Fahrzeugwechsel - Kennzeichen behalten

Hi,

Fahrzeugwechsel steht an. Das Kennzeichen vom alten möchte ich auch für das neue weiter verwenden. Die Ummeldung nehme ich selbst vor und soll auch am selben Tag geschehen.

Meine Frage(n) dazu:

Der Versicherungsschutz für das Altfahrzeug gilt ja bis zum Tagesende.

Kann ich mit dem bereits abgemeldetem Altfahrzeug noch zum Händler fahren, um das Fahrzeug dort am selben Tag abzugeben? Geht das auch dann, wenn auf die selbe Nummer bereits das neue Fahrzeug angemeldet wurde? Oder brauche ich dann bis Tagesende bzw. Abgabe beim Händler ein Kurzzeitkennzeichen für das Altfahrzeug?

51 Antworten

Abmelden und ein neues KFZ mit dem gleichen Kennzeichen anmelden habe ich erst gemacht.
Für das Kennzeichen wird dann die Gebühr eines Wunschkennzeichens erhoben.

Ich wurde von der netten Dame am Schalter explizit gefragt, ob das alte Auto bereits an seinem endgültigen Bestimmungsort angekommen ist, in diesem Fall hatte ein Händler das Auto angekauft und es stand bereits auf seinem umzäunten Platz. Diese Frage konnte ich also mit Ja beantworten.

Ich musste dann noch einen Vordruck unterschreiben, dass ich belehrt wurde, dass das abgemeldete KFZ nicht mehr mit diesem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.

Zitat:

dass das abgemeldete KFZ nicht mehr mit diesem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.

Ist aber die Frage warum das nicht gehen sollte.

In Bayern zumindest dürfte es gehen - wenn du 2 Kennzeichensätze hast.

1x Satz alte Aluschilder BY-XX 100 - entsiegelt.
1x Satz neue Aluschilder BY°XX 100 gesiegelt.

Die alten Schilder neu gesiegelt - nein. Aber 2 Satz Schilder unter Umständen ja.

Aber wie gesagt nur Bayern - und auch da würde ich vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

dass das abgemeldete KFZ nicht mehr mit diesem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.

Ist aber die Frage warum das nicht gehen sollte.

In Bayern zumindest dürfte es gehen - wenn du 2 Kennzeichensätze hast.

1x Satz alte Aluschilder BY-XX 100 - entsiegelt.
1x Satz neue Aluschilder BY°XX 100 gesiegelt.

Die alten Schilder neu gesiegelt - nein. Aber 2 Satz Schilder unter Umständen ja.

Aber wie gesagt nur Bayern - und auch da würde ich vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen.

Weil auf den Kennzeichen ein neues Fahrzeug gemeldet ist! Hier in Ba Wü ist dir ebenfalls nach dem umstempeln untersagt mit dem alten Fahrzeug auch nur einen Meter zu Fahren!

Vorsicht.

Ich rede von
Bayern und ich rede von
2 Paar Kennzeichen.

Was Württemberg-Baden macht weiß ich. Die überlassen das den Zulassungsstellen und die sagen nein. 😁

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Das geht auch in Bayern nicht.
Mir wurde erst letzten Monat von der Zulassungsstelle, genauso wie hier schon geschrieben, erklärt, daß das alte kfz nicht mehr auf die Straße darf, wenn das Kennzeichen bereits für das neue kfz vergeben ist.
Und ja - ich hatte mir für das neue Auto auch neue Schilder besorgt, hätte also die entstempelten alten Schilder greifbar gehabt...

cyberdude

Was interessiert mich die einzelne Zulassungsstelle?

Ich geh zum Ministerium.

Sag deiner Zulassungsstelle sie sollen mal nachfragen. 😉
Vielleicht wußten sie es nicht...

Danke für die Antworten🙂

Zulassung erfolgt in Ba-Wü

Ich werde morgen mal bei der Zulassungstelle nachfragen

Schönen guten Tag,

ich verkaufe mein altes Fahrzeug und lasse meinen Neuwagen vom Autohaus zulassen. Wie kann ich es am Gescheitesten realisieren, dass ich mein bisheriges Kennzeichen behalte?

Kann das Autohaus meine alten Schilder mitnehmen, das alte Fahrzeug abmelden und das neue mit neuen Schilder mit der gleichen Nummer zulassen, geht das?
Oder müssen einige Tage dazwischen liegen um die gleiche Nummer zu erhalten?
Oder geht das garnicht?

Vielen Dank schon mal im Voraus, schönen Tag noch und viele Grüße
te-75

Sprich mit deinem Autohaus! Die Schilder sind hier in Bawü sofort für dich wieder frei, nach sechs Monate kommt es wieder in den Pool!

Zitat:

@te-75 schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:07:37 Uhr:


Kann das Autohaus meine alten Schilder mitnehmen, das alte Fahrzeug abmelden und das neue mit neuen Schilder mit der gleichen Nummer zulassen, geht das?

Ja, das geht.

Wurde mir auch vom Händler (in BaWü) angeboten.

Es hätte nur länger gedauert, da man von Abgabe der alten Schilder bis zur Neuanmeldung natürlich warten muss.

Sonst fährt man hin, neues Auto ist bereits angemeldet - fertig.

Moin Moin,

ich muss mir ein neues Auto kaufen, da mein altes einen Verkehrsunfall nicht überlebt hat.
Das Fahrzeug, dass mich interessiert, ist von privat und zugelassen. Ich würde gerne das fremde Kennzeichen übernehmen, auch wenn ich in einem anderen Bundesland lebe.
Meine bisherigen Infos sind, dass man ab dem 05.01.2015 ein Kennzeichen nur mitnehmen kann, wenn der Halter sich nicht ändert. Man könnte natürlich für kurze Zeit in das andere Bundesland "ziehen" und wieder zurück. Der Aufwand wäre aber eindeutig zu hoch.

Wer kennt eine einfachere Lösung für mich?
Vielen Dank im Voraus.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Kennzeichen übernehmen aber wie?' überführt.]

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

"Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich."

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Kennzeichen übernehmen aber wie?' überführt.]

Das hatte ich leider schon gelesen. Ob man das Fahrzeug mit einem "Mietvertrag" entsprechend umgemeldet bekommt oder akzeptieren sie nur die Anschrift des Personalausweises?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Kennzeichen übernehmen aber wie?' überführt.]

Ummeldung mit Mietvertrag? Hättest dann doch aber auch einen Halterwechsel.
Nur Anschrift laut Personalausweis. Alternative ist (oder war) Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Löst aber doch nicht Dein Problem,oder?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Kennzeichen übernehmen aber wie?' überführt.]

Es würde nur gehen, wenn der alte Besitzer der Halter bleibt

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Kennzeichen übernehmen aber wie?' überführt.]

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