1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Falsche Tachoscheibe eingelegt und in Kontrolle gekommen

Falsche Tachoscheibe eingelegt und in Kontrolle gekommen

Hallo,brauche mal eure Hilfe.......

Ich habe unbewust falsche Tachoscheben ( 3 ) anstatt 125 er 100 eingelegt gehabt und bin in eine Polizeikontrolle gekommen.Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht bekommen und habe deswegen eine Gerichtsverhandlung.Mir wird manipulatzion vom Aufzeichnungsgerät vorgeworfen.Kann mir jemand sagen mit was für eine Strafe ich rechnen muss.

Mfg

bfood

Beste Antwort im Thema

naja aber der Fahrer selbst lernt in der Fahrschule bereits dass es unterschiedliche Scheiben gibt, die anhand der Nummer auf dem Gerät und der Packung abgeglichen werden müssen

Wenns so einfach währe den schwarzen Peter weiter zu geben dann währe es wohl auch ok wenn der Fahrer von seinem Chef zur Ladungssicherung anstatt Spanngurte nur ein paar Einmachgummis bekommt oder Hanfseile oder was auch immer und sagt "mein Chef hat mir die aber gegeben - ich wussts nicht besser"

33 weitere Antworten
33 Antworten

in dem Tacho der hinter dem Lenkrad verbaut war?

Ich mein fast das die Scheiben passen, genauso wie die 140 oder 180 km/h Scheiben.

So ein Quatsch die 100 ter Scheiben vom Actros I haben genau die gleichen Abmessungen wie die 125 er Scheiben. Auch die 140 er und die 180 er Scheiben passen in jedes analoges EG Kontrollgerät.

der tacho hinterm lenkrad frisst alle scheiben ob 100er 125er usw

Nicht die alten Gerate -aus den / bis zu den- 70ern. Mit dem kleinen Schlussel, montiert hinter dem Lenkrad.

Der Durchmesser war der gleiche, das halb- ovale Loch hatte andere Masse.

Zum Gluck habe ich das trauerspiel mt dem ganzen Euro 1/2/3/4 und den Geschwindigkeitsbegrenzen nicht mehr miterlebt😠.
Zu dem Zeitpunkt habe ich wieder ein Log Book gehabt 😁.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar



Zitat:

Original geschrieben von worti32


Wenn er wirklich einen wegen Manipulation bekommt dann ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt nach so was bist du vorbestraft.
vorbestraft? wo kann man dies nachlesen? bitte stelle hier einen link ein!

Ich denke das ganze zählt als Urkundenfälschung

mag sein, aber ich weiß nicht ob man dann gleich vorbestraft ist! ich würde lieber einen link haben, wo ich dies nachlesen kann!

EG-Kontrollgeräte sind genormt, da passen sämtliche scheiben von 100-180 rein, nicht umsonst ist man dazu angehalten die daten auf dem EG-Gerät mit denen des fahrtschreiberblatts zu überprüfen.

ob das nun die version hinter dem lenkrad mit schlüssel ist, die slot-in version im armaturenbrett oder die version im Radioschacht...

Die richtige Scheibe einzulegen ist Aufgabe des Fahrers. Die richtigen Scheiben dem Fahrer auszuhändigen ist Aufgabe des Unternehmers.

Beides wird zuerst bußgeldrechtlich geahndet. Ob das überhaupt Wert ist strafrechtlich verfolgt zu werden, steht auf einem anderen Blatt. Da muss ja erst einmal ein strafbarer Charakter vorliegen.

Aber billig wird das auf keinen Fall!

Achte mal auf die Abmessungen vom Halb-Oval-Loch.

Rudiger

http://images.google.com/images?...

billig wird das nicht, ok! aber es ist ein unterschied ob ich es vorsätzlich oder versehentlich mache! wenn ich ganz bewußt eine falsche scheibe einlege, dann wesentlich schneller fahre und mir denke auf der scheibe zeigt es ja sowieso nur 60 an obwohl ich 80 fahre wird dies erstmal bestraft weil ich schneller gefahren bin als zulässig und zweitens weil ich vorsätzlich eine falsche scheibe eingelegt hab!
im grunde genommen können wir diesen thread schließen, da ich davon ausgehe, daß uns der TE nur einen bären aufgebunden hat! warum schreibt er denn nicht mehr?

Lumpi,
Moglicher weise wird das Verfahren gegen einen "Saftige" Geldbusse eingestell.
Das problem ist, das einige Zeit spater eine Prufung ins Buro kommt um die Lenkzeiten / Arbeitszeiten zu uberprufen -manchmal vorher, manchmal nach der Verhandlung.😮

-Wir hatten diese Prufung meistens vor der Verhandlung, und unsere Scheiben waren wie aus dem Bilderbuch-😁.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar


billig wird das nicht, ok! aber es ist ein unterschied ob ich es vorsätzlich oder versehentlich mache! wenn ich ganz bewußt eine falsche scheibe einlege, dann wesentlich schneller fahre und mir denke auf der scheibe zeigt es ja sowieso nur 60 an obwohl ich 80 fahre wird dies erstmal bestraft weil ich schneller gefahren bin als zulässig und zweitens weil ich vorsätzlich eine falsche scheibe eingelegt hab!
im grunde genommen können wir diesen thread schließen, da ich davon ausgehe, daß uns der TE nur einen bären aufgebunden hat! warum schreibt er denn nicht mehr?

ein bußgeldbescheid wird zunächst ohne gerichtsverhandlung zugeschickt! erst wenn auf einen bußgeldbescheid einspruch eingelegt wird kommt es zu einer verhandlung! genau deswegen halte ich den TE für unglaubwürdig!
ich denke jedenfalls nicht, daß man dann gleich vorbestraft ist!

hab mich erkundigt! die strafen können sehr unterschiedlich sein! der regelsatz ist 75€ und einen punkt, ist u.a. urkundenfälsching! von vorstrafe also meilenweit entfernt! bei vorsatz incl. schwerwiegender geschwindigkeitsüberschreitung können aber auch mehrere 1000€ und fühererscheinentzug draus werden!

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Wenn sich die Analogen EG-Kontrollgerate nicht verandert haben, hat uns der gute einen Baren aufgebunden.

Die 100km/h Scheiben mussen aus den '70ern sein. Danach wurde das EG-Kontrollgerat Pflicht mit 125km/h. Der Lochdurchmesser ist auch anders. Die 100er Scheiben passen nicht in das 125er Gerat ohne grosse manipulationen.

Rudiger

Ich hatte auch einmal irrtümlich 100 km/h Scheiben in meinem 125 km/h Gerät benutzt ohne Manipulation. Scheiben haben gepaßt, es wäre mir ansonst aufgefallen, daß es die falschen Scheiben sind. Preis bei einer Kontrolle auf der österreichischen A1 für meinen ungewollten Irrtum € 35.

Deine Antwort
Ähnliche Themen