Fahrzeugverkauf / Nummernschilder / Versicherungsschutz / Dringend, eilt sehr!
Hallo,
ich habe mein Auto zum Verkauf inseriert und morgen (Samstag am späten Nachmittag) kommt ein Interessent vorbei. Da sich mein Auto in einem sehr guten Zustand befindet und aufgrund der langen Anreise (knapp 1000km), gehe ich davon aus, dass der Interessent den Wagen auch kauft.
Das ganze war jetzt sehr kurzfristig. Aber ich möchte den Käufer nicht 1000km mit meinen Nummernschildern fahren lassen. Einerseits möchte ich die behalten, um mir keine neue kaufen zu müssen, aber viel wichtiger: Der Versicherungsschutz. Ich will nicht darauf vertrauen, dass bei 1000km Rückfahrt nichts passiert, dass der Käufer auch wirklich sofort ummeldet, u.s.w.
Eine Abmeldung morgen früh kommt für mich nicht in Frage. Nachher taucht der Interessent nicht auf und ich stehe da ohne Auto (bzw. unnötige Kosten und viel Gerenne).
Was kann man da machen? Ist jetzt natürlich alles sehr kurzfristig, Straßenverkehrsamt hat nur morgen früh auf.
Ich bitte um schnelle Antwort: Tageszulassung, Kurzzeitkennzeichen, was auch immer. Wichtig: Der Wagen ist angemeldet. Welche Möglichkeit gibt es? Welche Daten muss ich dem Interessenten dafür zukommen lassen?
Habe hier im Forum bereits gesucht und folgendes gefunden: "Andere Möglichkeit wäre dass er den Wagen mit deinen Kennzeichen zu sich fährt, schriftlich zusagt dass er innerhalb einer Frist (3 Tage?) den Wagen ummeldet und die Schilder wieder zu Dir schickt.
In dem Fall (wie auch zur Probefahrt) aber nen Probefahrtvertrag machen dass er die Kosten bei ggf. _Unfall übernimmt inkl. Hochstufung Versicherung.
Gibt Vordrucke beim ADAC"
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. September 2015 um 06:42:09 Uhr:
Da legst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster.Zitat:
@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 00:30:32 Uhr:
Ich wiederhole mich, aber alle Geschichten, dass ein Auto nicht umgemeldet wurde, sind erfunden, wenn sich der Verkäufer nicht allzu dämlich angestellt hat...
Es gibt mehr unseriöse Käufer also mancher sich vorstellen kann und so lange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt oder umgemeldet wurde, ist der Vorbesitzer mit in der Haftung für ausstehende Forderungen der Versicherung und der Steuerbehörde, mal ganz abgesehen von Ärger und Aufwand.
Es gibt sicherlich unseriöse Käufer, aber wenn Du einen Musterkaufvertrag verwendest, Dich von der Identität des Käufers überzeugst und Zulassungsstelle, sowie Versicherung informierst, wüsste ich nicht, wie Dich der Käufer über den Tisch ziehen kann. Spätestens mit der Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer wird das Auto zwangsstillgelegt und die Scherereien wird der Käufer nicht auf sich nehmen, um ein paar Tage Versicherung und Steuer zu sparen.
Anders gefragt, wo siehst Du das Risiko, wenn Du den Käufer mit angemeldeten Auto vom Hof fahren lässt?
Wir haben nach wie vor einen Käufermarkt und ein abgemeldetes Auto wirst Du im Endeffekt nur über den Preis verkaufen und wenns nur die Kurzzeitkennzeichen sind, die ich als Käufer nicht bezahlen würde.
27 Antworten
Zitat:
@situ schrieb am 20. September 2015 um 10:37:13 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 20. September 2015 um 01:08:45 Uhr:
Und, ist der Verkauf gelaufen?
Zitat:
@situ schrieb am 20. September 2015 um 10:37:13 Uhr:
Ich auch nicht - wüsste es trotzdem gern. Möchte der TE wohl nicht preisgeben. Möglicherweise habe ich doch bisher alles richtig gemacht (keinen Aufkäufer akzeptieren, der 2.000 km auf sich nimmt, um ein noch nie gesehenes Gebrauchtauto zum Festpreis zu kaufen).Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 19. September 2015 um 17:12:00 Uhr:
Sehe den Zusammenhang zu der Frage nicht
Nein. Ich bin versetzt worden und das auf eine ziemlich miese Weise.
Mir ist es vollkommen egal, wie weit ein Interessent fährt um sich mein Auto anzuschauen. Ich bin (bei einem vorherigen Auto) auch schonmal von jemanden, der um die Ecke gewohnt hat, versetzt worden. Da steckt man nicht dahinter.
Von mir aus kann jemand aus Sizilien anfliegen. Ich habe mit der Anreise doch nichts zu tun. Und wenn irgendwas nicht passt, z.B. die Preisvorstellungen zu verschieden sind, darf der Käufer wieder heimkehren - ohne Auto. Wo ist da das Problem? Ich würde mir auch kein schlechtes Gewissen einreden lassen vonwegen: "Jetzt bin ich extra soweit angereist".
Bin aber auch selber eine, die bereit ist weit zu fahren, wenn mir ein Auto richtig gut gefällt. Natürlich stelle ich dann im Vorfeld telefonisch ein paar Fragen, die ich mir vielleicht sparen würde, wenn das Auto sowieso bei mir um die Ecke steht.
@ situ: Ach und ich verkaufe mein Auto auch nicht zum Festpreis. Ich habe angegeben, dass noch etwas Verhandlungsspielraum drin ist. Etwas heißt aber, dass ich dem jeweiligen Interessenten auch zu verstehen gebe, wenn ich mit seiner Preisvorstellung nicht einverstanden bin. Wenn der Interessent bei der entsprechenden Summe bleibt, muss er ohne Auto zurück.
Man kann alles machen - keine Frage.
Ich gehe immer von meiner Sicht der Dinge aus. Und weil ich nie im Leben 2.000 km fahren würde, um mir ein Gebrauchtauto nach Beschreibung und den
Preisvorstellungen des Verkäufers zu kaufen, vermute ich automatisch bei so was Unseriöses und gebe mich mit keinen Interessenten ab, der mehr als 1 Autostunde Anfahrt hat.
Es melden sich jedes Mal ein Dutzend solcher "Interessenten". Weil ich darauf nie reagiere, habe ich keine Erfahrung.
Kann ich besser schlafen und das ist mir wichtiger als ein paar Prozent theoretischer Mehrerlös.
Danke dir für die ausführliche Antwort.
PS: Ich fahre und verkaufe so alle 4 ... 7 Jahre meine Brot und Butter Autos für 10 ... 20% über dem Inzahlungnahmepreis an jemanden aus der Region.
Bei Exoten wäre das vielleicht anders.
Ich wiederhole mich, aber alle Geschichten, dass ein Auto nicht umgemeldet wurde, sind erfunden, wenn sich der Verkäufer nicht allzu dämlich angestellt hat...
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Zitat:
@situ schrieb am 21. September 2015 um 13:59:54 Uhr:
Man kann alles machen - keine Frage.Ich gehe immer von meiner Sicht der Dinge aus. Und weil ich nie im Leben 2.000 km fahren würde, um mir ein Gebrauchtauto nach Beschreibung und den
Preisvorstellungen des Verkäufers zu kaufen, vermute ich automatisch bei so was Unseriöses und gebe mich mit keinen Interessenten ab, der mehr als 1 Autostunde Anfahrt hat.
Was ist daran unseriös? Mein Schwiegervater (München) hat sein letztes Auto aus dem Internet gekauft. Der Mercedes Bj. 2010 stand in Hamburg (ungesehen nur Internet) und das wurde mir von einem Fahrer gebracht. Natürlich hätte er es nicht genommen, wenn das FZG nicht seinen Anforderungen entsprochen hätte. Dann hätte er zurück fahren dürfen. Keine Anzahlung nichts! Das gute, der Fahrer musste auch zurück kommen und hatte keine Lust auf Zugfahren und hat mit seinem Auftraggeber gesprochen und der hat ohne das FZG zu sehen seinen Alten BMW ohne Verhandlung abgekauft. Und ja innerhalb von 3 Werktagen um-/abgemeldet! 🙂
Ich suche einen Sharan und wenn ich den in Buxdehude oder auf Sylt finde, ich fahre sogar runter und schau ihn mir vorort an. Natürlich Frage ich im Vorfeld das, was mir wichtig ist und die Fotos sollten schon aussagekräftig sein. Und was ist da unseriös? 1 Autostunde fahre ich alleine in die Arbeit! 😉
Zitat:
@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 00:30:32 Uhr:
Ich wiederhole mich, aber alle Geschichten, dass ein Auto nicht umgemeldet wurde, sind erfunden, wenn sich der Verkäufer nicht allzu dämlich angestellt hat...
Da legst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster.
Es gibt mehr unseriöse Käufer also mancher sich vorstellen kann und so lange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt oder umgemeldet wurde, ist der Vorbesitzer mit in der Haftung für ausstehende Forderungen der Versicherung und der Steuerbehörde, mal ganz abgesehen von Ärger und Aufwand.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. September 2015 um 06:42:09 Uhr:
Da legst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster.Zitat:
@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 00:30:32 Uhr:
Ich wiederhole mich, aber alle Geschichten, dass ein Auto nicht umgemeldet wurde, sind erfunden, wenn sich der Verkäufer nicht allzu dämlich angestellt hat...
Es gibt mehr unseriöse Käufer also mancher sich vorstellen kann und so lange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt oder umgemeldet wurde, ist der Vorbesitzer mit in der Haftung für ausstehende Forderungen der Versicherung und der Steuerbehörde, mal ganz abgesehen von Ärger und Aufwand.
Es gibt sicherlich unseriöse Käufer, aber wenn Du einen Musterkaufvertrag verwendest, Dich von der Identität des Käufers überzeugst und Zulassungsstelle, sowie Versicherung informierst, wüsste ich nicht, wie Dich der Käufer über den Tisch ziehen kann. Spätestens mit der Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer wird das Auto zwangsstillgelegt und die Scherereien wird der Käufer nicht auf sich nehmen, um ein paar Tage Versicherung und Steuer zu sparen.
Anders gefragt, wo siehst Du das Risiko, wenn Du den Käufer mit angemeldeten Auto vom Hof fahren lässt?
Wir haben nach wie vor einen Käufermarkt und ein abgemeldetes Auto wirst Du im Endeffekt nur über den Preis verkaufen und wenns nur die Kurzzeitkennzeichen sind, die ich als Käufer nicht bezahlen würde.
Zitat:
@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 16:27:22 Uhr:
Anders gefragt, wo siehst Du das Risiko, wenn Du den Käufer mit angemeldeten Auto vom Hof fahren lässt?
Hier wieder ein gutes Beispiel, ganz frisch von heute eingestellt:
http://www.motor-talk.de/.../...ldet-verkauft-und-steuer-t5443136.htmlZitat:
@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 16:27:22 Uhr:
...Anders gefragt, wo siehst Du das Risiko, wenn Du den Käufer mit angemeldeten Auto vom Hof fahren lässt?
Wir haben nach wie vor einen Käufermarkt und ein abgemeldetes Auto wirst Du im Endeffekt nur über den Preis verkaufen und wenns nur die Kurzzeitkennzeichen sind, die ich als Käufer nicht bezahlen würde.
Das Risiko besteht darin, dass der Käufer sich ggf. nicht an den Vertrag hält und die Versicherung und der Zoll sich zunächst an den Verkäufer halten, besonders wenn der Käufer nicht greifbar ist.
Ein Fahrzeug, das ich verkaufen will, melde ich nicht ab, bevor es verkauft ist.
Ich übergebe es aber zugelassen nicht ohne Kaution.
Es gibt viele Möglichkeiten der Übergabe, die schlechteste ist aber, ein zugelassenes Fahrzeug ohne Kaution auszuhändigen.
Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen sind Peanuts im Verhältnis zum Risiko.
Grundsätzlich gilt, dass man auf vermeintlich gute, aber risikoreiche Geschäfte, lieber verzichten sollte.
Zitat:
Das Risiko besteht darin, dass der Käufer sich ggf. nicht an den Vertrag hält und die Versicherung und der Zoll sich zunächst an den Verkäufer halten, besonders wenn der Käufer nicht greifbar ist.
Sehe ich ähnlich. Wenn der Käufer nicht greifbar ist hast du trotz schönem Mustervertrag erstmal einen nicht zu unterschätzenden Aufwand alles zu erklären. :-)
Gruß Frank, für den es ein gutes Geschäft ist wenn ein Geschäft funktioniert.
Zitat:
@wonderwall schrieb am 21. September 2015 um 12:31:43 Uhr:
Nein. Ich bin versetzt worden und das auf eine ziemlich miese Weise.
Hand aufs Herz: Eigentlich war das doch von vorne herein glasklar, oder nicht?
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 22. September 2015 um 17:09:37 Uhr:
Hier wieder ein gutes Beispiel, ganz frisch von heute eingestellt:Zitat:
@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 16:27:22 Uhr:
Anders gefragt, wo siehst Du das Risiko, wenn Du den Käufer mit angemeldeten Auto vom Hof fahren lässt?
http://www.motor-talk.de/.../...ldet-verkauft-und-steuer-t5443136.html
Offenbar wurde auch hier die Identität nicht geprüft. Anders ist es nicht zu erklären, wie der Käufer nicht ermittelt werden kann!
Ich gebe zu, dass ich mir das bei ausländischen Käufern auch nicht unbedingt zutraue, so dass ich hier ebenfalls weitere Maßnahmen ergreifen würde (zB Kaution oder Kurzzeitkennzeichen). Mit inländischem Wohnsitz bleibe ich aber bei meiner Aussage.