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Feuerlöscher

Themenstarteram 17. Oktober 2010 um 14:06

Hallo zusammen.

hat einer von Euch ne Ahnung wo geschrieben ist wo die Feuerlöscher am LKW aufzubewahren sind??? Hatte bei einer Kontrolle den "Zeigefinger" weil ich die im Aussenstaufach habe. "Sind so nicht für andere greifbar", sagte der Kontrolleur. Soll auch nicht so sein, dachte ich damit mir die Dinger nicht geklaut werden. Aber wo steht nun wo die Dinger zu lagern sind??

THX

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

 

Gibt nur ne schöne helle Flamme :D:D:D

Aber zum zweiten Teil kann ich nur zustimmen. By the Way... wie lang liegt Dein Erster Hilfe Kurs zurück?? ;)

Blöd ist, dass man nachher noch angeklagt und verurteilt werden kann, gibt so Fälle. Da will man helfen und kriegt nachher eins aufs Dach.

Und genau das ist ein riesiger Irrglaube zumindest in D kann einem Laienhefer kein Mensch ans Bein pissen einem Ausgebildeten Rettungs Helfer /Sanitäter/Assistenten kann man bei Fehlern seinerseits verklagen aber keine Ersrthelfer der nur nen Erste Hilfe Kurs gemacht hat.Das ist ein ganz gefährlicher Irrglaube das man verklagt werden könne wenn man bei der Ersten Hilfe nen Fehler macht.Fehler machen die die nicht helfen.Und bei einer Reanimation hast du keine paar Sekunden Zeit zum überlegen da heißt es anfangen und weitermachen bis der Arzt kommt.Und eine Herz Lungen Wiederbelebung hat meiner bescheidenen Meinung nach jeder Teilnehmer im Strassenverkehr aus dem Ef Ef zu beherschen.

 

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Ist das nen ADR Fahrzeug?

Themenstarteram 17. Oktober 2010 um 14:13

Ne, normale SZM mit verschiedenen Aufliegern.

ADR = Total 12kg, davon müssen mindestens 2kg in der Kabine schnell und gut erreichbar sein. Der Rest ist aussen am Fahrzeug gut und schnell erreichbar zu montieren. Halt schnell bereit....

 

Ohne ADR (nur LKW betrachtet) = 6kg gut Griffbereit. Muss nicht zwingend innen oder aussen sein. Hauptsache 6kg und schnell und gut erreichbar.

Wir haben an unseren Fahrzeugen tw. innerhalb u./o. ausserhalb der Kabine die Feuerlöscher. Das ist Konform so (nicht ADR).

 

Nur ist die Frage was gut erreichbar heisst, da wird Dir keiner helfen können.......

Ein Standart Lkw braucht überhaupt kein Feuerlöscher wenn er kein Gefahrgut fährt.

Nur bei Busse ist ein Feuerlöscher Pflicht!

Nenene

 

LKW's brauchen mind. 6kg. Pass ja auf, dass das Prüfdatum nicht überschritten ist. Sonst hagelt es gröber Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Nenene

LKW's brauchen mind. 6kg. Pass ja auf, dass das Prüfdatum nicht überschritten ist. Sonst hagelt es gröber Ärger.

Quark!

Ein LKW, der KEIN ADR bzw Gefahrgut fährt braucht keinen Feuerlöscher mitzuführen!

Vielleicht ist das nur in der Schweiz Pflicht.

Ich hatte mal eine Liste gefunden aber nun ist sie, wie auch sonst, weg.

Auch in Italien müssten Löscher vorgeschrieben sein.

In D sind Feuerlöscher in nicht ADR LKW definitiv nicht vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

In D sind Feuerlöscher in nicht ADR LKW definitiv nicht vorgeschrieben.

Ja, stimmt!!! :)

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 10:41

Also ein reines ADR Fahrzeug war es nicht. Ich meine kein Tank oder so. War nur Gefahrgut im Container. Das ich da zwei mal sechs Kilo mitzunehmen habe ist mir klar. Aber wo in welchem Paragraf steht das die für jeden greifbar sind?

Nicht das wir uns missverstehen, die Löscher sind wichtig aber ich bin ein gebranntes Kind was Diebstahl angeht. Mir sind auch schon mal über Nacht fast 1400 Liter Diesel geklaut worden. Mitten an der Strasse und einmal mittags beim Lidl ist mit in nichtmal 10 Minuten das Auto leergeräumt worden? Ok, vom Wert sind die Löscher da ja vernachlässigbar :-)

Für jeden greifbar steht sicher nirgendwo. Es wird stehen: gut zugänglich bzw. griffbereit....

 

Wo das ist, kann Dir niemand sagen weil das nirgendwo beschrieben ist.

 

 

Aus CH Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge:

Zitat:

Art. 114322 Unterlegkeil, Feuerlöscher

1 Schwere Motorwagen müssen mit mindestens einem leicht zugänglichen Unterlegkeil

(Art. 90 Abs. 3) ausgerüstet sein.

2 Auf schweren Transportmotorwagen müssen leicht zugänglich ein oder mehrere

typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt mindestens 6 kg Füllung vorhanden

sein.323

Ich spreche jetzt mal als Feuerwehrmann mit 32 Jahren Freiwilliger Feuerwehr auf dem Buckel.

Was soll ein Feuerlöscher denn bringen den du erst mal 5 Minuten freigraben musst.Das macht doch wohl keinen Sinn.Wenn du die Karre in den Graben gelegt hast und du eingeklemmt bist kann dir wenigstens keiner helfen wenn die Karre anfängt zu fackeln weil du der Meinung bist der beste Platz für die Feuerlöscher sei unterm Bett in der Hütte gehts noch??

Ich hoffe das du so was nie erleben musst und du nie dadurch gegrillt wirst.

Was man aber auch ehrlicherweise sagen muss:

Mit so einem 2kg oder 6kg Feuerlöscher kann man kein Brand löschen. Die sind eigentlich nur dazu gedacht kleinst Brandherde zu löschen. Die Erwartungen an so ein Feuerlöscher sind oft zu hoch angesetzt.

Mit 6kg kann man vielleicht 6-10Sek. sprühen, dann ist aus....

 

Besser als gar nichts, keine Frage aber allzuviel davon zu erwarten ist falsch!

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