fehlender Versicherungsschutz eines Anhängers der ewig & nur auf privatem Grundstück ist

Hallo,

grad mal 10 Tage Zeit - Post ging an meine verstorbene Mutter.

Das städtische Straßenverkehrsamt teilt mir telefonisch mit:
Dass ich die Post erst 5 Tage später erhielt, dass ein Todesfall (mehrfach der Stadt gemeldet), all das sei völlig egal - es gäbe in solchen Fällen GRUNDSÄTZLICH niemals eine Fristverlängerung - diese sei unmöglich, egal durch wen und welches Amt.
Dabei stellte der Mitarbeiter (erfreulicherweise!) absolut nicht in Frage, dass ich wirklich den 750Kg Hopser niemals öffentlich bewege - das sei hier aber unerheblich.

2 Möglichkeiten - ich hab nun grad mal noch 1-2 Tag Zeit:
Entweder versichern + nachweisen
abmelden

Ist das so? Gibt es nie Friständerung?
Ich wollte den eigentlich noch paar Jahre rein zur Grundstückspflege nutzen + dann verkaufen.

40 Antworten

Allem das, was ihr da gerade schreibt, mag alles stimmen, muss aber überhaupt nicht zum Problem des TE passen.

Das Problem vom TE liegt ganz wo anders................
Seit Jahren steht der Hänger angemeldet auf Privatgrund ohne HU.
Jetzt auf Ämter zu schimpfen und nach einer Fristverlängerung zu fragen ist sehr dreist.
Zumal 2021 schon drüber diskutiert wurde und er immer noch nicht in die Pötte gekommen ist.
https://www.motor-talk.de/.../...rivatem-grundstueck-t7096970.html?...

Zitat:

@Peternita schrieb am 28. März 2025 um 11:24:32 Uhr:



1. Ob das Ordnungsamt von dem Totesfall informiert wird? Glaub ich nicht.

2. Online abmelden ca.6,50€

1 nein

2. Kostet nur 2.70, funktioniert aber nur, wenn der Anhänger nach 2012 Kennzeichen und ZB 1 bekommen hat.

Zitat:

@Elchatori schrieb am 28. März 2025 um 11:15:27 Uhr:



1 Mich ärgert, dass trotz Kenntnis Todesfall eine Tote angeschrieben wird.

2. Grünes Kennzeichen wäre evtl. möglich

1. Passiert wenn die nachkommen, sich nicht vollumfänglich kümmern. Dazu gehört, Fahrzeuge, die auf eine verstorbene Person zugelassen sind unverzüglich ab- oder umzumelden.

2. Grünes Kennzeichen ? Wofür soll das sein? Steuerbefreiung ändert nichts daran, dass das Fahrzeug um oder abzumelden ist, da der Halter verstorben .

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Zitat:

@Elchatori schrieb am 28. März 2025 um 14:05:46 Uhr:



Eine eVB reiche noch nicht (WTF?)
Man benötige nun zwingend eine eVBü und die müsse nun schnellstens an eine ganz bestimmte mail gehen.

Das ist genau der vorgesehene Weg. Wenn Du Deinem Versicherer sagst, dass Fahrzeug ist noch zugelassen, sollte die wissen, dass ausschließlich eine eVB Ü zu erstellen ist.

Dir auf die schnelle eine eVB A in die Hand drücken, dass Du die bei der Zulassungsstelle einreichst, ist so nicht vorgesehen. Insbesondere da die Zulassungsstelle keinen VW bei einem verstorbenen Halter einpflegen wird, mit abgelaufener HU seit 2013 schon mal gar nicht.

Abmelden und ihr könnt Euch in Ruhe ums Erbe kümmern. Den Anhänger kann ja ei keiner nutzen.

Bei dem Wirrwarr hilft nur Beugehaft.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. März 2025 um 07:44:11 Uhr:



Zitat:

@Peternita schrieb am 28. März 2025 um 11:24:32 Uhr:



1. Ob das Ordnungsamt von dem Totesfall informiert wird? Glaub ich nicht.

2. Online abmelden ca.6,50€

1 nein

2. Kostet nur 2.70, funktioniert aber nur, wenn der Anhänger nach 2015 Kennzeichen und ZB 1 bekommen hat.

Fehler eingeschlichen!

Woher soll der Tüvprüfer wissen, wie alt der Halter ist?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 29. März 2025 um 07:30:32 Uhr:


Das Problem vom TE liegt ganz wo anders................
Seit Jahren steht der Hänger angemeldet auf Privatgrund ohne HU.
Jetzt auf Ämter zu schimpfen und nach einer Fristverlängerung zu fragen ist sehr dreist.
Zumal 2021 schon drüber diskutiert wurde und er immer noch nicht in die Pötte gekommen ist.
https://www.motor-talk.de/.../...rivatem-grundstueck-t7096970.html?...

Der Thread bezieht sich auf einen anderen Hänger mit anderem Halter.
Dieser Anhänger hat gültige HU und wird auch im Bereich StVO genutzt.

Wo wir dabei sind, ist es ebenso falsch mir bzw. Erbengemeinschaft zu unterstellen unsere Mom sei bereits seit 18 Monaten tot - das habe ich nie geschrieben! (bekommt aber direkt 2 Likes...)

Online Abmeldung wird im zuständigen StVA nicht angeboten - grad nochmals nachgesehen, hätte ich sonst sicher gern genutzt, unabhängig ob 2,90 oder 6,50 €.

Beugehaft?
Weil ein 140kg-Leergewicht Anhänger 50m abseits jedes anderen Besitzes oder Straße still steht?
Ich scheine auf vielversprechendem Wege hier zum Drachenlord 2.0 zu werden...

Ich bin jetzt hier weg - zu viele Angriffe, Unterstellungen, Fackeln&Mistgabeln.
Ich bedanke mich nochmals ausdrücklich für JEDEN der hier auch nur kleinste Hinweise, Ratschläge & Tipps gegeben hat!
DANKE & macht es gut!

Nein, du bist nicht weg, weil "...zu viele Angriffe, Unterstellungen, Fackeln&Mistgabeln....", sondern weil du nicht das zu hören bekommen hast, was du gerne gehört hättest.

Fehlender Versicherungsschutz ist eine Straftat und nicht ganz ohne, weil ein Geschädigter ggf. auf immensen Kosten sitzen bleibt, wenn beim Halter nix zu holen ist.

Und es nicht die Aufgabe einer Behörde zu prüfen, ob das Fahrzeug nun auf oder abseits einer Straße steht, ob es benutzt wird oder ob der Halter verstorben ist.

Einfach ein paar kleine Regeln einhalten und schon lebt es sich ganz sorglos und streßfrei 😉

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. März 2025 um 12:28:23 Uhr:


Woher soll der Tüvprüfer wissen, wie alt der Halter ist?

Weil das Geburtsdatum des Halters in den alten Fzg.-Scheinen genannt war.

Ich kann mich nur daran erinnern, das das Geburtsdatum vor über 20 Jahren im Fahrzeugbrief stand

In den alten Fahrzeugscheinen wurde zum Teil sogar der Geburtsname eingedruckt.

Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 13:07:59 Uhr:


Fehlender Versicherungsschutz ist eine Straftat und nicht ganz ohne, weil ein Geschädigter ggf. auf immensen Kosten sitzen bleibt, wenn beim Halter nix zu holen ist.

Und genau deshalb gibt's bei fehlendem Versicherungsschutz auch selten eine Fristverlängerung, denn ein Monat nach Anzeigeneingang endet die Nachhaftungsfrist.
Dann ist die Versicherung raus und ggf der LK haftbar, wenn ein MA das Verfahren nicht fristgerecht durchgeführt hat.

Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 13:07:59 Uhr:


Nein, du bist nicht weg, weil "...zu viele Angriffe, Unterstellungen, Fackeln&Mistgabeln....", sondern weil du nicht das zu hören bekommen hast, was du gerne gehört hättest.

Fehlender Versicherungsschutz ist eine Straftat und nicht ganz ohne, weil ein Geschädigter ggf. auf immensen Kosten sitzen bleibt, wenn beim Halter nix zu holen ist.

Und es nicht die Aufgabe einer Behörde zu prüfen, ob das Fahrzeug nun auf oder abseits einer Straße steht, ob es benutzt wird oder ob der Halter verstorben ist.

Einfach ein paar kleine Regeln einhalten und schon lebt es sich ganz sorglos und streßfrei 😉

Fehlender Versicherungsschutz ist nicht grundsätzlich eine Straftat. Nur bei Gebrauch des Fahrzeugs. Und ich meine gelesen zu haben, dass der Hänger nicht in Gebrauch ist.

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