ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugwäsche auf Privatgelände?

Fahrzeugwäsche auf Privatgelände?

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 14:32

Hallo Zusammen,

ist es eigentlich erlaubt, sein eigenes Fahrzeug auf einem Privatgelände zu waschen oder müssen da irgendwelche Auflagen beachtet werden?

Hintergrund der Frage:

Ein Bekannter hat eine Hoch- und Tiefbaufirma, zum Fuhrpark gehören neben normalen PKWs natürlich insbesondere auch Baufahrzeuge (Radlader, Bagger, LKW 18t, ...)

Nun würde er gerne, wenn dies erlaubt ist, die Fahrzeuge auf dem Hof der Baufirma reinigen mit einem noch anzuschaffenden KÄRCHER-Hochdruckreiniger.

Wenn es von Bedeutung ist: Die Reinigung soll nur mit Warmwasser erfolgen, es werden also keinerlei Reinigungsstoffe eingesetzt, welche dann in die Kanalisation gelangen könnten.

Macht es hierbei auch evtl. einen Unterschied, ob es sich um normale PKWs handelt oder um Baumaschinen, welche ja doch mal auch von außen mit Öl oder ähnlichem verschmiert sind?

Danke + Gruß

Martin

Beste Antwort im Thema

Ich finde es immer wieder erstaunlinch, wie oft eigenes Fehlverhalten mit dem Anderer begründet wird. Leider ist das Unrechtsbewustsein einger Mitmenschen bei kollektiven Aktivitäten ausgeschaltet. So wird der Umweltsünder schnell zum Lamm, weil Tepco ja noch viel schlimmer ist. Ich empfinde im Moment Mitleid für solch lemminghaftes Mitläufertum.

 

Gruß

 

Stefan

(1 liter Öl macht 1.000.000 l Grundwasser ungenießbar)

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Also bei uns ist es generell verboten.

Gegen einfaches abwaschen/abspruhen hat die Gemeinde allerdings nichts.

Ansonsten nur mit Ölabscheider.

Ab besten du rufst mal bei eurem Ordnungsamt an

Fahrzeugwäsche geht nur mit Ölabscheider. Natürlich auch nur in einer halle, oder auf versiegeltem Grund, Schotterplatz fällt also flach...

Gerade bei Baufahrzeugen und Arbeitsgeräten wird es auch beim Abspritzen mit dem Kärcher Ölauswaschungen an den Hydraulikkomponenten geben. Weil die sonst ins Abwasser / Regenwasser gelangen, ist der Ölabscheider zwingend vorgeschrieben.

am 23. Mai 2011 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ist es eigentlich erlaubt, sein eigenes Fahrzeug auf einem Privatgelände zu waschen oder müssen da irgendwelche Auflagen beachtet werden?

das kann dir NUR dein zuständiges ordnungsamt bzw. das gewässeramt sagen...und das dann am besten auch schriftlich mit behördenstempel...

da es sich hierbei dann nichtnur um "einmaliges" waschen von einem fahrzeug handelt...kann er sich seine idee eigentlich direkt abschminken!

Das ist in Deutschland Sache der Kommunen. In den meisten gibt es Satzungen, die das unter Hinweis auf eine mögliche Grundwassergefährdung durch abgespülte Betriebsstoffe grundsätzlich verbieten.

 

Über den Sinn bzw. Unsinn kann man diskutieren; denn dann müsste eigentlich auch die Autofahrt bei Regen verboten werden (eine große Wasserlache ist die beste Unterbodenwäsche :p).

 

Außerdem ist es in der Praxis sozial ungerecht; der arme Schlucker muß auf der Straße waschen, der Wohlhabende macht sichtgeschützt hinter seinen hohen Hecken und Toren, was er will.

 

Zuständig ist, wie schon erwähnt, das Ordnungsamt (die ggf. weiter verweisen). In dem Fall Deines Bekannten sehe ich da aber auch keine Chance, da die regelmäßige Reinigung von gewerblich genutzen Kfz nie und nimmer ohne geeignete Vorrichtungen wie Ölabscheider genehmigt wird.

 

Was zumindest im Privatbereich praktisch immer geduldet wird, ist das Säubern von Scheiben, Beleuchtungseinrichtungen, Spiegeln, Nummernschild etc. da es der Verkehrssicherheit dient (was ist mir dabei früher oft der Lappen ausgerutscht ;) !).

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Über den Sinn bzw. Unsinn kann man diskutieren; denn dann müsste eigentlich auch die Autofahrt bei Regen verboten werden (eine große Wasserlache ist die beste Unterbodenwäsche :p).

Naja ich finde es ist schon ein Unterschied ob ich mit einem Gartenschlauch mal den Staub vom PKW wasche oder mit jede Woche mit Hochdruck einen verdeckten Radlader abwasche bei dem dann auch von Gelenken und Buchsen gleich das Fett und Öl mit abgewaschen wird.

Da man bei uns neben einer entsprechend großen wasserdichten Betonfläche auch einen Schlammabscheider und Benzinabscheider braucht, lohnt sich das eigentlich gar nicht so etwas selber zu betreiben. Die Entsorgung von belastetem Schlamm und die Rückstände aus dem Benzinabscheider ist nämlich sehr teuer.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Über den Sinn bzw. Unsinn kann man diskutieren; denn dann müsste eigentlich auch die Autofahrt bei Regen verboten werden (eine große Wasserlache ist die beste Unterbodenwäsche :p).

Naja ich finde es ist schon ein Unterschied ob ich mit einem Gartenschlauch mal den Staub vom PKW wasche oder mit jede Woche mit Hochdruck einen verdeckten Radlader abwasche bei dem dann auch von Gelenken und Buchsen gleich das Fett und Öl mit abgewaschen wird.

...

Da sind wir uns einig. Meine Bemerkung bezog sich auf den privaten "Normalo" (so lange dieser nicht z.B. eine Motorwäsche auf seinem Privatgrund oder in der Öffentlichkeit macht).

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 16:27

OK, alles klar, dann hat sich die Idee wohl schon von selbst erledigt.

ich danke Euch!

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Außerdem ist es in der Praxis sozial ungerecht; der arme Schlucker muß auf der Straße waschen, der Wohlhabende macht sichtgeschützt hinter seinen hohen Hecken und Toren, was er will.

Sorry.

Daß ein Gutbetuchter sich ggf. effektiver der Strafverfolgung entziehen kann, macht eine Regel eben nicht an sich ungerecht. Denk mal etwas weiter: Selbiges gilt nämlich für ALLE Regeln und Gesetze.

 

Wie weiter oben schon erwähnt, würde ich beim zuständigen Amt anrufen, gerade bei Baustellenfahrzeugen gibt es nämlich oft auch Ausnahmen ;) Wir mussten früher die Fahrzeuge bei jedem Verlassen des Betriebs- oder Baustellengeländes säubern, weil wir sonst den Dreck auf der Straße verteilt hätten. Auf dem Gelände war auch nur normaler Schotterboden und kein Ölabscheider oder so... trotzdem von ganz oben die Auflage jedes Mal den LKW zu säubern. Wie gesagt, nachfragen hilft :)

Auf der anderen Seite soll mir hier mal jemand verbieten mein Auto auf dem Privatgrundstück zu waschen, dann gibt es mal kräftig Terror! Auf der anderen Seite des Ortes ist ein Holzbetrieb, die haben je ein Imprägnier- und ein Teerbecken für Holzzäune etc. Sowohl Imprägniermittel als auch verdünnter Teer werden im normalen Kanal entsorgt, vom Ordnungsamt erlaubt! Bei uns in der Firma laufen alte Farben, Schwefelsäure und sonstige Mittelchen einfach in die Pampa, vor nicht ganz 2 Monaten eine Kontrolle vom Umweltamt, alles in Ordnung... sogar die Asbestplatten hinter der einen Halle haben die nicht gestört :rolleyes: Die IBC Behälter bzw. Ölfässer spült der Kollege auch in der freien Natur aus, läuft alles in den angrenzenden Bach und fertig, Wasserproben seien in Ordnung, also unternimmt keiner was…

Angesichts solcher Umweltverschmutzungen soll mir mal einer verbieten mein Auto hier auf dem Gelände zu waschen. Wie weiter oben schon gesagt wurde, ist es demnächst auch verboten das Fahrzeug im Regen stehen zu lassen oder damit zu fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Außerdem ist es in der Praxis sozial ungerecht; der arme Schlucker muß auf der Straße waschen, der Wohlhabende macht sichtgeschützt hinter seinen hohen Hecken und Toren, was er will.

Sorry.

 

Daß ein Gutbetuchter sich ggf. effektiver der Strafverfolgung entziehen kann, macht eine Regel eben nicht an sich ungerecht. Denk mal etwas weiter: Selbiges gilt nämlich für ALLE Regeln und Gesetze.

Mit einem Einspruch wie dem von Dir war zu rechnen, weil das, was Du sagst ja völlig logisch ist. Deshalb habe ich auch extra in der Praxis geschrieben. So weit kann ich schon denken ;).

 

Dennoch bleibe ich dabei, es gibt Vergehen, die treffen in der Ahndung alle gleich (Beispiel StVO) und andere nur diejenigen, die dabei gesehen (und angeschwärzt) werden können.

 

Ein anderes Beispiel aus dem Ordnungsrecht unserer Stadt: Das Füttern von freilebenden Wildtieren (wozu auch Singvögel gehören !) ist verboten. Die Rentnerin, die sich einen Meisenring ans Fenster ihrer Mietwohnung hängt, kann ganz leicht belangt werden. Der Mensch mit freistehendem Einfamilienhaus auf großem Grundstück füttert alles, was ihm in den Garten kommt und erfreut sich daran.

am 23. Mai 2011 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Angesichts solcher Umweltverschmutzungen soll mir mal einer verbieten mein Auto hier auf dem Gelände zu waschen.

im gegensatz zu den geschäftsführern der jeweiligen firmen, die du da ansprichst - gehst du wohl nicht mit den entsprechenden abteilungsleitern der ämter golfen und schickst denen wohl auch nicht zur weihnachtszeit ein großes päckchen mit allerlei werbegeschenken...

somit dürfte es sich wohl erübrigen, das du denen irgenwas terror'st...:p

Zitat:

Wie weiter oben schon gesagt wurde, ist es demnächst auch verboten das Fahrzeug im Regen stehen zu lassen oder damit zu fahren?

regen zählt im gegensatz zum wasserschlauch, zu den unvermeidbaren ereignissen...

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Angesichts solcher Umweltverschmutzungen soll mir mal einer verbieten mein Auto hier auf dem Gelände zu waschen.

im gegensatz zu den geschäftsführern der jeweiligen firmen, die du da ansprichst - gehst du wohl nicht mit den entsprechenden abteilungsleitern der ämter golfen und schickst denen wohl auch nicht zur weihnachtszeit ein großes päckchen mit allerlei werbegeschenken...

Mein Chef geht auch nicht mit denen golfen oder essen, trotzden sagt da keiner wirklich was. Vor 2 Jahren oder so gab es nur mal einen "Rüffel", weil wir hinter der Halle im Wald Kunststoffabfälle verbrannt haben. Wenn man bedenkt, dass dies schon seit über 50 Jahren tagtäglich gemacht wurde, kann man auch mal mit ner Verwarnung leben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie weiter oben schon erwähnt, würde ich beim zuständigen Amt anrufen, gerade bei Baustellenfahrzeugen gibt es nämlich oft auch Ausnahmen ;) Wir mussten früher die Fahrzeuge bei jedem Verlassen des Betriebs- oder Baustellengeländes säubern, weil wir sonst den Dreck auf der Straße verteilt hätten. Auf dem Gelände war auch nur normaler Schotterboden und kein Ölabscheider oder so... trotzdem von ganz oben die Auflage jedes Mal den LKW zu säubern. Wie gesagt, nachfragen hilft :)

Auf der anderen Seite soll mir hier mal jemand verbieten mein Auto auf dem Privatgrundstück zu waschen, dann gibt es mal kräftig Terror! Auf der anderen Seite des Ortes ist ein Holzbetrieb, die haben je ein Imprägnier- und ein Teerbecken für Holzzäune etc. Sowohl Imprägniermittel als auch verdünnter Teer werden im normalen Kanal entsorgt, vom Ordnungsamt erlaubt! Bei uns in der Firma laufen alte Farben, Schwefelsäure und sonstige Mittelchen einfach in die Pampa, vor nicht ganz 2 Monaten eine Kontrolle vom Umweltamt, alles in Ordnung... sogar die Asbestplatten hinter der einen Halle haben die nicht gestört :rolleyes: Die IBC Behälter bzw. Ölfässer spült der Kollege auch in der freien Natur aus, läuft alles in den angrenzenden Bach und fertig, Wasserproben seien in Ordnung, also unternimmt keiner was…

Angesichts solcher Umweltverschmutzungen soll mir mal einer verbieten mein Auto hier auf dem Gelände zu waschen. Wie weiter oben schon gesagt wurde, ist es demnächst auch verboten das Fahrzeug im Regen stehen zu lassen oder damit zu fahren?

Da Habt Ihr aber bisher Glück gehabt, sobald ein Hochdruckreiniger ins Spiel kommt muss hier im Schwäbischen zumindest ein Ölabscheider und versiegelter Untergrund vorliegen. sonnst kanns bis zu 25000 Euro Strafe kosten. Werkstätten Dürfen nur noch als geschlossenes System Abwasserseitig betrieben werden. d.H. kein Wasser das in der Werkstatt austritt darf ohne Ölabscheider in die Kanalisation gelangen, wenn doch hast du ein Problem den viele Orte haben schon Sensoren eingebaut die dann den Zufluss zur Kläranlage verhindern. Wir haben jetzt Grüne im Landtag mal sehen was da noch auf uns Zukommt. Ich weis das es Firmen gibt wo man das sehr Lasch handhabt aber der Schuss geht nach hinten los wenn die Bodenproben mal an der richtigen Stelle genommen werden. Schließlich wird Sauberes Wasser immer wertvoller.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Da Habt Ihr aber bisher Glück gehabt, sobald ein Hochdruckreiniger ins Spiel kommt muss hier im Schwäbischen zumindest ein Ölabscheider und versiegelter Untergrund vorliegen.

Ok, ich habe im Moment gar keinen Hochdruckreiniger, ich wasche mein Auto mit ner Gießkanne und Regenwasser :) Ok, ich gebe aber zu, beim TE ist sowas schwieriger, wenn ich samstags morgens um 5 Uhr mein Auto wasche, dann rennt hier eh noch keiner draußen rum, der mich anschwärzen könnte. Zudem ist es bei uns offiziell geduldet sein Auto zu waschen, macht quasi jeder auf seinem Grundstück oder auf der Straße...

 

In der Firma ist es ein anderes Problem, da es dort keinen Zufluss zur Kläranlage gibt, führen die Abflüsse entweder zum Bach oder einfach so ins Freie...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugwäsche auf Privatgelände?