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Feste Blitzer im Navi anzeigen

Audi A7 4G
Themenstarteram 12. Mai 2015 um 20:13

Zuerst vorab eines möchte ich hier mal anmerken:

Diese Frage stellte ich schon einmal, dann bekam ich die Antwort, dass dieses Feature verboten sei, als Kompott wurde mein Beitrag gelöscht.

Blödsinn kann ich nur sagen und bevor man etwas löscht sollte man sich besser belesen.

Ich habe hier mal auszugsweise einen Bericht zur Info:

"Sie sind eine der beliebtesten und nachgefragtesten Funktionen eines Navigationssystems: Blitzerwarner oder Radarwarner, die den Autofahrer vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen sollen. Leider ist es nicht möglich, zu diesem Thema eine rechtlich verlässliche Auskunft zu erhalten. Trotzdem sollten Sie diesen Artikel lesen, denn der Trend geht in die Richtung, dass ein ins Navi integrierter Blitzerwarner in Deutschland nicht wirklich verboten ist .... Die Hersteller wiegen sich momentan in Sicherheit, denn fast alle bieten vorinstallierte oder kostenlos nachladbare Blitzerwarner an. Der eine oder andere Hersteller wirbt sogar recht aggressiv mit dieser Eigenschaft."

Soviel dazu, denn diese Daten kann ich offiziell bei TomTom oder Garmin auf der Homepage kaufen.

Deshalb frage ich noch einmal, ob es die Möglichkeit gibt, die Blitzer ins Audi-Navi zu integrieren?

Mein A7 ist Bj. 2013

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pizzaofen schrieb am 12. Mai 2015 um 23:20:39 Uhr:

Na gut, kann auch gut ohne leben und da es das ja offensichtlich für AUDI nicht gibt, stellt sich die Frage ob nun erlaubt oder nicht erst gar nicht.

Klares Nein, der entsprechende Passus der Straßenverkehrsordnung ist recht deutlich verfaßt und läßt somit keinen Auslegungsspielraum zu:

Zitat:

§ 23 Abs. 1b StVO

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Quelle: § 23 StVO

In der amtlichen Begründung zum § 23 I b wird ganz zweifelsfrei festgestellt, dass auch Autoradios bzw. Navigationsgeräte mit Warnfunktionen von diesem Verbot umfaßt sind:

Zitat:

" Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab."

Quelle: Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 11 f.

Ein Verstoß dagegen ist bußgeltbewehrt (§§ 23 Ib i.V.m. 49 I 22 StVO) und wird im Regelfall zum Einzug des entsprechenden Geräts führen. Da im Falle eines fest installierten Navis das ganze Auto mit dranhängt, kannt dies im persönlichen Desaster enden...

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Dieser Hoax geistert schon seit einiger Zeit durchs Internet.

Schau dir mal die Quelle an...

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 21:02

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Mai 2015 um 22:20:10 Uhr:

Dieser Hoax geistert schon seit einiger Zeit durchs Internet.

Schau dir mal die Quelle an...

Wenn es eindeutig verboten wäre, dann würden wohl auch die Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden.

Hallo wir leben in Deutschland, dem Land der Abmahnungen und der Unterlassungserklärungen!

Ehrlich gesagt ist dieses Thema sehr umstritten, die einen sagen so, die anderen so!

Es ist wie alle sagen eine Grauzone, also es wird auf die höchstrichterliche Entscheidung gewartet.

Aber bisher ist auch nur ein Fahrer bisher angezeigt worden und die Angelegenheit wurde eingestellt.

Also ob verboten oder nicht, geahndet wird es nicht und es ist eben nicht klar wie alle damit umgehen sollen

""Die Straßenverkehrsordnung verbietet nur dem Fahrer, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen", verweist ADAC-Jurist Markus Schäpe auf den Gesetzestext. "Folglich kann ein Beifahrer nicht bestraft werden, wenn er sein eigenes Navigationsgerät mit aktiviertem Blitzerwarner oder ein Smartphone mit entsprechender App im Auto anbringt."

Aber mal ehrlich, es wäre doch hirnrissig wenn es verboten wäre, mach das Radio an und da werden sogar die mobilen Blitzer angesagt. Verstehe die Logik einer, ich jedenfalls nicht!

Zitat:

@Pizzaofen schrieb am 12. Mai 2015 um 23:02:12 Uhr:

Wenn es eindeutig verboten wäre, dann würden wohl auch die Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden.

Nein, der Verkauf dieser Features ist ja nicht verboten, so wie auch der Verkauf von aktiven Blitzerwarnern nicht verboten ist, sondern lediglich die betriebsbereite Mitführung im Fahrzeug (und eben die Nutzung im "Ernstfall").

Daß es in der Praxis noch nicht geahndet wurde, liegt hauptsächlich an der prekären Beweissituation und eben der Tatsache, daß ein Beifahrer damit arbeiten darf (aber wer hat schon immer einen Beifahrer mit im Fahrzeug).

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 21:20

Na gut, kann auch gut ohne leben und da es das ja offensichtlich für AUDI nicht gibt, stellt sich die Frage ob nun erlaubt oder nicht erst gar nicht.

Zitat:

@Pizzaofen schrieb am 12. Mai 2015 um 23:20:39 Uhr:

Na gut, kann auch gut ohne leben und da es das ja offensichtlich für AUDI nicht gibt, stellt sich die Frage ob nun erlaubt oder nicht erst gar nicht.

Klares Nein, der entsprechende Passus der Straßenverkehrsordnung ist recht deutlich verfaßt und läßt somit keinen Auslegungsspielraum zu:

Zitat:

§ 23 Abs. 1b StVO

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Quelle: § 23 StVO

In der amtlichen Begründung zum § 23 I b wird ganz zweifelsfrei festgestellt, dass auch Autoradios bzw. Navigationsgeräte mit Warnfunktionen von diesem Verbot umfaßt sind:

Zitat:

" Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab."

Quelle: Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 11 f.

Ein Verstoß dagegen ist bußgeltbewehrt (§§ 23 Ib i.V.m. 49 I 22 StVO) und wird im Regelfall zum Einzug des entsprechenden Geräts führen. Da im Falle eines fest installierten Navis das ganze Auto mit dranhängt, kannt dies im persönlichen Desaster enden...

am 13. Mai 2015 um 12:09

Es geht, man kann sie über meine POIs importieren in der myaudi Website. Allerdings ist keine Warnfunktion möglich sondern die Starenkästen werden auf der Karte angezeigt. Allerdings nicht in der Googlemapansicht.

Die Diskussion ob erlaubt oder nicht ist lächerlich, das muss jeder für sich entscheiden. Die Zeigefingertypen hier sind hier mal wieder typisch für unsere Gesellschaft, auf der Strasse nerven die Oberlehrer allerdings gewaltig.

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 12:29

Ich finde es viel schlimmer das einige Hersteller diese "Blitzerfunktion" schon fest auf dem Navigerät vorinstalliert haben oder diese käuflich angeboten werden und ich nirgends lesen kann auf diesen Homepages, dass es eigentlich verboten ist!

Das sowas in Deutschland dann auch noch geduldet wird ist schon der Knaller.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das legal ist, hatte zuvor nichts gegenteiliges gehört.

Zitat:

@Bad Cat Louis schrieb am 13. Mai 2015 um 14:09:58 Uhr:

Die Diskussion ob erlaubt oder nicht ist lächerlich, das muss jeder für sich entscheiden. Die Zeigefingertypen hier sind hier mal wieder typisch für unsere Gesellschaft, auf der Strasse nerven die Oberlehrer allerdings gewaltig.

Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich rechtskonform verhält.

Dumm wäre es allerdings, die Rechtslage und die sich daraus ergebenden Optionen nicht zu kennen oder nicht kennen zu wollen.

Und ich dachte mir, bevor das Ratequiz in die eine oder Deine Richtung abgleitet, stelle ich diese Rechtslage einmal wertungsfrei dar. Wie nett von mir :-)

Eine Oberlehrermentalität vermag ich in den Beitragen vor Deinem nicht zu erkennen, hier versucht der Threadersteller das technisch Machbare unter Berücksichtigung des rechtlich Möglichen in Erfahrung zu bringen. Lediglich in Deinem Post kann ich den polemischen Versuch erkennen, hier Stimmung hineinzubringen. Falls ich Dich allerdings falsch verstanden haben sollte, bitte ich vorbeugend um Entschuldigung.

Zitat:

@Pizzaofen schrieb am 13. Mai 2015 um 14:29:04 Uhr:

Das sowas in Deutschland dann auch noch geduldet wird ist schon der Knaller.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das legal ist, hatte zuvor nichts gegenteiliges gehört.

Ging mir auch so, bevor ich mich seinerzeit eingelesen hatte. Inzwischen gibt es sogar zahlreiche Blitzer-Apps ohne Warnhinweis.

Zitat:

@Bad Cat Louis schrieb am 13. Mai 2015 um 14:09:58 Uhr:

Die Diskussion ob erlaubt oder nicht ist lächerlich, das muss jeder für sich entscheiden.

Die Konsequenzen seines Handelns hat dann aber auch jeder selbst zu tragen, ohne Wenn und Aber.

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 12:31

Blitzer Apps ohne Warnhinweise sind mir persönlich ja noch halbwegs einleuchtend, jeder kann bei Android sowas anbieten. Aber wenn ich dieses Paket POI´s Blitzerdaten bei einer Firma wie Tom Tom offiziell ohne einen entsprechenden Hinweis von der Homepage downloaden kann, dann finde ich das schon mehr als merkwürdig, ja gar befremdlich!

Auf Zigarettenschachteln müssen auch entsprechende Warnhinweise aufgedruckt werden.

Viele (wie auch ich) werden sich ein solches Paket gekauft haben hne zu wissen das eben diese Funktion strafbar ist.

Ist wie immer ... die KLEINEN werden gehangen, Tom Tom verdient mit so einem Feature Millionen, unser Staat schaut zu wie die Leute "beschissen" werden ***Kopf schüttel***

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