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Fahrzeugschein verloren

Themenstarteram 30. Oktober 2015 um 12:57

Hallo miteinander,

nachdem die Suche nichts zu meiner Frage gefunden hat, versuche ich es mal so.

Ich habe meinen Fahrzeugschein (Teil 1) verloren, ist wohl schon etwa 1/4 Jahr her, aber ich habe es nicht mitbekommen.

Brauche ich zwingend eine Eidesstattliche versicherung wenn ich den Fahrzeugschein beantragen will oder reicht eine normale Verlusterklärung aus?

Da mein Auto an einem anderen Wohnsitz angemeldet ist, kann ich den Fahrzeugschein Ortsunabhängig beantragen?

Ich hätte mir gerne die Information von meiner örtlichen Zulassungsstelle besorgt, leider müsste ich mir dafür aber einen Tag Urlaub nehmen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Aha, eine kommerzielle und nicht behördliche beliebige Internetseite ist also das Maß aller Dinge...dann kann ja nix mehr schief gehen :rolleyes::rolleyes: Was interessieren da schon StVG, FZV, StGB und VwVfG, das Internet kennt ja viel bessere Lösungen.

 

Man kann es gar nicht oft genug sagen, aber vielleicht sollte man wirklich einfach mal ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat und zu einem Thema nichts sachdienliches beitragen kann.

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am 1. November 2015 um 5:44

Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Oktober 2015 um 22:05:13 Uhr:

Polizei ist für den Verlust nicht zuständig sondern für Straftaten. Bei uns wird sowas nicht aufgenommen. Mag in anderen Städten/Ländern anders sein. Verlustanzeigen werden bei der Stadt erstattet.

Ihr Glücklichen, hier in Thüringen MUSS die Polizei den Verlust aufnehmen und bestätigen wenn der Bürger mit dem Sch... ankommt. Gibt sogar einen amtlichen Vordruck dafür.

Aber scheinbar haben die VIELEN thüringer Polizisten ja eh zu wenig zu tun, hier müssen sie ja sogar per Erlass (eigentlich) ALLE bekannt gewordenen Unfälle aufnehmen!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:25:29 Uhr:

Was interessieren da schon StVG, FZV, StGB und VwVfG, das Internet kennt ja viel bessere Lösungen.

Ahhh, Gesetze. Wo genau steht da drin, dass eine Verlusterklärung eidesstattlich abzugeben ist? Da Du alles so genau weißt, Belege Deine Aussage und ich schweige, versprochen!

Gutes Stichwort: Verwaltungsverfahrensgesetz. Für NRW steht da:

§ 27 Versicherung an Eides statt

Zitat:

(1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist

Also: wo im Gesetz ist das vorgeschrieben?

Im Übrigen hier die Verlusterklärung der Stadt Köln. Da steht ebenfalls nichts von eidesstattlich.

http://www.stadt-koeln.de/.../verlusterklaerung_fahrzeugschein.pdf

Zitat:

@Hugaar schrieb am 1. November 2015 um 06:44:23 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Oktober 2015 um 22:05:13 Uhr:

Polizei ist für den Verlust nicht zuständig sondern für Straftaten. Bei uns wird sowas nicht aufgenommen. Mag in anderen Städten/Ländern anders sein. Verlustanzeigen werden bei der Stadt erstattet.

Ihr Glücklichen, hier in Thüringen MUSS die Polizei den Verlust aufnehmen und bestätigen wenn der Bürger mit dem Sch... ankommt. Gibt sogar einen amtlichen Vordruck dafür.

Aber scheinbar haben die VIELEN thüringer Polizisten ja eh zu wenig zu tun, hier müssen sie ja sogar per Erlass (eigentlich) ALLE bekannt gewordenen Unfälle aufnehmen!

Mit den Unfällen ist´s bei uns genauso.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. November 2015 um 11:50:19 Uhr:

Wo genau steht da drin, dass eine Verlusterklärung eidesstattlich abzugeben ist?

Steht nirgends, sondern da steht "die Behörde KANN". Und wenn die sagt, sie will, dann MUSS der TE. Dazu müsste man aber wissen, wo das Fahrzeug zugelassen ist und somit welche Zulassungsstelle zuständig ist und ob sie will oder nicht. Kannste nicht, weißte nicht, haste keine Ahnung, also hast du dich zu weit aus dem Fenster gelehnt mit deiner Aussage, es muss keine eidesstattliche Versicherung sein...und nun schweig still...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. November 2015 um 11:50:19 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:25:29 Uhr:

Was interessieren da schon StVG, FZV, StGB und VwVfG, das Internet kennt ja viel bessere Lösungen.

Ahhh, Gesetze. Wo genau steht da drin, dass eine Verlusterklärung eidesstattlich abzugeben ist? Da Du alles so genau weißt, Belege Deine Aussage und ich schweige, versprochen!

Gutes Stichwort: Verwaltungsverfahrensgesetz. Für NRW steht da:

§ 27 Versicherung an Eides statt

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. November 2015 um 11:50:19 Uhr:

Zitat:

(1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschrift für zuständig erklärt worden ist

Also: wo im Gesetz ist das vorgeschrieben?

Naja im StVG §5 steht beschrieben das die Behörde dies kann:

....weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben

Zitat:

Im Übrigen hier die Verlusterklärung der Stadt Köln. Da steht ebenfalls nichts von eidesstattlich.

http://www.stadt-koeln.de/.../verlusterklaerung_fahrzeugschein.pdf

Berlin ist da anders: http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?48099

https://service.berlin.de/dienstleistung/121575/

Harburg auch: https://www.landkreis-harburg.de/.../...ahrzeugschein--1265-0.html?...

Frankfurt: https://www.frankfurt.de/.../detail.php?...

etc. etc., mir persönlich ist jetzt keine Behörde bekannt welche keine Versicherung an Eides Statt verlangte, aber da dies ja kein muss ist, kann eine Erklärung wenn nichts anderes verlangt wird auch ausreichen.

Wenn daher die Kölner Behörde dies so handhabt, spricht nichts dagegen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Oktober 2015 um 17:35:02 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:18:20 Uhr:

Kläre uns auf, wo ist das Fahrzeug des TE zugelassen und warum verlangt ausgerechnet diese Zulassungsstelle keine eidesstattliche Versicherung?

so sieht die Verlusterklärung aus

http://www.strassenverkehrsamt.de/.../...erklaerung_fahrzeugschein.pdf

und jetzt erkläre bitte, was daran "an Eides statt" ist?

Der Vordruck ist ein Scherz und nichts anderes.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 1. November 2015 um 16:01:55 Uhr:

naja im StVG §5 steht beschrieben das die Behörde dies kann:

....weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben

Zitat:

@Kai70 schrieb am 1. November 2015 um 16:01:55 Uhr:

Zitat:

Im Übrigen hier die Verlusterklärung der Stadt Köln. Da steht ebenfalls nichts von eidesstattlich.

http://www.stadt-koeln.de/.../verlusterklaerung_fahrzeugschein.pdf

Berlin ist da anders: http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?48099

https://service.berlin.de/dienstleistung/121575/

Harburg auch: https://www.landkreis-harburg.de/.../...ahrzeugschein--1265-0.html?...

Frankfurt: https://www.frankfurt.de/.../detail.php?...

etc. etc., mir persönlich ist jetzt keine Behörde bekannt welche keine Versicherung an Eides Statt verlangte, aber da dies ja kein muss ist, kann eine Erklärung wenn nichts anderes verlangt wird auch ausreichen.

Wenn daher die Kölner Behörde dies so handhabt, spricht nichts dagegen.

Danke!

Zitat:

@Kai70 schrieb am 1. November 2015 um 16:01:55 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. November 2015 um 11:50:19 Uhr:

 

Ahhh, Gesetze. Wo genau steht da drin, dass eine Verlusterklärung eidesstattlich abzugeben ist? Da Du alles so genau weißt, Belege Deine Aussage und ich schweige, versprochen!

Gutes Stichwort: Verwaltungsverfahrensgesetz. Für NRW steht da:

§ 27 Versicherung an Eides statt

Zitat:

@Kai70 schrieb am 1. November 2015 um 16:01:55 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. November 2015 um 11:50:19 Uhr:

 

Also: wo im Gesetz ist das vorgeschrieben?

Naja im StVG §5 steht beschrieben das die Behörde dies kann:

....weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben

Zitat:

@Kai70 schrieb am 1. November 2015 um 16:01:55 Uhr:

Zitat:

Im Übrigen hier die Verlusterklärung der Stadt Köln. Da steht ebenfalls nichts von eidesstattlich.

http://www.stadt-koeln.de/.../verlusterklaerung_fahrzeugschein.pdf

Berlin ist da anders: http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?48099

https://service.berlin.de/dienstleistung/121575/

Harburg auch: https://www.landkreis-harburg.de/.../...ahrzeugschein--1265-0.html?...

Frankfurt: https://www.frankfurt.de/.../detail.php?...

etc. etc., mir persönlich ist jetzt keine Behörde bekannt welche keine Versicherung an Eides Statt verlangte, aber da dies ja kein muss ist, kann eine Erklärung wenn nichts anderes verlangt wird auch ausreichen.

Wenn daher die Kölner Behörde dies so handhabt, spricht nichts dagegen.

Wäre ja auch bewundernswert, wenn Du alle ca. 250 Zulassungsstellen kennen würdest. Meine Zulassungsstelle macht es nicht und ich kenne weitere 4 Zulassungstellen, die das auch nicht machen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 2. November 2015 um 09:07:46 Uhr:

Wäre ja auch bewundernswert, wenn Du alle ca. 250 Zulassungsstellen kennen würdest.

>400 ;)

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. November 2015 um 11:06:45 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 2. November 2015 um 09:07:46 Uhr:

Wäre ja auch bewundernswert, wenn Du alle ca. 250 Zulassungsstellen kennen würdest.

>400 ;)

Ups, doch so viele :p

In Deutschland gibt es laut wikipedia 295 Landkreise und 107 kreisfreie Städte.

Davon ausgehend, dass es innerhalb eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt eine einheitliche Handhabung gibt, ist die Summe dann ungefähr die maximale Anzahl der unterschiedlichen Varianten...

(dazu kommen natürlich noch eine zweistellige Anzahl besonderer Zulassungsstellen, mit denen der Bürger aber nichts zu tun hat)

Oha, sollte tatsächlich 400 heißen bei mir. Aber wurde ja schon richtig gestellt...

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