Fette Tuning Karre ;)
Kennt irgendjemand noch diesen Spinner aus folgendem Link noch?
Ich musste lachen
http://cgi.ebay.de/...emZ300357106619QQcmdZViewItemQQptZAutomobile?...
Viel Spaß 😁
Beste Antwort im Thema
Hallo Gemeinde,
und noch einer aus dieser Kategorie :-)
http://www.motor-talk.de/.../foto-0062-i203188570.html
Grüße
Mc Arthur
219 Antworten
hi
Erstmal ein Gutes Neues Jahr an alle .
Bj. 8 / 97 modelljahr 98 = Facelift Modell wie geht das , dachte Mopf ab mitte 1999 😕😕😕😕
gruß
Zitat:
Original geschrieben von gamer 76
hiErstmal ein Gutes Neues Jahr an alle .
Bj. 8 / 97 modelljahr 98 = Facelift Modell wie geht das , dachte Mopf ab mitte 1999 😕😕😕😕
gruß
ist die kleine MoPf
Zitat:
Original geschrieben von Mc_Arthur
Hallo Gemeinde,
es gibt wieder eine....
Schaut Euch mal die Haube an
Grüße
Mc Arthurhttp://cgi.ebay.de/...emZ140369466835QQcmdZViewItemQQptZAutomobile?...
besonders die Farbunterschiede sowie das nicht-öffnende Schiebedach find ich super! ;-)
Schade dass ich schon nen schönen Wagen habe :-D
Wenn man sich die Bewertungen genauer ansieht, dann wurde dasselbe Auto schonmal verkauft.😕
Gibt´s davon wohl mehrere.😁
Gruß
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Horridoo
Irgenwie sieht die Haube Komisch aus, wie wenn sie am Computer bearbeitet wurde und normal gar nicht so aussieht 😕😕😕
er schreibt: >W211 Scheinwerfer mit Xenon <
ist bei Xenon nicht eine Scheinwerferwaschanlage vorgeschrieben? Ich sehe keine!
Zitat:
Original geschrieben von Fliegerhorst01
er schreibt: >W211 Scheinwerfer mit Xenon <ist bei Xenon nicht eine Scheinwerferwaschanlage vorgeschrieben? Ich sehe keine!
Japp, bei Xenon- Scheinwerfern ist eine Scheinwerferreinungsanlage pflicht ... bin mal gespannt wie das bei den neuen LED- Scheinwerfern sein wird.
Sind das wirklich die SW vom 211er.
Wenn ja, ohne SWRA keine Betriebserlaubniss.
Oder Klarglas DE SW
Seine EZ ist der 01.01.1998. Das Straßenverkehrsamt machte also Überstunden.
später dann
Biete euch nun nach langem Hin&Her unsere E-Klasse E230 zum Ersteigern oder eventuell auch zum Tausch/Inzahlungsnahme an. Einfach alles anbieten !!!
EZ: 04.08.97
Alles anbieten??
Ich habe noch eine Schubkarre im Gartenhaus mit plattem Reifen. !!!!
Spass beiseite.
Wir werden sehen.
so long
Michael
Hier mal das Kleingedruckte im Klartext:
"Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Der Verkauf erfolgt als Gebrauchtware aus Privatbesitz unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Haftung für Sach- und Rechtsmängel, alle gemachten Angaben und beschriebenen Eigenschaften sind unverbindlich und ohne Gewährleistung sowie ohne Zusicherungen von Eigenschaften; sie dienen nur der allgemeinen Beschreibung und wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Es wird keine Gewähr für die Übereinstimmung dieser Ware nach Alter, Güte und Beschaffenheit mit der subjektiven Wahrnehmung des Betrachters übernommen, d.h. der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die eingestellte Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht .Bei Fahrzeugen wird zudem keine Zusicherung auf die Richtigkeit des abgelesenen Kilometerstandes gegeben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch alle nicht aufgelisteten bzw. versteckten Mängel) als akzeptiert. Die Ware wird in dem Zustand versteigert in dem sie sich zur Zeit befindet. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes und vereinbaren Sie vor Auktionsende einen Besichtigungstermin. Eine Rücknahme/Rückgabe, Wandlung, Tausch oder Preisminderung ist ausgeschlossen. ..." usw. usw.
Das müsste doch jeden Rechtsanwalt reizen, dem Verkäufer eine kostenpflichtige Abmahnung zu schicken. Aber bei dem ist wahrscheinlich nichts zu holen.
Übrigens: Das Lesen dieses Threads ist wirklich sehr entspannend. Weiter so, bitte! Traurig nur, dass diese Satire real ist.
Ulli
Hallo
das sind Standard-AGBs wie sie viele Firmen verwenden.
Leider ist das Meiste rechtlich nicht haltbar.
Dies tritt aber erst in Kraft bei Zustandekommen des Vertrages (Gebotsabgabe reicht schon).
Aber wer das liest wird eh nicht mehr bieten und die Zeiten, wo man Leute mit Kleingedrucktem über den Tisch zieht sind eigentlich auch vorbei.
Aber ich befürchte, dass bei solchen Klauseln der Wagen eh nicht astrein ist und es da noch ein rechtliches Nachspiel geben wird wenn der Käufer nicht total abgebrannt ist nach dem kauf.
Grüße
Ich denke das es sich hier um eine Mischung aus Standard-AGB und einer paar ......nennen wir sie
"eigene Nettigkeiten" handelt. Denn wenn es sich bei dem KOMPL. Text "nur" um eine Standard-AGB
handeln würde, die wären einerseits unverschämt und rechtlich nicht haltbar.
Welcher seriöser Verkäufer würde sich eine solche AGB auf die Fahne schreiben???
Andererseits widerum, es gibt leider genug schwarze Schafe....
Ein super auto,wen da nicht der schandfleck an die haube währe.ne andere haube kostet ja nicht die welt.
Zitat:
Original geschrieben von djidjo
Ein super auto,wen da nicht der schandfleck an die haube währe.ne andere haube kostet ja nicht die welt.
Wenn der Käufer auch wirklich das Auto und nicht nen Golf 2 bekommt:
"Angaben ohne Gewährt und daraus hervorgehende Ansprüche"