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Fehler in Felge - umtauschen oder nicht?

Themenstarteram 20. Mai 2007 um 10:52

Hallo!

Ich hab in meinen zwei Wochen alten Felgen einen Fehler entdeckt, siehe Bild, es handelt sich um zwei Kerben, bei denen aber Lack drüber ist. Muss also ein Produktionsfehler sein, oder?

Wie kommt das zustande?

(Außerdem ist etwas höher auf dem Bild der Lack ganz leicht gewölbt, stört mich aber nicht so)

Soll ich die Felge nun umtauschen oder steht das in keinem Verhältnis?

Andere wären da vielleicht weniger pingelig.

Ich müsste die Felge dann ja erstmal einschicken, oder?

Also hätte ich erstmal keine Felge, auch ungünstig.

Sind eben auch "nur" Rial Nogaro und keine BBS für 500 EUR das Stück. Aber trotzdem natürlich sehr sehr ärgerlich.

MfG Felix

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15 Antworten
am 20. Mai 2007 um 11:03

Geh doch einfach mal zu Deinem Händler und frag nach.

Wenn Du online bestellt hast - schick ne Mail mit dem Foto.

Ansonsten finde ich das jetzt nicht wirklich dramatisch. Vor allem wenn es Dir erst nach 14 Tagen auffällt ist es nicht wirklich ständig sichtbar.

Hm... ich würde es wohl nicht umtauschen. Aber wenn Du drauf bestehst, wirst Du es durchdrücken können,d a es klar ein - wenn auch zu vernachlässigender - Fehler ist. Nen Ami oder Australier würde es wohl als individualität auffassen.

Sieh es mal so, klaut einer Deine felgen, und die findest die bei Ebay wieder,d ann könntest Du den satz anhand der nicht fehlerfreien felge als deine identifizieren ;-)

Bei nem BBS-satz für 5000€ würde ich es wohl anders sehen ...

am 20. Mai 2007 um 11:13

Ich sehe diesen 'Fehler' auch als eher geringfügig an und würde es dabei belassen.

find ich persönlich auch ned so wild :)

Felge würdest evtl. sogar umgetauscht bekommen, aber wer trägt die ummontage?

btw. Fahr die Felge länger und du ärgerst dich eher über die häßlichen Bordsteinkratzer oder steinschläge, die unvermeidlich kommen *G*

am 20. Mai 2007 um 14:08

Sehe ich ganz genauso. Jeder Steinschlag etc, den die Felge im Laufe der Zeit zwangsläufig abbekommt, ist doch gravierender.

Wegen so eines kleinen Fehlers z.B. am Schmiedewerkzeug oder beim nachfolgenden Handling der Felge in der Produktion wird das Teil sicher nicht als Ausschuss gewertet. Hängt natürlich alles auch vom Hersteller und dessen Qualität ab.

Themenstarteram 20. Mai 2007 um 15:13

Auf Umtauschen hab ich ehrlich gesagt auch keine große Lust.

Ist mit viel Aufwand verbunden (weil wenn die Felge eingeschickt wird, hab ich in der Zwischenzeit quasi nur drei Stück) und beim Reifenhändler macht man sich so auch keine Freunde.

MfG Felix

am 20. Mai 2007 um 15:28

du kannst sie umtauschen weil du ja ein14 Tägiges Rückgaberecht hast..

Der Fehler muss durch NAchbesserung von Seiten des Händlers ausgegliechen werden...

Da Reperatur nicht in Frage kommt, geht nur Umtausch...

Die Beweislast liegt hierbei noch in der Zeit des Händlers...

Also Rechtlichen Anspruch hast du, und den würd ich auch Nutzen

am 20. Mai 2007 um 15:36

Das löst aber sein Problem nicht, daß er vorübergehend nur drei Felgen hat....

Außerdem würde ich da nicht zu sensibel sein. Erstens hat er selbst gesagt, daß es keine 500 Euro-Felge ist und zweitens kommen in einem Autoleben sicher noch einige Kerben dazu ;)

Themenstarteram 20. Mai 2007 um 15:48

Eben. Außerdem sind die 14 Tage auch schon vorbei, wenn auch knapp.

Aber ein Brief an Rial mit der Bitte um Preisnachlass wäre eine Überlegung wert. Nur fraglich, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.

MfG Felix

am 20. Mai 2007 um 21:33

ich sag ja .. 14 Tägiges Rückgaberecht Normalfall..

Oder NAchbesserung da hier ein nicht geprüfter MAngel vorliegt, der vom Kauf an so war.....

Und hierbei liegt die Beweislast beim Verkäufer da es inerhalb 6 Monaten passierte...

Sprich er muss Dir beweisen das der Mangel nicht von anfang an war.. Wenn er das nicht kann ist der Fall abgeschloßen

Ist hald alles mit viel Aufstand zu bewerten....

Ob es das Wert ist... Muss jeder selber wissen

am 21. Mai 2007 um 5:23

Die Rechtslage steht ja auch gar nicht zur Diskussion, wenn ich das so richtig verstehe.

Es geht ihm um die Frage des Aufwands.

IMHO hat eine Anfrage wegen Preisnachlass wenig Aussicht auf Erfolg. Aber fragen kostet ja erstmal nicht viel.

Na wenn das alles ist, was Du zu bemängeln hast...

Hoffentlich siehst Du nie ein Röntgenbild von einer Felge :D

Also bei uns ist es so: Ein Rad geht durch die Qualitätskontrolle und wird ein Fehler entdeckt, wird das Rad einen Meter vor einem Zweitkontrolleur aufgespannt, und wenn dieser Fehler aus einem Meter für den Zweitkontrollör nicht innerhalb von 5 Sekunden sichtbar ist, gilt das Rad als OK und geht raus.

Kannst Du Deine Kerben aus einem Meter sehen?

Das könnte auch ausschlaggebend für einen etwaigen Mängelanspruch sein...

Ich würde die Felge auch nicht umtauschen, sondern mit dem Händler um einen Preisnachlass verhandeln.

am 21. Mai 2007 um 13:09

@MasterX88

Klar hat man laut Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rückgaberecht, aber nicht auf benutzte Artikel. Und auch nur bei Online bestellten Waren.

Außerdem müßte FelixSYTD beweisen das dieser Fehler schon vorher gewesen und nicht durch ihn entstanden ist.

Du kannst auch nicht mit deinem Wagen nach 14 Tagen zum Händler fahren und sagen da sind zwei Kerben o. ä. im Kotflügel...

 

Übrigens ist der Hänlder nicht zum Umtausch verpflichtet, Umtausch ist in Deutschland immer noch eine freiwillige Leistung des E'händlers. Im Gegensatz zur Reklamation, diese ist zu sehen als Garantie und kommt eben bei verdeckten Mängeln zum Einsatz....

 

@FelixSYTD

Ist das die ASA AR1 ?

 

Gruß

chaos

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