Felgenbreite für 195/50

Hallo zusammen.

Ich habe einen Oldtimer, wo mit etwas Glück in die Radläufe gerade so ein 195/50er Reifen rein geht. Innen habe ich etwa 1-2 cm Platz und außen geht's beim Einfedern im Millimeter. Die Stoßdämpfer sind zwar so weit zugedreht, dass ich beim Überfahren einer Euromünze einen Schlag im Kreuz spüre, aber der TÜV schaut ja, dass der Reifen so weit innen steht, dass er einfedern KÖNNTE.

Aktuell sind die Reifen auf einer 7x15 ET35er Felge, aber die sind einfach nur häßlich und ich bin gerade dabei mir neue zu suchen. Theoretisch passt der 195er Reifen ja neben der 7 Zoll Felge auch auf eine 6.5 Zoll Breite Felge. Ich bin jetzt nicht der Reifen/Felgenexperte. Hat die 7x15er Felge irgendwelche Vorteile gegenüber der 6.5x15er? Wenn nein, dann hätte ich ja mit der 6.5er etwas Platz gewonnen und würde eine Felge mit ET 25 oder so nehmen können.

Kann mich jemand aufschlauen?

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Um mal die eigentliche Frage zu beantworten:

Ein 195/50 Reifen darf gemäß ETRTO auf Felgenmaulweiten von 5,5 bis 7 Zoll montiert werden.

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was dein bekannter sagt stimmt,wenn auch nicht ganz so heftig. lass die finger von semis.
auf meinem käfer waren 195/45er und der hatte 140ps bei 680kg und ist mir nie von der bahn gegangen.
normale neue reifen tun es auch.

dein problem wird eher sein dass das fzg nicht richtig ein und ausfedern kann und deshalb an traktion verliert. lässt sich auch mit dem besten reifen nicht verhindern. kenne das problem.

nimm räder die zumindest noch leicht federn können und mach das fahrwerk einen ticken weicher, das hilft.

zwecks felgen reifen. übertreibs nicht und passe dann lieber mit spurverbreiterungen die optik für die letzten fehlenden millimeter an.

Um mal die eigentliche Frage zu beantworten:

Ein 195/50 Reifen darf gemäß ETRTO auf Felgenmaulweiten von 5,5 bis 7 Zoll montiert werden.

Mein Reifenhändler sagt, dass das Rutschen oder besser gesagt, das ruckartige Abreißen der Haftung den extrem billigen Reifen zu verdanken ist. "Solch einen Schrott" würde er nie verkaufen und ein besserer Reifen hätte erstens deutlich bessere Haftung und würde zweitens das Überschreiten der Grenze "ankündigen", sodass man merkt wenn's zu viel ist und nicht gleich wegfliegt.

Habe mir inzwischen neue (schönere) Felgen gesucht, als den Schrott, den der Verkäufer drauf gemacht hat weil er sie loswerden wollte. Dabei hat mir aber der Händler gesagt, dass ich die Felgen auf jeden Fall per Einzelabnahme beim TÜV vorstellen und in die Papiere eintragen lassen muss, da eine ABE immer auf ein Fahrzeug bezogen ist und es somit für einen Exoten wie mein Auto niemals Eintragungsfreie Zubehörteile gibt.

Er meint zwar, dass das beim TÜV nur eine Formalität ist, weil in den ABEs eigentlich nur auf die richtige Größe und die Traglast geschaut wird. Aber stimmt das? Muss ich die echt eintragen lassen?

Zitat:

Aber stimmt das? Muss ich die echt eintragen lassen?

Wenn es kein fahrzeugspezifisches »Gutachten zur ABE« für deinen Wagen gibt, dann musst du

sofort

zur [TÜV, Dekra, …]-Abnahme (Begutachtung, techn. Überprüfung).

Anschließend fährst du mit der Abnahmebescheinigung zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung in die Papiere.

Zitat:

… als den Schrott, den der Verkäufer drauf gemacht hat weil er sie loswerden wollte.

Wenn das keine Serienräder sind, müssen die ja in deinen Papieren stehen, ansonsten fährst du ohne Betriebserlaubnis.

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Zitat:

Wenn das keine Serienräder sind, müssen die ja in deinen Papieren stehen, ansonsten fährst du ohne Betriebserlaubnis.

Dank für die Klarstellung. Dieses Auto hat als Kit Car keine "Serienbereifung" und in den Papieren steht nichts. Dennoch hat der Wagen eine TÜV Plakette bekommen. Da hat der Prüfer wohl schwer gepennt.

Zitat:

Wenn das keine Serienräder sind, müssen die ja in deinen Papieren stehen, ansonsten fährst du ohne Betriebserlaubnis.

Kleine Info für den der's interessiert:

Ich habe gerade beim TÜV Rheinland angerufen und dort die Frage nach der Pflichteintragung gestellt. Im Grunde war die Antwort ein Jain.

Einerseits brauchen die Felgen, die "ursprünglich mal zu dem Auto gehörten" nicht eingetragen werden. Aber welche das sind, steht nur im ursprünglichen Gutachten bei Erstzulassung, das aber keiner (mehr) hat. Verändere ich diese (neue drauf) so müssen diese wohl eher eingetragen werden. Ich soll zur Sicherheit mit den neuen Felgen zum TÜV fahren und die einem Prüfer mit dem allgemeinen Teil der ABE zeigen. Der würde mir dann Papiere ausstellen, wenn notwendig.

Die Felgen, die drauf sind, sind Felgen, die es in der 80ern gab. Die könnten also eintragungsfrei sein. Mache ich frische drauf, sollte ich zum TÜV.

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