Fehler am Auto nach Kauf entdeckt!!!
Hi Leute,
ein guter Freund hat sich vor einigen Tagen privat einen Golf III GT ohne TÜV, da dieser einige Schäden hat, gekauft. Der dachte sich er könne das Auto wieder herrichten und würde trotzdem noch gut wegkommen. Nun das Problem: Der Verkäufer hat lediglich auf die defekten Bremsen hingewiesen. Nun ist aber bei einer grösseren Untersuchung für den TÜV herausgekommen, dass weit mehr als nur die Bremsen zu machen sind. Das würde ziemlich teuer werden und sich daher auch nicht lohnen(2500€). Kann man da irgendwas machen oder ist der Verkäufer dafür nicht mehr ran zu kriegen?
Für Antworten und Ratschläge vielen Dank im Voraus
MfG GolfRookie
18 Antworten
generell gilt: wenn ihr jemanden verklagen wollt auf arglistige täuschung, habt ihr ab Kauf ein Jahr dafür Zeit. Dann sollte man allerdings auch einiges schriftlich haben... Wenn kein Kaufvertrag gemacht wurde und Probleme nur mündlich (oder eben nicht) besprochen wurden, habt ihr kaum ne chance.
Es gibt da allerdings wohl noch die Möglichkeit des Händlers, sich über unkenntnis der genauen Bezeichnungen usw. rauszureden. Wegen dem könnt ihr ihn auch verklagen... jedoch nur die ersten 2 Tage nach Kauf...
Auf jeden Fall solltest du die gsetzl. Gewähleistung voll ausnutzen ! Alles, was nicht im Vertrag notiert ist, wird von diesem Gesetzt geschützt. Gut, es kommt immer auf die Umstände an, wenn dir bei deinem Gebrauchten nach einer Woche der Motor mit 240000km dahinscheidet, darf er das ... anders bei einem Auto mit 130000km, da würde höchstwahrscheinlich ein Gewährleistungsanspruch eintreten, sofern der Händler nicht auf das Motorproblem im Vertrag hingewiesen hat.
In den ersten 6 Monaten nach Vertragsabschluß, muß der Händler DIR beweisen, dass das Teil rechtmäßig kaputtgeganegn ist. Nach den 6 Monaten bist du in der Beweislage ! Und das wird komplitziert, mit Gutachter etc.
Also, schwing die Hufe, Liste auf was kaputt ist und nicht im Vertrag steht, und lass den Händler mal beweisen 🙂
Aber nicht übermütig werden, es gibt eben kein Pauschalrecht. Jeder Punkt muß geprüft werden. Je nach Alter und Leistung (km) des Autos eben.
Gruß
Achso, idealerweise fragst du mal bei VW an, wie hoch die geschätzte Lebensdauer der fehlerhaften Komponenten ist. Evt. bekommst du auskunft, dann wäre es ziemlich hilfreich beim Händler... weil DANN kann er nicht mehr rumdrucksen.
Gruß
Ich habe im Januar mir einen schwarzen E46 gekauft,das Auto Stand Draußen und war teilweise voll Schnee als ich mich zur Probefahrt einladen ließ waren auch nur die Scheiben frei und der Rest etwas abgefegt bzw.vereist.Bei der Übergabe war er auf Hochglanz poliert und sah aus wie neu.Jetzt nach 2
Autowäschen sehe ich immer deutlicher das der gesammte Vorderwagen Haube ,Stoßstange Scheinwerfer+Blenden übersät sind mit Steinschlägen.Jetzt sieht man alles weiß durchschimmern vom Grundlack.Die haben den aufbereitet und mich dadurch getäuscht.Haftet hier auch die Sachmängelhaftung des Händlers?