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Fahrzeugverschrottung - warum braucht er dieses Dokument direkt ?

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 15:58

Guten Tag,

ich besitze ein älteres Fahrzeug, das ich verschotten lassen will. Nun habe ich mit dem Schrotti gesprochen und er meint, ich soll das Auto dahin fahren, Kennzeichen abmachen, Fahrzeugschein (führt man immer mit) mitnehmen, Zweitschlüssel abgeben, und den Fahrzeugbrief abgeben. Ich bekomme dann einen Verwertungsnachweis.

So weit so gut, nur will er direkt den Fahrzeugbrief haben, ich solle dann nach der Abmeldung des Fahrzeugs, die restlichen Dokumente überreichen, wie Tüv-Bericht, Fzg.Schein.

Auf der Seite der Zulassungsstelle ist angegeben (nach dem Gespräch erst geguckt), dass bei einer Verwertung des Fahrzeugs, auch der Fahrzeugbrief benötigt wird. Also nicht nur Fzg.Schein und Vewertungsnachweis.

Wieso aber will man bei Übergabe des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief haben ?

Wusste er es schlichtweg einfach nicht ?

Bin da leicht verwirrt :eek:

Vielleicht kann mich ja Jemand aufklären, vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Hast falschverstanden, Du sollst den Fahrzeugschein und den Brief mitnehmen um den Wagen abzumelden. Dabei werden beide Scheine entwertet. Dann kannst Du die beiden, entwerteten scheine, abgeben

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Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 11. Mai 2020 um 17:58:23 Uhr:

Wieso aber will man bei Übergabe des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief haben ?

Damit man dir auf dessen Basis einen Verwertungsnachweis ausstellen kann.

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 16:01

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Mai 2020 um 18:00:07 Uhr:

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 11. Mai 2020 um 17:58:23 Uhr:

Wieso aber will man bei Übergabe des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief haben ?

Damit man dir auf dessen Basis einen Verwertungsnachweis ausstellen kann.

Wie soll ich das Fahrzeug ohne Kfz Brief abmelden ? :confused:

Ich würde auf den fahrzeugschein bestehen. Beim abmelden wird der Fahrzeugschein als nicht mehr gültig entwertet bzw. gestempelt. Falls er auf den Scheinund Brief besteht, hat er vielleicht die Absicht den Wagen weiter zuverkaufen. Mit nicht als abgemeldeten und auf den Brief vermerkte "Ausser Verkehr vermerkt" . Kann es alles mit dem Wagen machen.

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 16:29

Zitat:

@audi5506 schrieb am 11. Mai 2020 um 18:18:51 Uhr:

Falls er auf den Scheinund Brief besteht, hat er vielleicht die Absicht den Wagen weiter zuverkaufen.

Dann kann ich den Wagen ja nicht abmelden, also komplett stilllegen.

Hast falschverstanden, Du sollst den Fahrzeugschein und den Brief mitnehmen um den Wagen abzumelden. Dabei werden beide Scheine entwertet. Dann kannst Du die beiden, entwerteten scheine, abgeben

Genau so.

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 16:50

Zitat:

@audi5506 schrieb am 11. Mai 2020 um 18:44:53 Uhr:

Hast falschverstanden, Du sollst den Fahrzeugschein und den Brief mitnehmen um den Wagen abzumelden. Dabei werden beide Scheine entwertet. Dann kannst Du die beiden, entwerteten scheine, abgeben

Oh, sry, habe tatsächlich etwas falsch verstanden.

Aber genau, das will der Schrotti ja nicht so machen, schon bei der Übergabe will er den Fzg.Brief behalten.

Da muss ich mal Tacheles reden mit dem Schrotti.

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 11. Mai 2020 um 18:50:05 Uhr:

...schon bei der Übergabe will er den Fzg.Brief behalten.

Du fährst zum Straßenverkehrsamt, meldest das Fahrzeug ab und fährst anschließend mit dem Fahrzeug zum Schrotthändler und übergibst ihm das Fahrzeug zusammen mit dem entwerteten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Alles vollkommen problemlos.

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 11. Mai 2020 um 18:50:05 Uhr:

Zitat:

@audi5506 schrieb am 11. Mai 2020 um 18:44:53 Uhr:

Hast falschverstanden, Du sollst den Fahrzeugschein und den Brief mitnehmen um den Wagen abzumelden. Dabei werden beide Scheine entwertet. Dann kannst Du die beiden, entwerteten scheine, abgeben

Oh, sry, habe tatsächlich etwas falsch verstanden.

Aber genau, das will der Schrotti ja nicht so machen, schon bei der Übergabe will er den Fzg.Brief behalten.

Da muss ich mal Tacheles reden mit dem Schrotti.

Das liegt daran,dass der Schrotti nicht möchte, dass der Brief/die ZB 2 entwertet wird.

Wenn Du den verwerten lassen willst, müssen ZB 1 und 2 mit zur Zulassungsstelle und werden dort entwertet , der Verwertungsnachweis erfasst zund die Verwertung wird dem KBA übermittelt. Auf dem Verwertungsnachweis bestätigt der Schrotti die ordnungsgemäße Verwertung des Fzg.

Ohne ZB 2 kannst den nur Außer Betrieb setzen ohne erfassen der Verwertung.

Spielt die Entwertung von ZB 2 (wusste gar nicht, dass es die bei den "neuen" -mittlerweile auch schon älteren - Papieren noch gibt) eine relevante Rolle, wenn man einen Verwertungsnachweis erhalten möchte bzw. für irgendeine Sonderkonditionsaktion benötigt?

Man kann doch -rechtlich- genauso gut einen "normal"/vorübergehend abgemeldeten Wagen gegen entsprechenden Nachweis verwerten lassen, oder?

Was der Verwerter letztlich damit macht, sollte nicht mein Problem sein, wenn der Nachweis vorliegt, oder sehe ich das falsch?

Wenn man ein Fahrzeug offiziell verwerten lassen möchte, um bspw die Abwrackprämie zu kassieren,müssen ZB 1 und 2 entwertet werden und der Verwertungsnachweis vom Schrotti.

Das Fahrzeug soll ja nicht mehr in Verkehr gebracht werden,dafür gab es ja die Prämie

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 11. Mai 2020 um 20:15:41 Uhr:

Was der Verwerter letztlich damit macht, sollte nicht mein Problem sein, wenn der Nachweis vorliegt, oder sehe ich das falsch?

Das siehst du vollkommen richtig.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Mai 2020 um 22:29:21 Uhr:

Wenn man ein Fahrzeug offiziell verwerten lassen möchte, um bspw die Abwrackprämie zu kassieren,müssen ZB 1 und 2 entwertet werden und der Verwertungsnachweis vom Schrotti.

Das Fahrzeug soll ja nicht mehr in Verkehr gebracht werden,dafür gab es ja die Prämie

MT wirft Fragen auf scheinbar simple Sachverhalte, die man vorher nicht hatte :).

 

Also gibt es wirklich nach wie vor zwei "Varianten"?

Einmal so, wie Drahkke es schildert (wenn eine Prämie keine Rolle spielt ODER z.B. ein zum Verkauf vorgesehenes, bereits vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug keinen Käufer mehr findet und zum Verwerter geht?).

Die Betriebserlaubnis läuft dann irgendwann aus, und der Verwerter hat sich ja zur Verwertung verpflichtet.

Sollte man in einem solchen Fall den Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle einreichen oder erst auf Nachfrage (im unwahrscheinlichen Fall, dass das Wrack später irgendwo aufgefunden wird...)?

Und zum anderen die ("sofort endgültige") Abmeldung, um z.B. eine Abwrackprämie zu nutzen, bei welcher die Papiere zur Entwertung und Verwertungsnachweis gleichzeitig bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden?

Müssen da die Papiere trotzdem "später" zum Verwerter?

Den Verwertungsnachweis benötigt man ja scheinbar in diesem Fall schon bei der Zulassungsstelle, dementsprechend wird das Auto ja schon beim Verwerter stehen...

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 18:17

Hey ihr nochmal,

war vor Ort, aber nein, die wollen den Fahrzeugbrief behalten.

Ein anderer Schrotthändler wollte allerdings einen Termin, habe den für Donnerstag, die geben mir auch den Fzg.Brief mit.

Danke euch für die Antworten.

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