Felge nach Schlagloch defekt aber Reifen intakt?
Hallo zusammen,
mir würden ein paar weitere Meinungen oder Ansichten zu der folgenden Problematik weiterhelfen.
Kurz zu dem Werdegang:
- Mit ca. 50-60km/h ein Schlagloch mitgenommen.
- Der Einschlag (nur vorne rechts) beim Spurwechsel war heftig. Von Gefühl und Geräusch-Erfahrungen aus bisherigen Schlaglöchern (ich bin kein Fachmann) ist der Stoßdämpfer durch das Domlager geschlagen und ich hatte schlimmste Befürchtungen. Definitiv kein alltägliches Schlagloch.
- Der Wagen hat nicht aufgesetzt.
- keine Fehlermeldung, Lenkrad weiterhin in der Spur, kein Druckverlust, kein Verziehen.
- optisch nichts an der Felge oder dem Reifen zu finden (nur Frontansicht) bei montierten Zustand.
- Fahrt mit reduzierter Geschwindigkeit auch über die Autobahn fortgesetzt. Keine Vibrationen oder andere Auffälligkeiten wahrgenommen.
Einen Tag später beim Freundlichen die betroffene Felge bzw. das ganze Rad auf der Wuchtmaschine angesehen. Auch von hinten ist die Felge sowie der Reifen optisch wie Neuware. (Felge/Reifen erst in der dritten Wintersaison mit vielleicht 10k km gelaufen)
Allerdings hat die Felge einen sichtbaren Höhenschlag. Nicht extrem, aber sichtbar.
Der Meister hat sich den Reifen ebenfalls angesehen und optische Mängel (Blasen, Beulen etc.) gesucht und mit den Händen abgetastet. Nachdem keine Fehler am Gummi zu finden waren ist es seiner meiner Meinung nach
A. möglich grundsätzlich so weiter zu fahren, wenn keine Vibrationen beim Fahren zu merken sind. Allerdings über kurz oder lang sollte die Felge getauscht werden.
B. möglich den gleichen Reifen erneut bzw. weiter auf der neuen Felge nutzen. (keine Mängel am Gummi, wie neu, gutes Profil, junge Markenreifen)
Sichtprüfung natürlich auch für das ganze drumherum (Feder, Stoßdämpfer, Aufhängung). Alles in Ordnung, nichts wackelt oder hat Spiel. Wahrscheinlich war hier das junge Baujahr (weniger als 5 Jahre) und die relativ geringen Kilometer (unter 40k) insofern hilfreich, als das es keine Ermüdungserscheinungen bei Radaufhängung etc. gegeben hat.
Das betroffene Rad wurde auf der gleichen Seite auf der Hinterachse montiert und dabei als Vergleich das demontierte Rad auf der Wuchtmaschine laufen gelassen, welches einwandfrei gelaufen ist.
Seit dem gefühlt dezente Vibrationen hinten rechts während der Fahrt. Vielleicht auch nur Kopfsache. Aber würde ja grundsätzlich ins Schadensbild passen.
Meine Vernunft sagt mir. Felge so bald wie möglich neu + 2x neues Gummi für die betroffene Achse. Bis dahin am besten nur schieben.
Kann es denn überhaupt sein, dass bei einem Durchschlag bis zur Felge der Reifen selbst (Gummi) keinerlei Schaden nimmt und man diesen weiterverwenden kann?
Das kann ich mir rein logisch schon gar nicht erklären, weshalb mich die Aussage vom Meister etwas gewundert hatte. Ich möchte weder Kompetenzen in Frage stellen noch jemanden etwas böses. Im Gegenteil. Er wollte mir damit sicherlich die Kosten für 2x Gummi sparen....was ich grundsätzlich natürlich dankend annehmen würde.
Allerdings beim Thema Sicherheit sollte es doch eigentlich keine zwei Meinungen geben?
Noch eine abschließende Frage: Gibt es noch weitere Möglichkeiten das Fahrwerk auf Folgeschäden zu prüfen? Oder ergibt sich das aus Laufgeräuschen etc. wenn der Wagen wieder 4x intakte Reifen hat?
Vorab Danke fürs Lesen und eure Hilfe.
30 Antworten
Wenn eine Rundlauf-Prüfung ergibt, dass das Felgenhorn bereits deformiert ist, ist eine Demontage des Reifens, für den Einsatz einer Messuhr am Rad, nicht mehr erforderlich.
Zitat:
@Lulu69 schrieb am 16. Dezember 2024 um 19:51:33 Uhr:
Vor Ort wurden nur beide Reifen (einer zum Vergleich) komplett mit Gummi auf die Wuchtmaschine gezogen. Rundlauf außen war bei beiden fast identisch. Rundlauf innen hat man der defekten Felge an der Felgenkante das Eiern angsehen. Für mich war logisch, dass das nicht nur von einem defekten Gummi kommen kann, weshalb ich nicht weiter nachgefragt hatte. Hätte man an der Stelle der Begutachtung das Gummi abziehen müssen und genauer prüfen? Immerhin hängt davon der Kauf der neuen Felge ab.
Wenn du der Felge selbst schon mit bloßem Auge ansiehst, dass sie eiert (egal ob ein Reifen drauf ist oder nicht), dann wird auch eine Prüfung mit Messuhr ohne Reifen nichts anderes ergeben.
Zitat:
@Lulu69 schrieb am 16. Dezember 2024 um 19:51:33 Uhr:
Zitat:
@Maddin5e schrieb am 16. Dezember 2024 um 17:00:52 Uhr:
Runter muss der Reifen anyway, denn nur so kann man mit sicherheit auch die Felge auf Rundlauf und Höhenschlag prüfen. Nach dem Schlag bestimmt was drin. Ob man sie noch mal richten kann? das müsste die Prüfung zeigen.Dann kommt last but not least die achse dran. Domlager und Dreieckslenker sollten geprüft und die Spur vermessen bzw. bei bedarf eingestellt werden.
Das bedeutet, wenn das Gummi nicht von der Felge gezogen wird kann man nicht entscheiden ob die Felge hin ist? Und das wiederum könnte bedeuten nur ein Höhenschlag im Gummi?
Vor Ort wurden nur beide Reifen (einer zum Vergleich) komplett mit Gummi auf die Wuchtmaschine gezogen. Rundlauf außen war bei beiden fast identisch. Rundlauf innen hat man der defekten Felge an der Felgenkante das Eiern angsehen. Für mich war logisch, dass das nicht nur von einem defekten Gummi kommen kann, weshalb ich nicht weiter nachgefragt hatte. Hätte man an der Stelle der Begutachtung das Gummi abziehen müssen und genauer prüfen? Immerhin hängt davon der Kauf der neuen Felge ab.
genau deswegen, den Reifen abziehen (lassen) dann sieht man es genauer und kann besser beruteilen, ob die Felge noch mal gerichtet werden kann oder doch neu muss,
Felgen/Räder werden grundsätzlich NICHT gerichtet.
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Das sehe ich ein kleinwenig anders. bei LEICHTEN verformungen oder leichtem Höhenschlag ist da duchaus was machbar. Es gibt entsprechende firmen, die das ganz offiziell machen. inclssive Zertifizierung und allem. Aber ob das geht oder nicht, das sieht man eben nur wenn man die nackte Felge vor sich sieht.
@Maddin5e
Die einschlägigen Vorschriften sind diesbezüglich eindeutig:
Eine Felge ist nach einer Verformung zu entsorgen. Eine Rückverformung ist nicht zulässig.
Inhalt und Begründung können hier nachgelesen werden:
https://www.auto-boegelsack.de/?s=blog&c=20240311161243
Richtig ist, dass es natürlich Betriebe gibt, die sich auf eine Instandsetzung spezialisiert haben, das auch hinbekommen und ihrer Kundschaft das schriftlich bestätigen.
Die so behandelten Räder funktionieren dann auch und können genutzt werden, nur eben nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Ein Sachverhalt, den auch eine Zertifizierung nicht aushebeln kann.
Zitat:
@Maddin5e schrieb am 17. Dezember 2024 um 12:50:53 Uhr:
...inclssive Zertifizierung...
Ich kenne keine Zertifizierungsgesellschaft, die sich auf dieses dünne Eis begeben würde.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 17. Dezember 2024 um 16:35:03 Uhr:
@Maddin5e
Die einschlägigen Vorschriften sind diesbezüglich eindeutig:
Eine Felge ist nach einer Verformung zu entsorgen. Eine Rückverformung ist nicht zulässig.
Woher kommt sowas? Also wer ist da Herausgeber?
Hättest Du nur den Folge-Beitrag gelesen…
Da sind keine spezifischen Vorschriften enthalten. Daher die Frage wo die Aussage herkommt?
@Gummihoeker
Er hat scheinbar den Folgebeitrag gelesen, aber eben auch nicht mehr.
Dem Link ist er wohl nicht gefolgt und Eigeninitiative für den letzten Meter ist daher auch nicht zu erwarten.
@EthanolAAM In dem Link steht nur eine pauschale Aussage deren Herleitung nicht bekannt gemacht wurde.
Zitat:
@Horst696 schrieb am 20. Dezember 2024 um 14:14:33 Uhr:
Da sind keine spezifischen Vorschriften enthalten. Daher die Frage wo die Aussage herkommt?
Ganz sicher findest Du mit einer spezifischen Suche und wenigen Klicks das gewünschte Ergebnis, auch ohne, dass wir es vorkauen.
Ihr habt aber die Aussage getätigt?!