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Fahrzeugverkauf nach wirtschaftlichem Totalschaden

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 16:45

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen Unfall, bei dem mein Auto wirtschaftlichen Totalschaden "erlitt".

Reparatur lohnt sich nicht, habe auch leider nur ne Teilkasko.

Die Versicherung zahlt mir also höchstens den Glasschaden.

Jetzt habe ich gehört, dass ich das Auto erst nach 6 Monaten verkaufen darf. Ist diese Info richtig?

Die Aussage habe ich nicht von der Versicherung erhalten sondern von einem Bekannten.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Beste Antwort im Thema

Da frage ich mich immer, warum keine Vollkasko bei einem Auto was noch über 10.000€ Wert ist? Ist die Kasse so klamm? Oder ist die Portokasse so prall gefühlt, dass 10t€ einen nicht jucken?

Ich werde solche Leute und diese Sparzwänge nie verstehen ;)

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Danke. Blauer Flitzer für diese Erklärung.

Die ist zwar für den Fall hier nicht relevant weil es sich um keinen Haftpflichtschaden am Auto des TE handelt.

Aber ich hab selber schon dauernd überlegt, woher ich das mit den 6 Monaten schonmal gehört hatte und für welche Fälle das von Bedeutung ist.

:)

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 5. Mai 2019 um 09:42:30 Uhr:

Zitat:

@Mika1991 schrieb am 3. Mai 2019 um 18:45:01 Uhr:

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen Unfall, bei dem mein Auto wirtschaftlichen Totalschaden "erlitt".

Reparatur lohnt sich nicht, habe auch leider nur ne Teilkasko.

Die Versicherung zahlt mir also höchstens den Glasschaden.

Jetzt habe ich gehört, dass ich das Auto erst nach 6 Monaten verkaufen darf. Ist diese Info richtig?

Die Aussage habe ich nicht von der Versicherung erhalten sondern von einem Bekannten.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Wenn der Regulierung deines Glasschadens (Scheiben, Scheinwerfer) über die Teilkasko abgeschlossen ist und auch der durch dich verursachte Schaden reguliert wurde, kannst du die Karre auch verkaufen.

So als Tipp:

Ich würde mal einen SV in deiner Nähe bzw. in der Nähe des Standorts deines verunfallten Fahrzeugs fragen, ob und zu welchem Preis er bereit ist, das Fahrzeug für mehrere Tage in einschlägigen Restwertbörsen einzustellen.

Ist oft mehr zu erzielen, als den Schrott privat zu verkaufen oder als Schnellschuss dem Verwerter/Abschlepper zu überlassen!

Gibt es eigentlich versicherungen, die bei fiktiver abrechnung von glasschäden auch einbaukosten etc. Übernehmen oder wird da unisono nur das material bezahlt? Bzw. Gibt es ja auch versicherungen, die gar keine fiktive abrechnung von glasschäden erlauben.

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