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Fartenschreiberblatt nicht gewechselt ?

Themenstarteram 22. September 2015 um 19:36

Hallo,

ein Kollege von mir hat einen kleinen 10tonner.

Er nutzt den LKW um seine Gerätschaften auf seine Baustelle zu transportiren.

Früh hin abends zurück.

Dann steht der LKW paar Tage. usw.

Jedenfalls keine 10000km im Jahr alles nur in näherer Umgebung.

Im Gespräch meinte er nur "Das Blatt ist manchmal ne Woche drinn."

Bei einer Kontrolle sicher ungünstig ?

 

Beste Antwort im Thema

Habe immer gedacht Papierverschwendung,dachte die müssen immer schwarz sein,zum wechseln.:cool:

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warum soll es ungünstig sein ?

wenn er zur baustelle fährt macht er ein blatt rein, ist doch in ordnung.

und wenn er wieder weg fährt macht er das alte blatt raus und ein neues rein.

ist doch völlig ok.

warum soll er die tachoscheibe wechseln wenn er nicht fährt ?

das er nicht fährt kann er an hand der tachoscheibe belgen.

spricht also meiner meinung für ihn.

Tachoscheiben müssen täglich gewechselt werden den der Scheibentachograf schrieibt mal eben max nur 24 Stunden. wenn er auf der Scheibe mehrfach zum Gleichen zeitraum fährt überschreibt er diese und macht die aufzeichnung unbraubar.. Viel spass bei einer kontrolle.. Das kann nicht nur das wird teuer den Scheiben sind vom unternehmer zehn Jahre aufzubewahren.. Jeder Verstoß wird als Einzelverstoss abgeurteilt... von der verjährungsfrist mal abgesehen.. Jol.

und die scheiben müssen nicht nur gewechselt werden

sondern auch sorgfältig ausgefüllt werden!!

Ich hab auch schon Scheiben gesehen die "durchgeschrieben" waren, quasi zweiteilig...:D

Habe immer gedacht Papierverschwendung,dachte die müssen immer schwarz sein,zum wechseln.:cool:

was erzahlt ihr da.

wenn der lkw meherer tage steht muss er natürlich nicht die scheiben wechseln.

oder soll er taglich zum lkw hin und scheiben wechseln, oder geht ihr am wochenende oder feiertags zum lkw um die scheiben zu wechseln?

er muß nur vor der nächsten fahrt die scheinbe tauschen, wenn die scheibe länger wie 24 std. drin ist.

Zitat:

@kingoftrucker schrieb am 23. September 2015 um 17:49:13 Uhr:

was erzahlt ihr da.

wenn der lkw meherer tage steht muss er natürlich nicht die scheiben wechseln.

oder soll er taglich zum lkw hin und scheiben wechseln, oder geht ihr am wochenende oder feiertags zum lkw um die scheiben zu wechseln?

nicht ganz

wenn ich feierabend habe,nehm ich die scheibe raus

und am montag kommt ne neue rein

könnt ja sein

das am wo-ende jemand andres aufm lkw ist

und der soll seine eigene scheibe nehmen

Themenstarteram 23. September 2015 um 17:42

Für seine sporadischen Fahrten ist der Fartenschreiber eigentlich unnötig.

Aber die Gesetze sind halt so.

Was hätte er bei einer Kontrolle zu befürchten ?

Er ist Halter Chef Arbeitnehmer in einer Person.

z.B. Das Blatt 1Woche drinn täglich früh und abends zur Baustelle gefahren.

gesammt 100km gefahren aber 7Umdrehungen auf der Scheibe.

Todesstrafe oder ????

Hallo Micha,

Alles was in der Fahrpersonalordnung steht kann geahndet werden und zwar vom Fahrer und vom Chef. Beim Chef wirds teurer. Auch wenn der nur alle halbe Jahr 5 km fährt muss er sich an die Verordnung halten, mit allen Konsequenzen.

Das ganze fällt doch bestimmt eh unter die Handwerksregelung.

Er Transportiert nur sein Werkzeug/Arbeitsmaterial von und zur Baustelle. Die Haupttätigkeit ist die Arbeit auf dem Bau, nicht das Fahren. Und das ganze ist auch noch im unter 100km Umkreis um den Firmensitz.

Ist nicht die erste Baukarre bei der die Scheibe schon Schwarz ist und aus dem letzten Jahrhundert stammt.

Handwerkerregelung ja, aber über 7,5 to ist der Fahrtenschreiber immer vorgeschrieben und muss (natürlich richtig) betrieben werden. Optimale Lösung wäre: bei Arbeitsende Scheibe raus und (Plastik-) Blindscheibe http://www.fahrzeugelektrik24.de/.../blindscheibe1.jpg rein. Vor der nächsten Fahrt Blindscheibe raus und beschriftete Scheibe rein. Müsste er auch die 28 Tage nachweisen?

Ich habe mal mit einer "sehr netten Polizistin" eine Diskusion führen dürfen wegen 2 Std. Überschreibung. Ich habe am 1 Tag um 04:00Uhr begonnen und um 17:00 Uhr Feierabend am Betriebssitz gemacht, auf Pause gestellt nach Hause gefahren und am nächsten Tag um 6:00 Uhr zum Arbeitsbegin eine neue Scheibe eingelegt. Die wollte tatsächlich von mir verlangen, Nachts um 4 zum LKW zu fahren und die Scheibe zu wechseln.

Schwarze Scheiben haben nichts im Fahrtenschreiber zu suchen, lieber Blindscheiben einlegen, beugt auch Schäden an dem Fahrtenschreiber vor. Ich habe auch schon von der Nadel aufgetrennte Scheiben auf Fahrer 2 gefunden.

Ich verstehe diese Diskussion überhaupt nicht. Es sollte mittlerweile klar sein, wann (und wann nicht) die EG-Sozialvorschriften anzuwenden sind. Wie schon geschrieben, gilt hier die Handwerker- Regelung (FPersV, § 1 Abs. 2 Nr. 3). Die alte Handwerker- Regelung (bis 3,5 t ohne km-Begrenzung, bis 7,5 t im Umkreis von 50 km, über 7,5 t gibt es keine Handwerker-Regelung) ist seit März 2015 weg gefallen.

Wenn er mit seinem LKW (unabhängig vom Gewicht und der Entfernung, in der um den Betriebssitz unterwegs ist) die Handwerker-Regelung in Anspruch nehmen darf (nach der Beschreibung ist das wohl der Fall), braucht er den Tacho überhaupt nicht zu benutzen. Also, eine Blindscheibe rein und fertig. Das kann eine nicht ausgefülllte Tachoscheibe sein. Die kommt deshalb hinein, weil sonst der Schreibestift im Tacho Schaden nehmen könnte. Ich habe schon Scheiben gesehen, die waren komplett schwarz, so lange waren die drin. Man muss nur aufpassen, dass sie durch den Stift nicht durchgescheuert werden. Also ab und zu mal wechseln.

Diese Regelung ist mit der Änderung der FPerV im März 2015 so eingefüht worden.

Er muss keinerlei Nachweis für die letzten 28 Tage führen, also ist demnach ist keine Bescheinigung nach FPersVO, § 20 (...fuhr ein Fahrzeug, für das keine Nachweispflicht besteht...) nötig.

Zitat:

@oure schrieb am 23. September 2015 um 22:34:08 Uhr:

.... Optimale Lösung wäre: bei Arbeitsende Scheibe raus und (Plastik-) Blindscheibe

... lieber Blindscheiben einlegen, beugt auch Schäden an dem Fahrtenschreiber vor. ....

Ein Fahrtenschreiber nimmt keinen Schaden wenn er ohne Scheibe geschlossen wird. Auch wenn man mit dem Fahrzeug fährt.

Legt man eine Blindscheibe ein setzt man die Warneinrichtung (rote Kontrollleuchte oder Warnmeldung im Kombiinstrument) außer Kraft. Dadurch vergisst man (besonders als Gelegenheitsfahrer) leichter ein Schaublatt einzulegen...

Wichtig ist den Fahrtenschreiber immer geschlossen zu halten. Nichts ist schlimmer als Staub und Dreck im Kontrollgerät. Außerdem beugt man dadurch bei vielen Fahrzeugtypen Gewaltschäden vor. z.B. durch das Lenkrad oder den Kopf beim einsteigen...

Gruß

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