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Fahrzeugüberführung

Themenstarteram 2. Februar 2021 um 9:06

Hallo alle zusammen, ich hatte vor kurzem einen Vorstellungsgespräch bei der Firma xy als Überführungsfahrer gehabt. Man muss selbstständig sein, dann bekommt man jeden Tag Aufträge die man sich selbst aussuchen kann. Der nachteil ist aber dass man im Schadensfall 1500€ Selbstbeteiligung hat und die Bahn muss man auch selbst bezahlen. Spritkosten bekommt man ersetzt.

Der Chef meinte, wenn man 5mal die Woche fährt, dann kann man bis zu 3000€ im Monat verdienen.

Hat jemand erfahrung in solchen Sachen schon gehabt? Wird es sich lohnen?

Beitrag editiert, Werbelink entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

47 Antworten

Zitat:

@barbos1986 schrieb am 2. Februar 2021 um 10:06:24 Uhr:

Der Chef meinte, wenn man 5mal die Woche fährt, dann kann man bis zu 3000€ im Monat verdienen.

Da hier keine Untergrenze definiert ist, kann der Verdienst auch durchaus mal im dreistelligen Bereich liegen.

Unseriös finde ich das nicht.

Ganz im Gegenteil: Alle Risiken trägt hier der AuftragNEHMER (Bahnfahrten, Krankheiten, Auftragsflaute) und das wird ja auch kommuniziert.

In sofern für mich nicht unseriös, aber vielleicht unattraktiv.

"Bis zu 3000€" bei Selbständigkeit?

Spricht jemand von "bis zu", dann ist die Hälfte im Schnitt realistisch.

Da lass bitte mal einen mit der Materie vertrauten rechnen, was dir übrig bleibt.

Mehr als ein paar Hunderter werdens nicht sein (und das "bis zu").

Denkanstoß: Wäre der auf die Zeit umgerechnete Durchschnittsverdienst höher als der Mindestlohn, würde die Firma die Arbeit mit angestellten Fahrern selbst erledigen und die Gewinne einstreichen. Warum sie das nicht tut, bleibt der Kombinationsgabe des Interessenten überlassen.

Zum Job selbst: Habe als Student ähnliches gemacht, für einen (damals) großen Autovermieter.

Mal mit Auto A zum Flughafen und mit Auto B zurück oder zwischen Standorten oder in irgendwelchen Dreieckskonstellationen. Am Tag, am Wochenende, nachts. Wann halt was anfiel.

Allerdings nicht in irgend einer Form selbständig, sondern als - nennen wir es "freier Mitarbeiter" - nach Stunden bezahlt.

Damals gabs keine selbst zu zahlende Bahncard, keine Selbstbeteiligung, nichts.

Mal gabs viel zu tun, mal weniger, mal gar nichts.

Als studentisches Zubrot wars i.O. für den Lebensunterhalt hätte es nicht getaugt.

War aber in den 90ern.

Schöne neue Welt. Der Arbeitnehmer übernimmt die Risiken und der Arbeitgeber kassiert die Gewinne.

Wer das macht ist verrückt. Im Fall eines Unfalls ist es nicht nur die Selbstbeteiligung, sondern dann auch eine möglicherweise längere Zeit ohne Einnahmen.

Macht euch zu Sklaven. Ob Lieferando, Uber oder so ein Schwachsinn.

Das schlimme ist ja, dass sich nicht jeder freiwillig in so ein Sklavenverhältnis begibt. Es kann keinen anderen Ausweg geben oder gar die Agentur für Arbeit zwingt denjenigen dazu.

Alleine die SB bei einem Schaden. Unmöglich. Jeder ist versichert und passt auf, trotzdem passieren Unfälle, die nichts mit Handy, Alkohol oder sonstigen groben Fahrlässigkeiten zu tun haben.

Eine SB von 200,- halte ich sogar für sinnvoll, halt als Anreiz aufzupassen. Wenn dann jemand ungeeignet ist vom Fahrtalent ist es besser er geht. Den aber mit 1 oder 2 Schäden finanziell zu schröpfen geht garnicht.

Hinzu kommt auch noch, das man mal ausversehen (ernst gemeint) zu schnell sein kann. Ein 70er Schild auf der Landstraße übersehen, dann die variablen Tempolimits. Klar sollte man aufmerksam sein, aber es kann vorkommen, dass man 20km/h zu schnell ist, ohne dies vorsätzlich zu wollen.

Nehme einen anderen Job. Oder spreche mit anderen Überführungsfahrern, wird aber schwer da einen abzufangen, bzw. von nem normalen Mieter zu unterscheiden auf dem Hof.

Die Arbeitsagentur kann niemanden dazu zwingen. Das ist eine Fake-News.

Zitat:

@benprettig schrieb am 03. Feb. 2021 um 12:12:53 Uhr:

Das schlimme ist ja, dass sich nicht jeder freiwillig in so ein Sklavenverhältnis begibt. Es kann keinen anderen Ausweg geben oder gar die Agentur für Arbeit zwingt denjenigen dazu.

Die Arbeitsagentur kann mich in die Selbstständigkeit zwingen? Wohl kaum...

Gut wenn ihr da recht habt.

Ich beziehe mich darauf, dass man nach einiger Zeit, speziell wenn ALG2 gezahlt wird, jede Tätigkeit aufnehmen muss.

Zitat:

@benprettig schrieb am 3. Februar 2021 um 13:11:00 Uhr:

Gut wenn ihr da recht habt.

Ich beziehe mich darauf, dass man nach einiger Zeit, speziell wenn ALG2 gezahlt wird, jede Tätigkeit aufnehmen muss.

Findest du das falsch?

3000 Brutto oder Netto?

Zitat:

@benprettig schrieb am 3. Februar 2021 um 13:11:00 Uhr:

Gut wenn ihr da recht habt.

Ich beziehe mich darauf, dass man nach einiger Zeit, speziell wenn ALG2 gezahlt wird, jede Tätigkeit aufnehmen muss.

Hör auf so einen Mist zu schreiben.

Eine sozialversicherungspflichtige Arbeit als Arbeiter oder Angestellter muss man annehmen. Natürlich muss man sich nicht selbständig machen und mit dem eigenen Auto Pizza rumfahren oder als Berufskraftfahrer Autos auf eigenes Risiko transportieren und dafür eigene Versicherungen abschliessen. Das ist großer Blödsinn.

Aus Sozialversicherungsperspektive kann ich noch folgendes beisteuern:

- du mußt dich nicht nur gegen Krankheit absichern, sondern solltest dich auch irgendwie fürs Alter absichern. Ob gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Vorsorge, ist zweitrangig. Aber bezahlen mußt du für beide. Die Kosten gehen also auch noch runter.

- bist du selbständig und nur für diese Firma tätig, kann man bei einer Betriebsprüfung ganz schnell zu dem Schluss kommen, dass du scheinselbständig bist. Wäre für dich aber weniger dramatisch,weil der Arbeitgeber die Beiträge nachzahlen müßte, nicht du

- Wie ist das mit dem Ausfallrisiko, wer trägt das? Also du hast eine Tour zugesagt und am Tag der Tour bist du krank und kannst nicht fahren. Als Selbständiger ist es dein Risiko und du mußt das Problem lösen, ggf. einen Ersatzfahrer organisieren. Als Angestellter rufst du an und meldest dich krank. Wer die Tour dann fährt, ist nicht dein Problem.

Ich bin froh, dass ich über sowas nicht entscheiden muss.

Prinzipiell wäre es begrüßenswert, wenn eine selbständige Tätigkeit nur vorgeschlagen wird, aber keine Pflicht dazu besteht.

Widerrum ist es je nach Einzelfall auch nicht verkehrt, als der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.

Schwierig.

Aber die Randbedingungen zur vom TE aufgeführten Tätigkeit sind unattraktiv.

Bei Selbständigkeiten wie in diesem Fall hat nur der Arbeitgeber einen Vorteil davon (wenn er nicht erwischt wird und es rückwirkend in ein Angestelltenverhältnis umgewandelt wird).

Bei einem Festangestellten muß er Urlaub gewähren (unter Fortzahlung der Bezüge), ebenso Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, muß beständig für Arbeit sorgen, muß bei Abwesenheit des Mitarbeiters für Vertretung sorgen und vor allem muß er Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dazu kommen noch andere Dinge, wie Arbeitszeitgesetz, Kündigungsfristen, usw.

Bei einem selbständigen kann er die ganzen Risiken wie Krankheit, usw. auf den Selbständigen abwälzen und spart die Sozialversicherungsbeiträge. Und wenn keine Aufträge da sind oder der Selbständige unzuverlässig ist, verpflichtet er ihn nicht weiter und ist ihn los.

Aber wo profitiert der Selbständige in dieser Konstellation? Er ist darauf angewiesen, dass der Auftraggeber ihm genügend Aufträge gibt (und er wird auch die schlechten fahren, sonst hat er bald gar keine mehr), er muß sich selbst gegen Krankheit und Unfall versichern, muß fürs Alter vorsorgen, muß wahrscheinlich eine Steuervorauszahlung leisten, trägt das Risiko bei einem selbstverschuldeten Unfall.

Mal abgesehen davon, dass 3000 EUR Einnahmen für einen selbständigen nicht viel ist. Nach Abzug seiner Ausgaben (Bahnfahrten sind teuer, wenn nicht langfristig gebucht) und Bildung von Rücklagen (Urlaub, Auftragsflaute, usw.) hat er da nicht mehr übrig als jemand der Vollzeit für Mindestlohn arbeitet. Der hat aber wenigstens die Vorteile, die ein Arbeitnehmer hat. Der Selbständige hier hat nicht mehr Geld, aber dafür die ganzen Risiken des selbständig seins.

Was hat dieses Thema eigentlich mit Fahrzeugfinanzierungen zutun?

Zitat:

@benprettig schrieb am 3. Februar 2021 um 15:28:34 Uhr:

Ich bin froh, dass ich über sowas nicht entscheiden muss.

Prinzipiell wäre es begrüßenswert, wenn eine selbständige Tätigkeit nur vorgeschlagen wird, aber keine Pflicht dazu besteht.

Widerrum ist es je nach Einzelfall auch nicht verkehrt, als der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.

Schwierig.

Nein, nicht schwierig.

Es darf auch nicht vorgeschlagen werden. NoGo. Das ist der Einstieg in eine Scheinselbständigkeit, mit hohem Risiko. Das ist nichts, dass eine Arbeitsagentur dem Kunden vorschlagen darf. Niemals, never. Solche Jobs sind Ausbeutung der schlimmsten Sorte.