Fast Kind beim Fussgängerstreifen überfahren, was würdet ihr tun?

Hallo Leute

Ich erlebe ja einiges im Strassenverkehr und meistens lege ich es unter "dumm gelaufen" ab.
Es gibt aber auch das ein oder andere das ich nicht darunter ablegen kann.

Nur dieses mal hadere ich mit mir selber was ich machen soll, daher wüsste ich gerne von euch was ihr machen würdet.

Erst einmal, was ist passiert?

Ich fahre die Strasse entlang, von rechts kommt ein Kind an den Fussgängerstreifen gelaufen.
In der Schweiz haben Fussgänger Vortritt, also halte ich an. Ich stehe, das Kind schaut auf beide Seiten und läuft los.
Als es etwa einen halben Meter vom Strassenrand entfernt war, sehe ich im Augenwinkel von hinten auf dem Tramgleis (ähnlich einer Bahn, die direkt neben der PW-Spur verläuft) ein Auto heranbrausen.
Ich habe gehupt, denn mehr konnte ich in dem Moment nicht machen. Das Kind hat es zum Glück richtig verstanden. Es erschrack zwar, doch es schaute in meine Richtung und sah den deppen der einfach ohne zu Bremsen mich vor dem Fussgängerstreifen überholt hat.

Da dieser depp und ich die gleiche Richtung hatten, sah ich dann auch wie er beim nächsten Fussgängerstreifen erneut direkt vor der Nase von Fussgängern vorbei fuhr.
Als ich dann am Lichtsignal hinter ihm stand, hat die Person das wohl gemerkt und die Hände in die Luft gehalten so im Sinne von "ups, kann ja passieren".
Ach ja, das der Blinker zum abbiegen defekt war, ist vermutlich irrelevant :-)

Dabei lernt man schon in der Theorieprüfung das wenn ein Auto am Fussgängerstreifen anhält, man langsam vorbeifährt oder gar anhält und sicher nicht noch mit vollem Tempo überholt.

Nun ergeben sich für mich drei Möglichkeiten:
1. Ich behalte das Video für Schulungszwecke und schreibe es wie oben schon erwähnt unter "dumm gelaufen" ab.
2. Ich könnte den Halter ausfindig machen und ihm einen Brief schreiben. Keinen bösen, einfach nur darauf hinweisen das sein Verhalten mehr als daneben war.
3. Ich könnte eine Anzeige machen, doch das wäre Aussage gegen Aussage und ob das was bringt?
4. Was wäre noch möglich - was würdet ihr tun?

So, nun die Frage an euch, was würdet ihr in meiner Lage machen?

Beste Antwort im Thema

Klar,Sch...egal ob man ein Kind Überfährt..
...Ist ja nicht meines...
Ey Leute,tickt ihr noch richtig???
Fahr das volle Programm auf.
Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht.Aber solche Fahrer gehören aus dem Verkehr gezogen.Sofort!!!
Leider hat sich die Kiffergeneration hier in De durchgesetzt. Sprich alt68er.
Hoffe, ihr in der Schweiz habt bessere Möglichkeiten solche Anarchisten außer Gefecht zu setzen.

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Ich denke mal das keiner jemanden an oder um fahren moechte und ich wuensche es auch keinem.Solche bilder wuerde man nicht mehr aus dem kopf bekommen.

Da der verkehrssuender ja einsichtig war und so deute ich es auch sich entschuldigen wollte wuerde ich da nichts mehr machen.Aber das mit dem brief schreiben finde ich auch nicht schlecht.

Zitat:

@Lcgaco schrieb am 18. März 2015 um 22:08:31 Uhr:


@ Ja-Ho
Komm,lass es raus. Du bist doch so Schlau.
Was will er denn Beweisen?
Hast du Kinder? Ich lebe in nem Verkehrsberuhigten Bereich und wir Eltern müssen Hüllisch Aufpassen
das keine Idioden unsere Kinder Anfahren/Überfahren.
Mach erst mal den Führerschein,bevor du solch ein einen Unsinn von dir gibst.

Ernstgemeinte Frage:

Wer prüft die Hausaufgaben Deiner Kinder, insbesondere Aufsätze und andere geschriebene Publikationen?

Zum Thema:
Wenn Du Bock hast, erstatte Anzeige.
Von persönlichen Kontakt rate ich ab, das kann schnell in einer Prügelei enden.

Ich hasse dieses Gejammer, wenn es um Kinder geht! Ich finde es schlimm und es macht mich traurig, wenn Menschen im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet werden, egal welches Alter sie haben.
LG Detta

@Detta56
Da hast du absolut recht. Es ändert nichts daran ob es nun ein Kind oder ein 90 jähriger war.
Aber was passiert ist, das ist das schlimme und gelernt hat die gute Dame gar nichts draus.
Denn ein paar hundert Meter weiter hat sie ja fast das gleiche wieder gemacht.
Beim zweiten Fussgängerstreifen sah man schon von fast 200 Meter entfernt das da ein Mann mit Kind steht und über die Strasse möchte und dahinter noch Fahrradfahrer standen. Also übersehen konnte man das nicht und sie fuhr ohne zu bremsen dran vorbei.

Ausserdem hat sie ihr Kennzeichen sperren lassen, sie wusste wohl schon wieso :-)

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Was meinst du mit kennzeichen sperren lassen ? Oder meinst du unleserlich gemacht ?

Zitat:

@DJ-HORNER-100 schrieb am 19. März 2015 um 09:55:08 Uhr:


Was meinst du mit kennzeichen sperren lassen ? Oder meinst du unleserlich gemacht ?

In der Schweiz kann man in fast jedem Kanton auch als Normalbürger den Halter eines Autos anhand des Kennzeichens erfragen. Es sei denn man lässt sich eben sperren.

Wie auch immer: Wenn das Benutzen einer Dashcam in der Schweiz nicht strafbar ist, dann würde ich das Video der Polizei übergeben. Solche dumm-dreisten Autofahrer gehören definitiv aus dem Verkehr gezogen.

Die Sperrung des Kennzeichens muss ja nicht zwingend als "Freibrief für Fehlverhalten" interpretiert werden.

Damit verhindert man doch "nur", dass (sorry) jeder private Vollhorst anhand des Kennzeichens sonstige private Daten von mir erfragen kann.

Behördliche Ermittlungen kann man damit ganz sicher nicht verhindern, also ist es doch völlig wurscht (für den Schadenfall), ob ein Kennzeichen gesperrt ist oder nicht 😉

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 19. März 2015 um 09:34:34 Uhr:



Ausserdem hat sie ihr Kennzeichen sperren lassen, sie wusste wohl schon wieso :-)

Somit fällt die Option, ihr einen Brief zu schreiben ja wohl weg.

Meine Meinung: Zeig sie an und übergib das Bildmaterial der Polizei. Ob die Dame ihren Fehler einsieht und künftig nicht mehr so fährt, ist eine schwache Hoffnung - mindestens ebenso groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Vorfall schon unter "ups, aber nicht weiter schlimm" abgelegt hat. Wenn die Polizei sich der Sache annimmt, dann wird wenigstens geprüft, ob sie schon wegen ähnlicher Dinge auffällig geworden ist und man wird sie befragen. Das ist unangenehm und hat einen gewissen Erinnerungswert, auch wenn es vielleicht nicht zu einer Verurteilung kommt. Vielleicht führt das zu einer Änderung des Fahrverhaltens, bevor ihr ein Kinderkopf den Kühler verstopft.

So nebenbei alleine schon das Überholen ist am Zebrastreifen verboten, mit gutem Grund. Die Gefahr das sich ein Fußgänger hinter dem zu überholendem Fahrzeug verdeckt befindet ist da viel zu groß.

Ohhh Benzli2013, du bist doch Fahrlehrer?! Und dann so unselbstständig dich zu entscheiden, welches Vorgehen jetzt angebracht wäre?

Immerhin hast du hier als Fahrlehrer ja noch eine etwas andere Verantwortung...

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 19. März 2015 um 14:13:57 Uhr:


Ohhh Benzli2013, du bist doch Fahrlehrer?! Und dann so unselbstständig dich zu entscheiden, welches Vorgehen jetzt angebracht wäre?

Immerhin hast du hier als Fahrlehrer ja noch eine etwas andere Verantwortung...

Wenn der TE alles zur Anzeige bringen würde, dann könnte er aber seinen Beruf nicht mehr ausüben und hätte bereits einen eigenen Schreibtisch auf der Polizeiwache. 😉

Zitat:

@martinb71 schrieb am 19. März 2015 um 14:19:18 Uhr:



Zitat:

@Scoundrel schrieb am 19. März 2015 um 14:13:57 Uhr:


Ohhh Benzli2013, du bist doch Fahrlehrer?! Und dann so unselbstständig dich zu entscheiden, welches Vorgehen jetzt angebracht wäre?

Immerhin hast du hier als Fahrlehrer ja noch eine etwas andere Verantwortung...

Wenn der TE alles zur Anzeige bringen würde, dann könnte er aber seinen Beruf nicht mehr ausüben und hätte bereits einen eigenen Schreibtisch auf der Polizeiwache. 😉

Knöllchen-Horst? 🙂

Moin,

wenn ich das alles lese, was da, zum Glück nicht passiert ist,
dann wundert es mich wirklich nicht mehr,
- das es in der Schweiz diese wahnsinnigen Strafen gibt -
die Ursachen sind wohl nicht, wie die 68ziger Bekifften,
nur heute sind die Mittel wohl schwer nachweisbar!

schönen Gruß

Zitat:

@testmal schrieb am 20. März 2015 um 00:02:02 Uhr:


Moin,

wenn ich das alles lese, was da, zum Glück nicht passiert ist,
dann wundert es mich wirklich nicht mehr,
- das es in der Schweiz diese wahnsinnigen Strafen gibt -
die Ursachen sind wohl nicht, wie die 68ziger Bekifften,
nur heute sind die Mittel wohl schwer nachweisbar!

schönen Gruß

Und was hast Du genommen, dass Du Dich so unverständlich ausdrückst?

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 19. März 2015 um 14:13:57 Uhr:


Ohhh Benzli2013, du bist doch Fahrlehrer?! Und dann so unselbstständig dich zu entscheiden, welches Vorgehen jetzt angebracht wäre?

Immerhin hast du hier als Fahrlehrer ja noch eine etwas andere Verantwortung...

Genau, du sagst es. Ich bin Fahrlehrer und kein Polizist.

Und welche andere Verantwortung dem Verkehr gegenüber habe ich als du es hast??

Zitat:

@testmal schrieb am 20. März 2015 um 00:02:02 Uhr:


Moin,

wenn ich das alles lese, was da, zum Glück nicht passiert ist,
dann wundert es mich wirklich nicht mehr,
- das es in der Schweiz diese wahnsinnigen Strafen gibt -
die Ursachen sind wohl nicht, wie die 68ziger Bekifften,
nur heute sind die Mittel wohl schwer nachweisbar!

schönen Gruß

Ach und in Deutschland fährt jeder vorbildlich und es gibt keine Strafen und die Polizei ist überflüssig?

Lustiger Kerl.

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