Felge nicht mehr lieferbar
Eine Felge wurde in einem Haftpflichtschaden kosmetisch beschädigt, ist jedoch nicht mehr von Ford lieferbar. Gutachter meinte, der Fordhändler könne sie auch über andere Händler beziehen, vier neue Felgen seien nicht gerechtfertigt. Der hat ihn wohl mittlerweile überzeugt, dass er sie nicht beziehen kann.
Ohne die Extrafelgen liegt der Schaden aber unter 1000 € (Bagatellgrenze), deshalb möchte er erstmal kein Gutachten erstellen. Er rät mir, die Nichtlieferbarkeit der Versicherung mitzuteilen.
Sehe ich das richtig, dass die Felgen eher ein Fall für einen Anwalt als für den Gutachter sind?
Beste Antwort im Thema
Diverse Aussagen des Käpt'ns in diesem Forum erscheinen mir nicht ganz schlüssig.
18 Antworten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 31. Juli 2018 um 22:00:10 Uhr:
Aber wenn er die alten Felgen behält, bleibt immer noch die Frage, was er dann mit den ganzen neuen Fliesen macht?
...manchmal fällt es mir schwer Gedankengänge nachzuvollziehen 🙄
Hier gibt es Fotos von den Fliesen..... sorry meinte Felgen
https://www.motor-talk.de/.../...hen-oder-instand-setzen-t6404673.html
Zitat:
@kaskode schrieb am 30. Juli 2018 um 10:59:44 Uhr:
Eine Felge wurde in einem Haftpflichtschaden kosmetisch beschädigt, ist jedoch nicht mehr von Ford lieferbar......
Wenn eine Felge beschädigt wurde und diese nachweisbar nicht mehr lieferbar sind, dann sind alle vier Felgen mit gleichwertigen Felgen zu ersetzen. Die Nichtlieferbarkeit ist jedoch exakt durch Bescheinigun des Herstellers usw. nachzuweisen!
Zitat:
Gutachter meinte, der Fordhändler könne sie auch über andere Händler beziehen,
Dann muss er dieses auch nachweisen können.
Zitat:
Ohne die Extrafelgen liegt der Schaden aber unter 1000 € (Bagatellgrenze), deshalb möchte er erstmal kein Gutachten erstellen.
Die Bagatellgrenze liegt eher bei 715 €, aber wenn er kein Gutachten erstatten möchte, dann such dir besser einen Sachverständigen der von seinem Beruf auch Ahnung hat.
Ich habe vor einiger Zeit genau den gleiche Fall gehabt. Eine Felge beschädigt, nicht mehr lieferbar. Das hieß für mich Anfrage beim Herstelller, dieser hat dann recherchiert ob die Felge noch irgendwo lagermäßig vorhanden war, dies war nicht der Fall und mir das ganze schriftlich bestätigt. Daraufhin 4 neue gleichwertige Felgen ins Gutachten und die entsprechende Anlage dazu.
Zitat:
Sehe ich das richtig, dass die Felgen eher ein Fall für einen Anwalt als für den Gutachter sind?
Für beide, erst ein vernünftiges komplettes Gutachten und anschließend ein fähiger Fachanwalt für Verkehrsrecht.