Hab ich übersehen.

Dachte die ziehen ihm noch die SB ab :D

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 21:43

Das wäre was: Haftpflicht mit Selbstbeteiligung für den Geschädigten wenn der Verursacher das so mit seiner Versicherung abgeschlossen hätte... :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Doch, drüfen sie, wenn es vertraglich vereinbart ist. ;)

nö..., dürfen Sie nicht. Weil hier gar nix vertraglich vereinbahrt ist.

Das hier ist nämlich ein sogenannter Haftpflichtschaden......:p:D

Doch dürfen sie, wenn Positionen gefordert werden, die zur Schadensbehebung nicht erforderlich iSv § 249 BGB sind.

Nur die gibt es nämlich beim sogenannten Haftpflichtschaden ersetzt. :p

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

nö..., dürfen Sie nicht. Weil hier gar nix vertraglich vereinbahrt ist.

Das hier ist nämlich ein sogenannter Haftpflichtschaden......:p:D

Doch dürfen sie, wenn Positionen gefordert werden, die zur Schadensbehebung nicht erforderlich iSv § 249 BGB sind.

Nur die gibt es nämlich beim sogenannten Haftpflichtschaden ersetzt. :p

Na gut, aber hier in diesem konkreten Fall ist alles aufgeführte im Gutachten bzw. im KVA erforderlich: Material, Ersatzteile und Stundenlohn. :-) Wenn man eins weglässt, ist die Türe nicht montiert oder sieht nicht so aus wie sie soll.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Doch dürfen sie, wenn Positionen gefordert werden, die zur Schadensbehebung nicht erforderlich iSv § 249 BGB sind.

Nur die gibt es nämlich beim sogenannten Haftpflichtschaden ersetzt. :p

sofort verklagen die Brut.........

 

 

 

:D

am 14. Januar 2014 um 10:44

Wen? Den Gutachter? ;)

Themenstarteram 16. Januar 2014 um 18:53

So, die Directline hat mir heute die Abrechnung zugeschickt. Es werden die Kosten übernommen, die der Gutachter als Reparaturkosten netto angesetzt hat (sind allerdings schon knapp 100€ weniger, als die Fachwerkstatt angegeben hatte).

Ganz schön blöd, im Endeffekt wären sie mit dem KVA fast 400€ billiger weggekommen.

Natürlich haben Sie meine Anfrage bezüglich der Unkostenpauschale und der Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag einfach mal geflissentlich ignoriert, aber da hab ich mich natürlich direkt gemeldet. ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung, Teil 2