Fahrzeugscheins und Brief schicken, für Kurzzeitkennzeichen

Hallo,

Ich will mein Auto verkaufen. Aber Käufer will unbedingt eine Kopie des Fahrzeugscheins und Brief sowie TÜV. Soll ich einfach schicken ohne Geld? Er braucht das für Kurzzeitkennzeichen. Ich bin mir aber nicht sicher.

Danke

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21 Antworten

Ich glaube das KZK kriegt man nicht, wenn er noch regulär angemeldet ist.

Zitat:

@Temporana schrieb am 13. Mai 2023 um 12:36:00 Uhr:


Hallo, ich habe zum Thema Kurzzeitkennzeichen folgende Frage:
Als Verkäufer sende ich dem Käufer Kopien von Kfz-Brief und HU zu, damit er das KZK beantragen kann. Das zu verkaufende Fahrzeug ist derzeit noch nicht abgemeldet. Ist das ein Hindernis für die Erteilung des KZK?

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!

Also kann man Kurzzeitkennzeichen auch mit ner Kopie machen

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Zitat:

@Temporana schrieb am 13. Mai 2023 um 12:36:00 Uhr:


Hallo, ich habe zum Thema Kurzzeitkennzeichen folgende Frage:
Als Verkäufer sende ich dem Käufer Kopien von Kfz-Brief und HU zu, damit er das KZK beantragen kann. Das zu verkaufende Fahrzeug ist derzeit noch nicht abgemeldet. Ist das ein Hindernis für die Erteilung des KZK?

Wenn es noch nicht abgemeldet ist dann kann man sich das mit dem KZk sparen - Käufer überführt und meldet dann das Fahrzeug um und spart sich die Kosten für KZK. Hab ich schon ca. 10 Mal als Käufer bzw. Verkäufer so gemacht…..

Zitat:

@l.w20 schrieb am 4. Juli 2024 um 08:12:31 Uhr:


Also kann man Kurzzeitkennzeichen auch mit ner Kopie machen

Ja und Nein, es hängt von der Zulassungsstelle ab.

Einige akzeptieren auch Kopien andere wiederum bestehen auf die Original Papiere.

Zitat:

@Manu211 schrieb am 4. Juli 2024 um 15:33:39 Uhr:



Zitat:

@Temporana schrieb am 13. Mai 2023 um 12:36:00 Uhr:


Hallo, ich habe zum Thema Kurzzeitkennzeichen folgende Frage:
Als Verkäufer sende ich dem Käufer Kopien von Kfz-Brief und HU zu, damit er das KZK beantragen kann. Das zu verkaufende Fahrzeug ist derzeit noch nicht abgemeldet. Ist das ein Hindernis für die Erteilung des KZK?

Wenn es noch nicht abgemeldet ist dann kann man sich das mit dem KZk sparen - Käufer überführt und meldet dann das Fahrzeug um und spart sich die Kosten für KZK. Hab ich schon ca. 10 Mal als Käufer bzw. Verkäufer so gemacht…..

Dann aber sehr sehr vorsichtig sein, einen guten Kaufvertrag machen, Adresse und Ausweisnummer des Käufers unbedingt eintragen und kontrollieren, desweiteren Kilometerstand, Datum/Uhrzeit exakt eintragen und einen Vermerk machen bzw. ankreuzen, dass das Fahrzeug angemeldet übergeben wurde.
Ist nur einer der Punkte nicht ganz korrekt kann man sehr schnell Probleme kriegen.

Habe gerade einen BMW verkauft, festgehalten wurde eine Überführungsfahrt und eine Abmeldung innerhalb eines Werktags. Jetzt, nach 2 Monaten ist das Auto endlich abgemeldet und 5 Strafzettel liegen bei mir zuhause. Rechtlich alles regelbar, aber mit Stress verbunden.

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