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Fernlichtlampen CV ?! noch heller....

Themenstarteram 29. März 2008 um 13:08

Ich hätte gerne bei meinem Corolla Verso ein extrem (!) helles Fernlicht !

Gibts da ne Möglichkeit bessere/hellere/stärkere Birnen reinzusetzten ??!?

Wo bekomm ich solche her ?

Was sind das eigentlich für Standart-Lampen bei dem Modell ??

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16 Antworten
Themenstarteram 29. März 2008 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von youngster20

Ich hätte gerne bei meinem Corolla Verso ein extrem (!) helles Fernlicht ! (Kritik der Rennleitung wär mir egal)

Gibts da ne Möglichkeit bessere/hellere/stärkere Birnen reinzusetzten ??!?

Wo bekomm ich solche her ?

Was sind das eigentlich für Standart-Lampen bei dem Modell ??

am 29. März 2008 um 17:34

Holla.

Bei den Birnen handelt es sich um HB4 Lampen.

Wenn ich das richtig aus Deinem Post rauslese, dann hättest Du gerne helleres Licht. Und es ist Dir egal, ob die erlaubt sind oder nicht ?

So verstehe ich zumindest den Hinweis, daß Dir die Kritik der Rennleitung egal wäre.

Nun, es gibt Lampen die für den Rallyesport konzipiert wurden und extrem hell sind. Diese sind jedoch nicht durch die StVZO zugelassen.

Wenn Du Dir diese also einbaust erlischt im schlimmsten Fall sogar die Betriebserlaubnis für den ganzen Toyo.

Ich will ja nicht gleich die Keule rausholen. Aber § 26 StGB kann da schon ins Spiel kommen.

Themenstarteram 29. März 2008 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von F213

Holla.

Bei den Birnen handelt es sich um HB4 Lampen.

Wenn ich das richtig aus Deinem Post rauslese, dann hättest Du gerne helleres Licht. Und es ist Dir egal, ob die erlaubt sind oder nicht ?

So verstehe ich zumindest den Hinweis, daß Dir die Kritik der Rennleitung egal wäre.

Nun, es gibt Lampen die für den Rallyesport konzipiert wurden und extrem hell sind. Diese sind jedoch nicht durch die StVZO zugelassen.

Wenn Du Dir diese also einbaust erlischt im schlimmsten Fall sogar die Betriebserlaubnis für den ganzen Toyo.

Ich will ja nicht gleich die Keule rausholen. Aber § 26 StGB kann da schon ins Spiel kommen.

Danke für die Infos.

Was für Lampen sind das denn ? Weißt du mehr ? Hersteller ? Link ? Preis ?

*habenwill* ;-))

kannst mir auch ne PM schicken

Wenn Du im legalen Bereich bleiben willst kann ich die Narva Range Power Blue empfehlen:

Set mit HB3 und HB4 für Abblend- und Fernlicht

Für Show-Zwecke und Abseits der STVzO gibt es diese hier:

http://cgi.ebay.de/...tcZphotoQQcmdZViewItemQQ_trksidZp1742.m153.l1262

http://cgi.ebay.de/...QQihZ010QQcategoryZ28643QQtcZphotoQQcmdZViewItem

Bedenke aber, daß Du dann nicht nur ohne Versicherungsschutz unterwegs bist, sondern auch, daß diese Lampen aufgrund der hohen Leistung Probleme mit dem Reflektor (der ist aus Kunststoff und kann schmelzen) und der Verkabelung/Stecker hervorrufen können.

Themenstarteram 30. März 2008 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

Wenn Du im legalen Bereich bleiben willst kann ich die Narva Range Power Blue empfehlen:

Set mit HB3 und HB4 für Abblend- und Fernlicht

Für Show-Zwecke und Abseits der STVzO gibt es diese hier:

http://cgi.ebay.de/...tcZphotoQQcmdZViewItemQQ_trksidZp1742.m153.l1262

http://cgi.ebay.de/...QQihZ010QQcategoryZ28643QQtcZphotoQQcmdZViewItem

Bedenke aber, daß Du dann nicht nur ohne Versicherungsschutz unterwegs bist, sondern auch, daß diese Lampen aufgrund der hohen Leistung Probleme mit dem Reflektor (der ist aus Kunststoff und kann schmelzen) und der Verkabelung/Stecker hervorrufen können.

thanks für die Infos. Aber welche Birnen sind nur fürs Fernlicht und welche nur fürs Abblendlicht ??? HB4 ? HB3?

Meinst das des so heiß wird mit 100 Watt beim Fernlicht ? So lange hat man das ja ned an.

Mir wird wohl niemand verzählen können das wenn ich z.B. am Tag jemanden reinfahr, das dann der Versicherungsschutz weg wäre wegen zwei Birnchen, die eh nur selten an wären. Das würd ich dann vor Gericht auch durchboxen da es ja nix mit dem Sachverhalt zu tun hätte bei so einem Beispiel ;-)

(Bitte schreibt mir jetzt keine Paragraphen oder so)

@youngster20:

Abblendlicht: HB4

Fernlicht: HB3

Was die Zulässigkeit angeht, gibt es nix zu diskutieren:

Leuchtmittel ohne Prüfzeichen => unzulässige Modifikation von Beleuchtungseinrichtungen => Verlust der Betriebserlaubnis => Verlust des Versicherungsschutzes

Ob das im Falle eines Unfalls jemand merkt, ist natürlich eine spannende Frage. Ein entgegenkommendes (Polizei-)Fahrzeug merkt das auf jeden Fall und winkt dich evtl. raus. Überleg Dir deshalb gut, was Du tust (auch wegen der bereits erwähnten Gefahr für Reflektor und Verkabelung).

Interessante Lektüre ist übrigens auch diese Anleitung, zwar auch nicht STVzO-konform, aber nicht so auffällig da die Lampe im Abblendlicht dann wenigstens noch ein Prüfzeichen hat ;)

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

 

Ob das im Falle eines Unfalls jemand merkt, ist natürlich eine spannende Frage. Ein entgegenkommendes (Polizei-)Fahrzeug merkt das auf jeden Fall und winkt dich evtl. raus. Überleg Dir deshalb gut, was Du tust (auch wegen der bereits erwähnten Gefahr für Reflektor und Verkabelung).

Wie sollen die das Merken, wenn das Fernlicht aus ist?;)

Ich bin kein Experte, aber ich hab mal gelesen, dass laut StVO das Fernlicht nicht benutzt werden darf, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch geblendet wird. Das heisst, wenn ich das Fernlicht rechtzeitig ausschalte, wird das kein Grund für einen Unfall sein können. So kann es sein, dass 'beliebige' Birnen für das Fernlicht verwendet werden dürfen. Aber wie gesagt, bin kein Experte. Die Problematik mit schmelzendem Plastik und erhöhtem Strom, und somit auch Brandgefahr, bleibt natürlich.

Am Abblendlicht darf natürlich nichts verändert werden.

@r2r:

Auch im Fernlicht müssen die Leuchtmittel den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von r2r

Wie sollen die das Merken, wenn das Fernlicht aus ist?;)

es ist mittlerweile kein geheimniss mehr, dass manche versicherungen ihre gutachter gezielt auf umbauten an den lichttechnischen einrichtungen ansetzen um dann ihre leistung zu mindern....

Zitat:

Original geschrieben von r2r

So kann es sein, dass 'beliebige' Birnen für das Fernlicht verwendet werden dürfen.

nö!

denn lt. stvzo dürfen NUR zulässige lampen verbaut werden!

Zitat:

Original geschrieben von r2r

wird das kein Grund für einen Unfall sein können.

für die farge der haftpflciht, die dann bis zu 5000€ regress fordern kann ist diese frage relevant...im bezug auf die kasko (also die vers. die die eigenen schäden abdeckt) ist es völlig egal....unzulässiges bauteil -> keinen cent im falle eines schadens...

Themenstarteram 30. März 2008 um 19:57

Alles klar. Danke für die Infos !

Die Teile hol ich mir morgen ;-)

Des Fernlicht sieht ja außer mir sowieso keiner, da ich ja immer brav abblende!

@ youngster20

 

Folgender einfacher Sachverhalt, wie er sich etliche Male JEDEN TAG in unserem Lande zuträgt:

Du fährst Deines Weges, fromm und froh, am blauen Himmel strahlt die Sonne und alles ist fein. Doch dann knallt irgendein Volldepp unter Missachtung einer beliebigen Regelung (Vorfahrt, Überholgrundsätze, was auch immer - such Dir was aus...) in Dein Fahrzeug rein.

Die Sache scheint klar, Du kannst nichts dafür, hast ggf. sogar Zeugen.

Das Problem in unserem schönen Land, in dem jeder nur seinen eigenen Hintern an die Wand bekommen will und keinerlei Rechtsbewusstsein mehr herrschst, ist dann nur, dass der Unfallgegner sonstwelche Geschichten zum Unfallhergang erzählt, so dass aus einem 08/15-VU schnell eine Angelegenheit wird, bei der BEIDE Fahrzeuge begutachtet werden. Wenn's schlecht läuft, sogar im Rahmen einer polizeilichen Sicherstellung der Wagen.

 

Da ist es selbstverständlich wahrscheinlich, dass sich der Unfallgegner am Ende für den verursachten Unfall zu verantworten hat. Aaaber: Da im Rahmen der Inaugenscheinnahme Deines Pkw offenbar wurde, dass Du die 'bösen' Lampen drin hast, blüht Dir all das, was meine Vorposter schon geschrieben haben.

Und Deine Argumentation mit der Sachverhaltsferne vor Gericht - vergiss es!

Was Du erleben wirst, ist ein Bußgeldverfahren staatlicherseits sowie im ungünstigsten (aber wahrscheinlichen) Fall, dass Du auf dem Schaden schön sitzen bleibst, weil die Versicherung des VU-Gegners Dich platt macht für das Ding. Da hilft Dir dann auch kein Rechtsschutz und nicht mal der liebe Gott.

Und der Unfallgegner schießt sich vor Freude in die Hose.

 

So, und nun die alles entscheidende Frage:

Ist es das wirklich wert?

(vor allem weil Du ja - wie selbst angemerkt - das Licht nur super-selten benutzen wirst/möchtest)

 

Naja, jeder muss selbst wissen, was er tut.

 

Viel Glück und Gruß

-v-

Zitat:

Original geschrieben von vionville

dass der Unfallgegner sonstwelche Geschichten zum Unfallhergang erzählt

das ist dann der berühmte satz mit dem "der hat mich geblendet"...

und wenn ich ganz ehrlich sein soll, wenn ich an einem unfall beteiligt bin, würde ich alles dafür machen, möglichst unschuldig aus der sache rauszukommen (auch wenn ich wissentlich zu 100% schuld wäre)....und das genauere anschauen des gegnerischen fahrzeuges auf solche umbauten die bei der haftungsfrage relevant sein könnten gehört bei mir dazu....

am 31. März 2008 um 19:50

Genau so sieht es aus. Das Risiko ist nicht gering.

Themenstarteram 1. April 2008 um 2:52

nun gut ich lass es dann doch ;-(

Thema ist somit abgeschlossen

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