Fiktive Abrechnug des Schadens nach Diebstahl...?

Moin,

folgender Sachverhalt, mir haben sie vor ca. 5 Wochen meine Elektrochrom Spiegelglässer in der Halloween Nacht am Fahrzeug abmontiert, sprich entwendet...😠

Auto stand an der Straße und die Spigel waren angeklappt...
Ich komme am nächsten Morgen zu meinem Fahrzeug und sehe beim einsteigen nur noch, dass dort ein paar Drähte aus meinem Siegelgehäusen hängen...🙁...😠

"Tolle Wurst" dachte ich, jetzt hat es dich auch erwischt.Naja, dann ab zu Audi und mich erkundigt, was 2x neue Spiegelgläser für meinen Dicken kosten, nachdem ich dann kurzeitig "Schnappatmung" nach der Preisansage von €577,- 😰... bekommen habe, ließ ich mir einen Kostenvoranschlag geben und reichten diesen bei meiner Versicherung, mit der Bitte um eine fiktive Abrechnung ein, da ich es nicht einsehe für ein 14j altes Auto 2x Speigelgläser für fast €600,- zu kaufen.Parallel dazu noch ab zur Polizei und Anzeige erstattet...

In der Zwischenzeit habe ich mir (damit das Fahrzeug Verkehrtauglich ist) 2x gebrauchte defekte E-Chrom Spiegelgläser aus der Bucht beschafft und diese montiert.Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung das sie diesen Diebstahlschaden Aufgrund von Beeinträchtigung der Verkehrsicherheit NICHT fiktiv abrechen können/wollen, da ihnen die Orgialrechnung fehlt/sprich ich diese enreichen soll...😕

Frage daher, darf man mir diese Art der fiktiven Abrechnung mit dem obigen Hinweis verweigern, obwohl ein Schaden vorliegt und dieser laut Vertrag auch abgedeckt ist.Ein Anspruch auf eine fiktive Abrechnung bei einem Schaden besteht ja schon, sprich muss ich jetzt unbedingt eine Orginalrechnung in Höhe von €577,- vorlegen.Ich meine das Fahrzeug verfügt über diese Art der Sonderausstattung und bei einem Schaden ist diese ja mit versichert, aber bin ich verpflichtet eine gleichwertige Anschaffung wieder zu tätigen, nur damit ich den Schaden in voller Höhe ersetzt bekomme...😕

Das Auto ist mittlerweile 14j alt und ich bin mir sehr unsicher, ob ich dort für fast €600,- 2x Spiegelgläser kaufen möchte.Oder anderherum gefragt, muss ich dieselben Gläser wieder besorgen nur damit mir die volle Schadenshöhe ersetzt wird...?

Danke...🙂

Gruß Bär

Beste Antwort im Thema

Deine Begründung, den Schaden fiktiv abrechnen zu wollen, ist fadenscheinig. Du siehst nicht ein, deiner Werkstatt für die Wiederherstellung 600 Euro zu bezahlen, erwartest aber gleichzeitig, dass deine Versicherung eben diese 600 Euro auf dein Konto überweisen soll.

Warum schreibst du nicht wenigsten hier im Forum deine wahren Beweggründe. Ist doch eh anonym und kommt bei den Usern möglicherweise besser an.

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Zitat:

@Lalelubär schrieb am 13. Dezember 2015 um 09:30:57 Uhr:



Zitat:

@Norbert5 schrieb am 12. Dezember 2015 um 22:23:36 Uhr:



Ob das zulässig ist entscheidet im Zweifelsfalle ein Gericht.
BTW, ich arbeite auch im Schaden und kann bei dem Beitrag von Germania nichts finden, was gegen Deine Person gerichtet ist.
Da du ja auch im Schaden arbeitest, wie wird es denn bei euch gehandhabt, sprich kommt sowas ebenfalls vor das auf Rechnungen der Widerbeschaffungsbetrag "geschwärzt" ist?
Denn meist bekommt sowas ja nen negativen Anhaftung.Und da Versicherungen ja meist reichlich Erfinderisch darin sind Gründe zu finden, um Schäden nicht regulieren zu müssen oder gar Kürzungen auf eigen Faust vornehmen, wollte ich mich eben erkundigen, ob sowas zulässig ist.Und da hier soviele Versicherungsexperten unterwegs sind, wäre es Klasse wenn mir der ein oder andere dazu etwas schreiben könnte...

Btw. Ob Du darin nun etwas findest, was gegen meine Person gerichtet war oder nicht, mag ja einer unterschiedlichen Auffassung vorrausgehen.Ich finde es hingegen absolut unpassend und vorallem nicht Zielführend für das eigendliche Thema hier, sprich mit solchen Beiträgen eine Art von "Generalverdacht" zu erzeugen.Ich hoffe das Thema ist damit jetzt geklärt ...

@Cokefreak
Genau das werde ich als erste einmal tun, vielen Dank...🙂

Also erst einmal habe ich nie gesagt, dass Du den Wi

e

derbeschaffungswert schwärzen kannst, sondern den Rechnungsbetrag.

So wie Du meinen Berufsstand verurteilst, könnte ich mich im Übrigen genauso auf den Schlipps getreten fühlen. Glaubst Du einem Bearbeiter freut es, wenn er von oben teilweise sinnfreie Anweisungen bekommt?
Er erhält auch keine Provisionen für ersparte Ausgaben.
So, das musste ich auch mal loswerden.
Ich bin jetzt raus.

Lass Dir doch vom Versicherer zeigen, wo dieser Passus in Deinen AKB steht... Hier wäre ja auch eine fiktive Abrechnung in der Vollkasko grenzwertig, sobald ein Scheinwerfer beschädigt ist...

Deine Begründung, den Schaden fiktiv abrechnen zu wollen, ist fadenscheinig. Du siehst nicht ein, deiner Werkstatt für die Wiederherstellung 600 Euro zu bezahlen, erwartest aber gleichzeitig, dass deine Versicherung eben diese 600 Euro auf dein Konto überweisen soll.

Warum schreibst du nicht wenigsten hier im Forum deine wahren Beweggründe. Ist doch eh anonym und kommt bei den Usern möglicherweise besser an.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 13. Dezember 2015 um 11:14:45 Uhr:


Deine Begründung, den Schaden fiktiv abrechnen zu wollen, ist fadenscheinig. Du siehst nicht ein, deiner Werkstatt für die Wiederherstellung 600 Euro zu bezahlen, erwartest aber gleichzeitig, dass deine Versicherung eben diese 600 Euro auf dein Konto überweisen soll.

Warum schreibst du nicht wenigsten hier im Forum deine wahren Beweggründe. Ist doch eh anonym und kommt bei den Usern möglicherweise besser an.

Kann Dir nur voll zustimmen.

Einerseits reagiert der TE auf Bemerkungen sehr empfindlich, andererseits beim Austeilen bei weitem nicht so.

Hier sein Zitat aus dem Thread "Welcher Automobilclub???...."

"Ich bin durch mit ACE, ADAC, AvD & Co...denn alles Banditen, M*** und Halsbschneider und bescheissen tun sie auch noch wenn es darum geht sich in der Öffendlichkeit zu präsentieren..."

Jetzt bin ich aber endgültig weg.

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Mir schmeckt die Geschichte nicht.
Zu Halloween ziehen kaum Diebesbanden, dafür aber umso mehr Vandalen durch die Gegend.
Die beschädigen Sachen, nehmen die aber nicht mit.
Da kommen aus eigener Kenntnis viele Geschädigte auf den Gedanken, die beschädigten aber noch vorhandenen Teile verschwinden zu lassen, damit die TK und nicht die VK reguliert.

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 13. Dezember 2015 um 09:42:46 Uhr:



Also erst einmal habe ich nie gesagt, dass Du den Wiederbeschaffungswert schwärzen kannst, sondern den Rechnungsbetrag.

So wie Du meinen Berufsstand verurteilst, könnte ich mich im Übrigen genauso auf den Schlipps getreten fühlen. Glaubst Du einem Bearbeiter freut es, wenn er von oben teilweise sinnfreie Anweisungen bekommt?
Er erhält auch keine Provisionen für ersparte Ausgaben.
So, das musste ich auch mal loswerden.
Ich bin jetzt raus.

Ich stelle aber deinen Berufstand nicht unter "Generalverdacht" das ist der große Unterschied.

Und es ist mir auch egal, ob ihr für etwas Provisionen u.s.w erhaltet. Allerdings es ist nicht gerade Sachdienlich zu einem Thema, dass man hier indirekt versucht die Leute unter einen "Generalverdacht" zu stellen, indem man als Berufskenner seine schlechten Erfahrungen mit anderen Versicherungsnehmern postet.Ich möchte einfach nur eine unvoreingenommene Beurteilung der Sachlage habe, sprich wie sich der weitere Verlauf darstellt und welche Möglichkeiten bestehen.Desweiteren brauchst du auch nicht in anderen Threads nach Beiträgen von mir zu suchen und diese dann hier zu posten, denn dazwischen besteht absolut kein Zusammenhang.In diesem Thead von mir, geht es konkrett um eine Hilfestellung zu einer Versicherungssache und in dem anderen Thread lediglich um Meinungen und Erfahrungen zu einem generellen Thema.Das sind zwei vollkommen unterschiedliche paar Schuhe und stehen nicht im Zusammenhang.So und meine Bitte an dich ist es jetzt, wenn du zu dem Thema nichts mehr Sachliches beizutragen hast, dann lasse deinen "Worten auch bitte Taten" folgen und sehe von einem weiteren posten hier ab...

*das musste ich mal loswerden*....DANKE...

@xAKBx
Meine Begründung den Schaden fiktiv abrechen zu lassen ist weder fadenscheinig noch unberechtigt. Ich habe eine Schaden an meinem Fahrzeug erlitten und möchte diesen auch vernüftig reguliert bekommen.Und zu deinem Argument, selbstverständlich möchte ich das die Versicherung die volle Höhe des Schadens anerkennt und reguliert (abzüglich meiner SB und Mwst) sprich so wie das Fahrzeug an dem Tag bei der Versicherung auch versichert wurde und zwar mit allem was dazugehört. Was ich dann als Ersatz dafür Aufwende, um einen für mich annehmbaren Zustand wieder herzustellen, ist ganz alleine meine eigene Sache.
1.Beispiel: Hast du ne Beule im Koti und lässt diese Provisorisch mit einem Hammer rausarbeiten und fährst dann so weiter, ist das auch deine Sache.Den Schaden möchtest du aber zu 100% dennoch reguliert haben und zwar in der Höhe, wie der Orginal Zustand vor der Beule war, abzüglich der SB und evt. Mwst.
2. Beispiel: Werden Dir teure Alufelgen fü €4000,- entwendet und du baust Dir anschließend Räder für €500,- ans Auto, möchtest du mit Sicherheit auch die ursprüngliche Schadenshöhe reguliert haben und bestimmt nicht nur das, was Du dafür aufwendest um Dir ein paar andere Räder zu besorgen, ebenso hier abzüglich der SB und evt. Mwst.

Das ist eine volkommen legitime Art und Weise, so Schäden eben fiktiv regulieren zu lassen...

Also "kräh" hier nicht rum und verlange von mir meine "angeblich" wahren Beweggründe darzulegen
(denn die habe ich hier bereits ausführlich gepostet, u.a handelt es sich um ein Auto mit 270TKM auf Tacho und 14j) entweder man trägt hier was Sachdienliches zum Thema bei oder man hält sich zurück...

@Oettken
Also jetzt reicht es aber...😠
Ob Dir die "Geschichte" nun schmeckt oder nicht, ist vollkommen ohne belang...
Die Spiegelgläser sind weg und fertig und jeder der solch eine Sonderaustattung an sein Fahrzeug sein Eigen nennt, weiß das solche Sachen LEIDER einen relativ hohen Verkehrswert habe...
Vandalen beschädigen wenn sie denn Sachbeschädigungen tätigen, meist mehr am Fahrzeug.In meinem Fall waren die Gläser aber sauber aus den Gehäusen rausgetrennt worden.Und das dies nun ausgerechnet in der "Halloween Nacht" passiert ist, hat keinen Einfluss darauf.Ich hätte auch schreiben können "in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, denn Weg ist nunmal Weg...

PS: Ich lasse den Thread schließen, da hier eh nichts Sachdienliches mehr gepostet wird...

Die Bitte der Threadschließung wurde auch durch die Kollegin der Moderation an mich herangetragen. Ich möchte niemanden in den Rücken fallen oder seine Wünsche abschlagen - möchte den Thread aber gern laufen lassen, da die Frage an sich nicht uninteressant ist.

Daher mein dringender Appell an alle Beteiligten- bitte berschränkt Euch auf wirklich sachliche Beiträge und bei Nachfragen zu bestimmten Motivationen verzichtet doch bitte auf Spekulationen!

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:28:03 Uhr:


Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung das sie diesen Diebstahlschaden Aufgrund von Beeinträchtigung der Verkehrsicherheit NICHT fiktiv abrechen können/wollen, da ihnen die Orgialrechnung fehlt/sprich ich diese enreichen soll...😕

Frage daher, darf man mir diese Art der fiktiven Abrechnung mit dem obigen Hinweis verweigern, obwohl ein Schaden vorliegt und dieser laut Vertrag auch abgedeckt ist.Ein Anspruch auf eine fiktive Abrechnung bei einem Schaden besteht ja schon, sprich muss ich jetzt unbedingt eine Orginalrechnung in Höhe von €577,- vorlegen.

Einer fiktiven Abrechnung ist eben inhärent, dass man nicht repariert (reparien lässt) und somit es auch keine Originalrechnung geben kann. Ober die Ablehnung eines fiktiven Schadens gerechtfertigt ist, kann ohne das konkrete Bedingungswert (Gesellschaft und Tarifgeneration) nicht beantwortet werden.

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 19:19:49 Uhr:


Warum soll/kann ich so einen Schaden nicht fiktiv abrechen lassen - Aufgrund eines Kostenvoranschlages...?

Die Frage nach einem "Warum" ist deplaziert, da die Versicherung sich auf einen Vertragspassus bezieht, also etwas was zwischen Euch (Dir und der Versicherung) vereinbart wurde. Eine Vereinbarung kann aber muss keinen Grund haben, allenfalls ist dieser irrelevant.

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 21:50:40 Uhr:



Zitat:

"Sehr geehrter hr XYZ,

zum vorgenannten Schaden teilen wir mit, dass wir Glasbruchschäden nicht fiktiv abrechnen, da die Verkehrsicherheit ihres Fahrzeugs anhand einer Rechnung gewährleistet sein muss.

Wir bitten um Zusendung einer fachmänischen Rechnung...."

Allerdings kann die "fachmännische Rechnung" nur eine Kaufrechnung sein, da keine Werkstatt ect. beauftragt wurde oder wie soll ich das sonst verstehen...?

Es handelt sich wie von Dir beschrieben nicht bzw. nicht nur um einen Glasschaden oder Glasbruchsschaden sondern eben auch um einen Diebstahlschaden.

Das erste was hier aus meiner Sicht zu machen ist, ist den Versicherer daraufhinzuweisen, dass es kein bzw. nicht nur ein Glasbruchschaden ist sondern auch ein Diebstahlschaden ist. Bzw. genau genommen, weißt Du garnicht, ob das Glas gebrochen ist, es kann ja nur woanders sein, dann ist es kein Glasbruch.

Desweiteren würde ich schauen, ob der beschriebenen Passus in den Bedingungen wiederzufinden ist und ob er auch für die Diebstahlgefahr gilt.

gruß

Ok Danke, dass ist eine Erklärung welche ich so auch nachvollziehen kann...🙂

Und eben genau die Begründung von Dir, sprich das ich eben eine fiktive Abrechnung möchte und es daher keine Rechnung geben kann, macht mich ja so stutzig und veranlasste mich hier nachzufragen, sprich ob sowas Relevant ist...

Dazu kommt noch die Aussage "Glasbruchschaden" welcher ja nicht nur nach meinem Verständnis eher deplaziert wäre, da es ja eigendlich ein Diebstahlschaden ist, bzw. eigendlich weiß es keiner...🙁

Allerdings ist die Begründung der Versicherung auch nicht so ganz abwegig, da ein Fahrzeug was keine funktionierenden Spiegel aufweist, auch nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf, sprich es erlischt die Allg. Betriebserlaubnis.Deswegen hatte ich mir ja, nachdem ich bei der Preisansage des Freundlichen fast aus den Latschen gekippt bin, sofort günstigen Ersatz aus der Bucht bestellt, um erstmal mit dem Bock wieder fahren zu können.Denn Hinweis hatte ich übrigends von der Polizei bekommen, nachdem ich dort die Schadensanzeige habe anfertigen lassen...

Danke für die Erläuterung, ich schaue nochmal in meine AKB ob dort irgendwas in der Art drin steht und dann werde ich Morgen mal mit der Versicherung tel.

PS: Den Abzug "Neu für Alt" gibt es bei mir schon mal nicht...

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