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Fahrzeugwechsel wie läuft das?

Themenstarteram 12. August 2019 um 10:33

Moin,

ich hoffe das es hierher passt.

Was ist am einfachsten zu tun wenn ich meinen gebrauchten bei einem Händler in Zahlung gebe und von ihm einen gebrauchten kaufe. Kann ich z. B. die alten Nummern behalten?

Wie ist der Ablauf?. Brauche ich Kurzzeitkennzeichen um den neuen gebrauchten Anzumelden und muss ich den alten erst abmelden? Hat der Händler sowas? Kann ich die Nummernschilder vom alten behalten und sie zur Anmeldung des neuen mitnehmen?

Das letzte mal liegt schon 10 Jahre zurück und ich weiß es nicht mehr?

Danke

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12 Antworten

Du hast verschiedene Möglichkeiten - am besten du überredest den Händler den Service für dich unentgeldlich auszuführen .... das neue Fahrzeug kann erst angemeldet werden wenn das alte abgemeldet wird. Je nach Zulassungsstelle kein Problem - der Händler müsste auf jeden Fall die richtigen Kontakte haben .

Beim Händler vor Ort wäre das kein Problem - der alte wird abgemeldet und der neue sofort mit dem alten Kennzeichen angemeldet. Darfst mit dem alten nach Abmeldung dann aber keinen m mehr fahren. Vielleicht neue Schilder besorgen, die 10-jährigen sehen vielleicht nicht mehr so prall aus. Kannst du alles selbst machen, denn der Händler macht das (meistens) nicht umsonst.

eVB (Versicherungsbestätigung) besorgen, gültiger Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I für die Abmeldung, Teil I und II für die Anmeldung und ggfls. HU Bericht (wenn kein gültiger HU-Vermerk in der Zul.B. Teil I vermerkt ist). Ja nach Zulassungsstelle brauchst du einen Termin bei denen.

Beim Händler weiter weg müsstest du vermutlich An- und Abmeldung bei dir selbst übernehmen.

Solange der alte Wagen noch angemeldet ist, kannst Du natürlich die Nr. Schilder nicht bekommen.

Du kannst Sie aber meist online reservieren.

Dann kannst Du oder der Händler das neue Fahrzeug anmelden mit den Kennzeichen des Alten. Das alte Fahrzeug abmelden kannst Du natürlich erst wenn es beim Händler auf dem Hof steht.

Dise Dinge machen die Händler aber in der Regel selber. Das Anmelden ist oft eine Serviceleistung des Händlers. manchmal sogar Kostenfrei. Die anfallenden Gebühren der Behörde + die neuen Schilder selbst mußt Du natürlich zahlen.

Neue Kennzeichen kriegt man im Netz schon für rund 12,- € frei Haus geliefert. Vorher Wunschkennzeichen reservieren und die Dinger dann bestellen. Es sei denn, das alte Kennzeichen hätte eine emotionale Bedeutung und man möchte es deshalb behalten.

Hier hab ich noch keinen Markenhändler gesehen, der diesen Service kostenlos übernimmt. Wird hier immer pauschal angesetzt - doch die Addition der Behördengebühren und für zwei Kennzeichen ergibt deutlich niedrigere Beträge.

Bei meinem Gebrauchtwagenkauf 2015 wurde die Zulassung vom Händler kostenlos übernommen. Dazu wurde auch noch eine Inspektion und der TÜV kostenlos gemacht.

Kostenlos? War wohl in seinem Gebrauchtwagenpreis einkalkuliert.

Du kannst natürlich die alten Nummernschilder nur nehmen, wenn der alte Wagen bei der Anmeldung des neuen Wagens abgemeldet ist. Das kann aber in einem Aufwasch passieren.

Mit dem abgemeldeten Wagen kannst Du am gleichen Tag noch zum Händler fahren (auf direktem Weg) und den neuen Wagen dann mit den ummontierten Schildern abholen. Das ist erlaubt. Falls die Polizei eine Kontrolle macht, einfach die Abmeldebestätigung mit dem Datum vorzeigen.

Zur Abmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mitbringen und bei der Anmeldung zusätzlich den TÜV-Bericht, da sonst keine Anmeldung möglich ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. August 2019 um 12:57:57 Uhr:

Darfst mit dem alten nach Abmeldung dann aber keinen m mehr fahren.

falsch. Man darf mit dem Auto noch bis Nachts um 24.00 Uhr zurückfahren, auch zum Händler. Das geht sogar, wenn mit den Kennzeichen bereits das neue Fahrzeug angemeldet ist, allerdings braucht es dafür ein paar Blankoschilder ohne Stempel, denn die gestempelten Schilder darf man nach Ummeldung nur auf dem neuen Fahrzeug verwenden.

 

Ganz genau kannst du es meist über die Webseite deines zuständigen Strassenverkehrsamt herausfinden. Dort ist auch beschrieben wie weit du noch mit dem abgemeldeten Auto fahren darfst. In Köln darf man z.B. "nur" bis in die direkt angrenzenden Kreise einfahren und dies bis 24:00 Uhr des selben Tages, allerdings nur auf direktem Weg. Also der Abstecher zur Eisdiele ist nicht drin... ;)

Daß Köln hier eine Ausnahme darstellen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Auch Köln kann sich nicht über die deutsche Rechtssprechung stellen. Aber es gilt generell nur die direkte Fahrt am gleichen Tag der Abmeldung auf direktem Weg. Das muß auch nachweisbar sein.

Es ist sogar erlaubt mit dem entstempelten Kennzeichen Bundesweit bis zum Ende des Tages zu fahren.

Zitat:

Nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten, also entsiegelten oder noch nicht gesiegelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere

zur Anbringung der Stempelplakette

zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung.

Diese Fahrten dürfen Sie nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausführen. Für ein Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Köln selbst nur die Zulassungsbezirke

Erftkreis, mit dem Kennzeichen BM,

Rhein-Sieg-Kreis, mit dem Kennzeichen SU,

Rheinisch Bergischer Kreis, mit dem Kennzeichen GL,

Leverkusen, mit dem Kennzeichen LEV,

Kreis Neuss, mit dem Kennzeichen NE und

Kreis Mettmann, mit dem Kennzeichen ME

in Frage. Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.

Die Fahrzeugpapiere müssen Sie dabei haben.

Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.

Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss muss Ihnen hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder Sie haben eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, dabei, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen Sie mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchführen, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt. Dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen. Ebenfalls gilt dies für Probefahrten, zum Beispiel, wenn Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug zu kaufen.

Genau so hatte ich es auch in Erinnerung. Mit dem abgemeldeten Fahrzeug sind die Fahrten kein Problem, eher die längeren Fahrten mit dem noch nicht zugelassenen neuen Fahrzeug.

Ich hatte das so gelöst, daß ich den neuen Wagen mit den zugesandten Papieren gleich bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs angemeldet habe. Dann ist die Abholung auch bei einer längeren Strecke kein Problem, da der neue Wagen ja schon angemeldet ist.

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