fiktive Abrechnung nach Unfall - was kann noch zusätzlich geltend gemacht werden?

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall und nun noch Fragen zur fiktiven Abrechnung.

Es wurde ein Gutachten angefertigt mit ca. 1400,- zzgl. Mwst. Ich kann mit dem Schaden leben und möchte das Fzg selbst bzw. gar nicht reparieren.
Dass die Mwst. bei der fiktiven Abrechnung nicht erstattet wird ist klar. Verbringungskosten sind im Gutachten auch nicht enthalten, somit dürfte hier eigentlich nichts mehr gekürzt werden, oder?

Was mich nun an dieser Stelle interessiert und wozu ich auch bei der Suche nichts gefunden habe ist, ob noch andere Anspruche bei der Versicherung das Verursachers geltend gemacht werden können, z.B. Pauschalen für Telefon/Post, Reinigungskosten des Fzg zum Erstellen des Gutachtens, Fahrtkosten zum Gutachter, etc.

Für Tipps, Hinweise und Erfahrungsberichte Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wvn
Eine Kürzung muss man ja nicht akzeptieren (nur dann bitte den Scheck der Versicherung nicht einreichen).
 
Zur Not einfach noch mal an den Gutachter wenden. Ein UNABHÄNGIGER Gutachter sollte wissen was da zu machen ist.

Doch, den Scheck kann man ruhig einreichen (was man hat, dass hat man....😁). Man sollte aber der Versicherung miteilen, dass man diesen Betrag als Akontozahlung ansieht.

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danke

bitte

Entschuldigung 😛

Macht nix ... 😛

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