1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugschein verloren, TÜV fällig

Fahrzeugschein verloren, TÜV fällig

Hallo zusammen,

unser T3 hat 11/2 Jahre abgemeldet in der Garage verbracht und soll jetzt wieder zugelassen werden.
Vorher müssen wir noch zum TÜV, da die HU zwischenzeitlich abgelaufen ist. Leider finden wir unseren Fahrzeugschein (ZLB Teil 1) nicht mehr. ( Der Schein ist ja gleichzeitig Abmeldenachweis)

Den Brief ( ZLB2 ) haben wir natürlich, allerdings stehen dort ja keine technischen Änderungen drin ( WoMo-Umbau, H-Kennzeichen etc)

Reicht für die HU der Brief, oder muss ich vorher beim Strassenverkehrsamt einen neuen Schein beantragen?

Danke schonmal!

Ähnliche Themen
31 Antworten

...ohne kleinkarriert sein zu wollen, aber ein Leerzeichen nach der ersten "1" also 1 1/2 hätte auch schon gereicht.

Ansonsten wären 11/2 ohnehin nur 5,5 Jahre gewesen.

Das wurde alles schon geschrieben, aber offensichtlich noch nicht von jedem.

Wenn diese Korinthenkackerei wegen eines fehlenden Leerzeichens oder ggfs unglücklicher Schreibweise nicht augenblicklich endet setzt es ganz gewaltig was. 😠

Nochwas: wenn die HU abgelaufen ist, dann vermutlich auch die Gasprüfung (oder hast du keine Gasheizung und -kocher?).

Die mußt du beim TÜV mit beauftragen oder vorher in einer Werkstatt vorher machen lassen, sonst gibt es keine HU.

Und dazu brauchst du das gelbe Heft der Gasanlage.

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Juli 2022 um 09:33:32 Uhr:


Nochwas: wenn die HU abgelaufen ist, dann vermutlich auch die Gasprüfung (oder hast du keine Gasheizung und -kocher?).

Die mußt du beim TÜV mit beauftragen oder vorher in einer Werkstatt vorher machen lassen, sonst gibt es keine HU.

Und dazu brauchst du das gelbe Heft der Gasanlage.

Das ist nicht korrekt.

Die Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 ist keine Grundlage für die HU, und ist damit für die HU nicht mehr zulässig.

Im Rahmen der HU muss der PI die Vorschriftsmäßigkeit prüfen. (bei allen Fahrzeugen M,N,O)
(Zustand, Ausführung, Heizung, Falschen- und Tankaufstellräume, Flaschen/Tanks, Dichtheitsprüfung visuell und olfaktorisch)

Eine beigebrachte Gasprüfung auf welcher Grundlage auch immer, ist seit 01.04.2022 nicht mehr zulässig. Das ist die Einheitliche Festlegung des AKE und des VkBl 2021 H.24 Nr.232.

PS: Über den Sinn oder Unsinn brauchen wir nicht reden, da eine G 607 definitiv höherwertig ist, als das jetzige "Modell".

Wenn es sich um einen T3-Bus handelt:

Hat der Gerät einen fest eingebauten Gastank?
Da sind eigene Prüffristen zu beachten, und die Prüfung des Tanks kann nicht mal eben bei der HU mit gemacht werden...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 31. Juli 2022 um 10:26:14 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 31. Juli 2022 um 09:33:32 Uhr:


Nochwas: wenn die HU abgelaufen ist, dann vermutlich auch die Gasprüfung (oder hast du keine Gasheizung und -kocher?).

Die mußt du beim TÜV mit beauftragen oder vorher in einer Werkstatt vorher machen lassen, sonst gibt es keine HU.

Und dazu brauchst du das gelbe Heft der Gasanlage.

Das ist nicht korrekt.

Die Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 ist keine Grundlage für die HU, und ist damit für die HU nicht mehr zulässig.

Im Rahmen der HU muss der PI die Vorschriftsmäßigkeit prüfen. (bei allen Fahrzeugen M,N,O)
(Zustand, Ausführung, Heizung, Falschen- und Tankaufstellräume, Flaschen/Tanks, Dichtheitsprüfung visuell und olfaktorisch)

Eine beigebrachte Gasprüfung auf welcher Grundlage auch immer, ist seit 01.04.2022 nicht mehr zulässig. Das ist die Einheitliche Festlegung des AKE und des VkBl 2021 H.24 Nr.232.

PS: Über den Sinn oder Unsinn brauchen wir nicht reden, da eine G 607 definitiv höherwertig ist, als das jetzige "Modell".

Keine Angst, die ganze Thematik kenne ich zur Genüge, und auch den monatelangen Hick-Hack mit unterschiedlichen Regelungen, Artikeln in Camping-Zeitschriften etc.

Aber Fakt ist: ohne eine Gasprüfung nach G607 ist bei einigen Campingplätzen an der Einfahrt schon Schluß. Daher sollte man den Endkunden nicht mit Haarspaltereien verwirren, sondern als Prüfer die G607 dazu verkaufen (wobei das bei sauberer Durchführung ein Drauflegegeschäft ist). Ende.

In naher (ferner?) Zukunft soll die gesamte Gasprüfung eigenständig und neu geregelt werden, aber dazu gibts noch keine Infos.

Darum ging es aber nicht.

Du kennst das Thema zur genüge, schriebst es aber falsch.
Am Ende geht es hier um die gesetzlichen Vorschriften zur HU. Und hier will jemand eine HU.

Ob das jetzt 90% der Campingplätze verlangen, bezweifle ich.
Da kannst ja mal die Quelle schicken.

Auf Fähren u.co kenne ich das, da hat man kaum eine Chance.
Auf Zeltplätzen hat zumindest bei mir noch nie jemand gefragt.

Natürlich würde ich es auch jedem empfehlen, Sicherheit geht einfach vor. Zumal dann auch die Kochstelle vernünftig mit geprüft wird, und eine "echte" Druckprüfung gemacht wird

Affig ist der ganze Hickhack ohnehin. Keine Frage.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 31. Juli 2022 um 14:14:02 Uhr:


Ob das jetzt 90% der Campingplätze verlangen, bezweifle ich
Da kannst ja mal die Quelle schicken.

Die 90 % hab ich inzwischen sowieso schon editiert.

Aber was du betreibst, ist mehr als Korinthenkackerei.

Aber bitte, dann verfasse ich meinen obigen Rat eben völlig "neutral": "bitte lieber TE, vergiß bei deiner Wiederinbetriebnahme des Wohnmobils die Campinggas-Thematik nicht"

Besser?

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Juli 2022 um 14:20:23 Uhr:


Aber was du betreibst, ist mehr als Korinthenkackerei

Haha.

Wenn du die Nennung und Ausführung der gesetzlichen Vorschriften meinerseits Korinthenkackerei nennst, hast du den falschen Beruf? 😉

Gerade du musst doch den größten Wert darauf legen. 😎

Deine Antwort
Ähnliche Themen