Federbruch
Hallo,
an meinem Fz. ( 117TKm) ist eine Vorderachsfeder gebrochen.
Die Werkstatt will beide Federn wechseln, obwohl die Federn auch einzeln erhältlich sind; das erscheint mir daher unnötig.
Spricht aus sicherheitstechnischer Sicht etwas gegen den einseitigen Wechsel, wenn eine neue Feder mit entsprechender Kennung (Federrate) verbaut wird?
Gruß, klaro101
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@flatforIch nehme mal an, Du hast eine gute Unfallversicherung abgeschlossen, ansonsten kann ich Dein Blödsinngeschreibe nicht verstehen (einzige Ausnahme, es handelt sich um ein PKW, der nicht älter als 3 Jahre ist).
Eine Werkstatt, die nur 1 Feder wechselt, steht mit 1 Bein im Knast, wenn was passiert.
Woher hast du diese Information das eine Werkstatt mit einem Bein im Knast steht, wenn sie nicht paarweise die Federn wechselt?
Da möchte ich doch gerne mal Urteile und Gesetze lesen.
Nur mal so zur Info:- 99% der Federbrüche bleiben unbemerkt. Da kann man problemlos das Lenkrad bei 100km/h loslassen, wenn sonst alles mit dem Fahrwerk, Bremsen ect. stimmig ist.
Die Leute kommen nur in die Werkstätten weil sie Geräusche aus'm Kotflügelbereich hören.
Oder nach 2 Jahren merkt es der TÜV.
Und was hat das mit dem Alter des Fahrzeuges zu tun?
Du gehörst somit auch zu den gefährlichen Halbwissenden die alles nachplappern.