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Fahrzeugschein verloren

Themenstarteram 30. Oktober 2015 um 12:57

Hallo miteinander,

nachdem die Suche nichts zu meiner Frage gefunden hat, versuche ich es mal so.

Ich habe meinen Fahrzeugschein (Teil 1) verloren, ist wohl schon etwa 1/4 Jahr her, aber ich habe es nicht mitbekommen.

Brauche ich zwingend eine Eidesstattliche versicherung wenn ich den Fahrzeugschein beantragen will oder reicht eine normale Verlusterklärung aus?

Da mein Auto an einem anderen Wohnsitz angemeldet ist, kann ich den Fahrzeugschein Ortsunabhängig beantragen?

Ich hätte mir gerne die Information von meiner örtlichen Zulassungsstelle besorgt, leider müsste ich mir dafür aber einen Tag Urlaub nehmen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Aha, eine kommerzielle und nicht behördliche beliebige Internetseite ist also das Maß aller Dinge...dann kann ja nix mehr schief gehen :rolleyes::rolleyes: Was interessieren da schon StVG, FZV, StGB und VwVfG, das Internet kennt ja viel bessere Lösungen.

 

Man kann es gar nicht oft genug sagen, aber vielleicht sollte man wirklich einfach mal ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat und zu einem Thema nichts sachdienliches beitragen kann.

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Du benötigst für einen Anruf dort einen Tag Urlaub ?

Ja Du musst über den Verlust eine eidesstattliche Versicherung ablegen.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 30. Oktober 2015 um 14:02:15 Uhr:

Du benötigst für einen Anruf dort einen Tag Urlaub ?

Ja Du musst über den Verlust eine eidesstattliche Versicherung ablegen.

E-Mail-Kontakt wäre ja auch noch eine Möglichkeit.

Oder eben direkt auf der Homepage der Zulassungsstelle nachschauen, was zu tun ist.

am 30. Oktober 2015 um 15:02

Normale Verlustanzeige beim Fundbüro oder bei der Polizei reicht aus! Du bekommst eine Zweitschrift der Verlustanzeige und kannst dann bei der Zulassungsstelle den neuen Fahrzeugschein beantragen. Alles kein Akt :)

Gruß

Hallo TE,

 

ob eine Versicherung an Eides statt von Deiner Zulassungsstelle verlangt wrid, erfährt Du nur dort. Keiner und damit meine ich auch " Keiner " kann Dir dies mit Bestimmtheit hier sagen. Dafür handhaben es die Zulassungsstelle einfach zu unterschiedlich.

 

Es gibt Zulassungsstellen die verlangen das und andere eben nicht.

 

In der Zwischenzeit haben schon die meisten Zulassungsstellen eine Terminverwaltung, so dass es auch nicht erforderlich ist, einen ganzen Tag dafür opfern zu müssen.

 

Schau doch einfach mal in das WWW unter Deines Landkreises/Landratsamt/Stadt, dort bekommst Du alle Informationen und vor allem richtig.

Meine Werkstatt hatte meine Fahrzeugschein verschlampert. Ich war dann bei der Zulassungsstelle und musste TÜV Bericht und KFZ-Brief vorlegen, sowie auf einem vorgefertigen Formular an Eides statt unterschreiben dass ich ihn verloren habe und nicht weiß wo er ist.

War alles einfach und unkompliziert, hat alles in allem keine 10 Minuten gedauert.

Verlusterklärung muss sein, leider am Ort der Zulassung. Eidesstattlich ist die Erklärung nicht, aber das spielt ja keine Rolle.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:44:24 Uhr:

Verlusterklärung muss sein, leider am Ort der Zulassung. Eidesstattlich ist die Erklärung nicht, aber das spielt ja keine Rolle.

Kläre uns auf, wo ist das Fahrzeug des TE zugelassen und warum verlangt ausgerechnet diese Zulassungsstelle keine eidesstattliche Versicherung???

@TE: melde dein Auto um, es muss sowieso am Hauptwohnsitz angemeldet sein. Dann brauchst du auch nicht mit der Ausrede von wegen Urlaub kommen...

Ich hatte meinen Fahrzeugschein mitsamt dem Führerschein in einer Tasche der Arbeitsjacke. Diese Jacke hab ich dann aufgrund ihres Alters und nicht mehr so schönen Zustands in der Mülltonne versenkt. Zwei Wochen später fiel mir dann mal ein, dass lange nicht nach diesen Dokumenten gefragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass ich die schon,,entsorgt,, hatte. Also erstmal die Bude auf den Kopf gestellt. Und während des Suchens fiels mir siedendheiss wieder ein. Im Internet geschaut, was die Zulassungsstelle haben will. Alles eingepackt, die Nummer gezogen und zum ersten Sachbearbeiter. Der wollte nur wissen, warum ich neue Dokumente brauche. Die Erklärung von mir genügte. Im zweiten Zimmer musste ich die eidesstattliche Erklärung unterschreiben(Kostenpflichtig, glaub, 30€).

Im dritten Zimmer wurde dann alles nochmal durchgekaut und die Daten abgeglichen.

Nach ca. 40 min und um 108,25 € ärmer konnte ich dann den Führerschein und die Zulassung wieder mitnehmen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:18:20 Uhr:

Kläre uns auf, wo ist das Fahrzeug des TE zugelassen und warum verlangt ausgerechnet diese Zulassungsstelle keine eidesstattliche Versicherung?

so sieht die Verlusterklärung aus

http://www.strassenverkehrsamt.de/.../...erklaerung_fahrzeugschein.pdf

und jetzt erkläre bitte, was daran "an Eides statt" ist?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Oktober 2015 um 17:35:02 Uhr:

 

und jetzt erkläre bitte, was daran "an Eides statt" ist?

Zumindest im letzten fettgedruckten Satz werden bei nicht wahrheitsgemässer Angabe strafrechtliche Konsequenzen angedroht.

Aha, eine kommerzielle und nicht behördliche beliebige Internetseite ist also das Maß aller Dinge...dann kann ja nix mehr schief gehen :rolleyes::rolleyes: Was interessieren da schon StVG, FZV, StGB und VwVfG, das Internet kennt ja viel bessere Lösungen.

 

Man kann es gar nicht oft genug sagen, aber vielleicht sollte man wirklich einfach mal ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat und zu einem Thema nichts sachdienliches beitragen kann.

Polizei ist für den Verlust nicht zuständig sondern für Straftaten. Bei uns wird sowas nicht aufgenommen. Mag in anderen Städten/Ländern anders sein. Verlustanzeigen werden bei der Stadt erstattet.

Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Oktober 2015 um 22:05:13 Uhr:

Polizei ist für den Verlust nicht zuständig sondern für Straftaten. Bei uns wird sowas nicht aufgenommen. Mag in anderen Städten/Ländern anders sein. Verlustanzeigen werden bei der Stadt erstattet.

Da gibt es bestimmt noch einen findigen MT-User, der dir eine Internetseite zeigen wird, die was ganz anderes behauptet ;)

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