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Felgendiebstahl: Brutto/Netto

Hallo,

mir wurden die Felgen gestohlen und das Auto ist anschließend von den Steinen gefallen. Die Reparaturarbeiten bekomme ich natürlich netto überwiesen, aber die Felgen wurden ebenfalls netto reguliert, da ich dort jedoch bereits die Mwst. beim Kauf zahlte müsste mir doch eigentlich auch der Brutto-Betrag zustehen, oder sehe ich das falsch ?

Gruß,
Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Dann könnte die Versicherung ja auch festlegen, dass es keine fiktive Abrechnung mehr gibt. Denn dem Versichertem ist ja kein Schaden entstanden, wenn er nicht reparieren lässt.

Ist dir jetzt ein Schaden durch den Diebstahl der Felgen entstanden oder nicht?!

Wohl schon - und diesen Schaden erhälst du auch vertragsgemäss von deiner Kaskoversicherung ersetzt.

Und wem steht denn eigentlich die Mehrwertsteuer zu?

Dir oder dem Staat?

Es dürfte der Staat sein - und folglich hat der Gesetzgeber zum 01.08.2002 den § 249 BGB dahingehend geändert, dass Mehrwertsteuer nur noch dann vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu bezahlen ist, wenn diese Mehrwertsteuer auch tatsächlich zu dem gelangt, dem sie zusteht - dem Staat nämlich.

Die Kaskoversicherer haben sich dieser Regelung angeschlossen.

Du bekommst, was dir zusteht - und wenn der Staat auch bekommt, was ihm zusteht (die Mehrwertsteuer nämlich), wird sie dir auch erst erstattet.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Ich finde die Regelung sehr fragwürdig.

Ich überhaupt nicht - siehe oben.

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Moin,

sowie Du eine Rechnung zu der Versicherung schickst, wird die MWST nachreguliert.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

sowie Du eine Rechnung zu der Versicherung schickst, wird die MWST nachreguliert.

Hallo,

die Rechnung der Felgen lag der Versicherung bereits vor. Dann wurde ein Gutachten bzgl. des Schadens erstellt. Das Gutachten wird natürlich netto ausgezahlt und sobald ich die Rechnung der Reparatur einreiche würde das nachreguliert werden, richtig. Jedoch wurde auch die Mwst. bei der Felgenrechnung abgezogen und das verstehe ich nicht, denn dafür habe ich ja beim Kauf bereits die Mwst. bezahlt.

Gruß,
Alex

Bist Du Privatperson oder Firma und vorsteuerabzugsberechtigt?

Elementare Frage.

Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Bist Du Privatperson oder Firma und vorsteuerabzugsberechtigt?

Elementare Frage.

Privatperson

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Alo...

Du bekommst den Betrag NETTO, sprich -19%!
Ich denke mal, auf den Felgen waren auch Reifen!

Da gibt es 4 Versionen der Abrechnung
- Solltest du dir "nur" neue Felgen kaufen (also vom Händler), kannst du dann DIESEN Teil der MWST. nachfordern.
- Solltest du dir "nur" neue Reifen kaufen (also vom Händler), kannst du dann DIESEN Teil der MWST. nachfordern.
- Solltest du dir KOMPLETTRÄDER kaufen (also vom Händler), kannst du dir dann die MWST. nachfordern.
- Solltest du von Privat gebraucht oder sogar gar nichts kaufen... gibt es nix!

Zitat:

Original geschrieben von silk


Jedoch wurde auch die Mwst. bei der Felgenrechnung abgezogen und das verstehe ich nicht, denn dafür habe ich ja beim Kauf bereits die Mwst. bezahlt.

Das ist in Bezug auf die Schadenbeseitigung bzw. Schadenzahlung durch deine Kaskoversicherung uninteressant.

Lies mal deine Vertragsbedingungen durch.

Nach den Musterbedingungen des GDV, an welchen sich die meisten Versicherer orientieren ist insoweit folgendes geregelt: " Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist"

Es muss also im Rahmen der Schadenbeseitigung Mehrwertsteuer anfallen - was davor war, interessiert insoweit nicht (also ob gebraucht, oder mit Mehrwertsteuer gekauft).

Achso, hatte das wohl falsch verstanden, der TE hat noch keine neue Rechnung vom Datum nach dem Schaden.

Er meinte wohl die Ursprungsrechnung, zu dem Zeitpunkt, als er die Felgen angeschafft hat.

Ne das ist klar, ich meinte natürlich den Kauf der Felge/n nach dem Schaden.

Vielen Dank für eure Antworten, wieder etwas schlauer.

Dann könnte die Versicherung ja auch festlegen, dass es keine fiktive Abrechnung mehr gibt. Denn dem Versichertem ist ja kein Schaden entstanden, wenn er nicht reparieren lässt.

Ich finde die Regelung sehr fragwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Dann könnte die Versicherung ja auch festlegen, dass es keine fiktive Abrechnung mehr gibt. Denn dem Versichertem ist ja kein Schaden entstanden, wenn er nicht reparieren lässt.

Ich finde die Regelung sehr fragwürdig.

MWST wird nur gezahlt, wenn sie nach einen Schaden anfällt, war immer schon so.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


MWST wird nur gezahlt, wenn sie nach einen Schaden anfällt, war immer schon so.

Nur weil etwas schon immer so war muss es nicht richtig sein.

Reparaturkosten fallen bei fiktiver Abrechnung auch nicht an und trotzdem werden sie bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


MWST wird nur gezahlt, wenn sie nach einen Schaden anfällt, war immer schon so.
Nur weil etwas schon immer so war muss es nicht richtig sein.

Reparaturkosten fallen bei fiktiver Abrechnung auch nicht an und trotzdem werden sie bezahlt.

Zu der MWST gibt es Gesetze, zu Repa-Kosten nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Zu der MWST gibt es Gesetze, zu Repa-Kosten nicht.

Auch Gesetze können falsch sein.

Wenn ich etwas für 100 Euro kaufe und an der Kasse 119 Euro bezahle, dann fehlen mir 119 Euro im Portemonnaie. Wenn mir jetzt jemand das eben Gekaufte entwendet, fehlen mir immer noch 119 Euro in der Geldbörse und nicht 100.

Wenn Du Dir heute ein Neuwagen kaufst, fehlen Dir nächste Woche sogar mindesten 30% vom Kaufpreis in Deiner Geldbörse.

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